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   BGH, 06.04.1982 - 5 StR 8/82   

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https://dejure.org/1982,1325
BGH, 06.04.1982 - 5 StR 8/82 (https://dejure.org/1982,1325)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1982 - 5 StR 8/82 (https://dejure.org/1982,1325)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1982 - 5 StR 8/82 (https://dejure.org/1982,1325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parteiverrat - Ehescheidung - Ehescheidungsverfahren - Anderkonto - Verwahrtes Geld - Flüssige Mittel - Jederzeitige Auskehr - Verwendungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 266, § 356

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2390 (Ls.)
  • NStZ 1982, 331
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Davon, daß der Angeklagte uneingeschränkt fähig und bereit gewesen sei, die veruntreuten Gelder aus eigenen flüssigen Mitteln jederzeit vollständig der L + G GmbH zurückzugewähren (vgl. BGH NStZ 1982, 331; BGH bei Holtz MDR 1983, 281), kann nicht die Rede sein.
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Ein Interessengegensatz schließt nicht aus, dass Parteien gleichgerichtete Interessen haben; in solchen Fällen hat der Rechtsanwalt einen größeren Spielraum als dort, wo seine Bemühungen um einen Vergleich einen Interessenkonflikt der Parteien betreffen (BGH NStZ 1982, 331; St 15, 332, 336; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 43 a Rdnr. 64).

    Die Besprechung kann mithin auch nicht als Vergleichsbemühung des Angeklagten zur Beilegung eines Streites zwischen den Eheleuten (vgl. hierzu etwa RGSt 62, 289, 292; 66, 103, 105; BGHSt 4, 80, 82; 15, 332, 336, 337; NStZ 1982, 331, 332; Schönke/Schröder-Cramer a.a.O. § 356 Rdnr. 19, 8 a.E.) eingeordnet werden oder als Mediation zur Schlichtung und Vermittlung, deren Scheitern bzw. Beendigung der weiteren Beratung oder Vertretung einer der Parteien in derselben Angelegenheit entgegenstünde (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2001, 3197; Feuerich/Braun a.a.O § 43 a Rdnr. 65, Henssler AnwBl 1997, 129 f.).

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers gelten diese Grundsätze auch dann, wenn der Rechtsanwalt die Mittel nicht von einem Dritten zur Auskehrung an den Mandanten erhalten, sondern dieser ihm Gelder zur Ausführung eines Auftrags überlassen hat (BGH NStZ 1982, 331; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BayObLG GA 1969, 308; OLG Stuttgart NJW 1968, 1340).
  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung legt den Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" im Sinne von § 356 Abs. 1 StGB dahin aus, dass der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegen gesetzten Sinne bereits Rat und Beistand gewährt hat (vgl. BGHSt 5, 284 ; 301 ; 7, 17 ; 15, 332 ; 18, 192 ; BGH NStZ 1982, S. 331 ; 1987, S. 73; BayObLG NJW 1959, S. 2223 ; NJW 1989, S. 2903).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13

    Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot,

    a) Eine aus gesetzlichen Vorschriften resultierende Pflicht zur Zuführung anvertrauter Gelder auf ein Anderkonto, wie sie etwa § 54b Abs. 1 BeurkG für Notare begründet (vgl. zur Untreue durch einen Notar etwa BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 5 StR 8/82, NStZ 1982, 331 f.), bestand für den Angeklagten nicht.
  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 181/15

    Notaranderkonto: Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises bei

    Die vorsätzliche Vermischung von verwahrten Geldern mit Eigengeldern des Notars oder gar die Verwendung für eigene Zwecke ist ein schwerwiegendes Dienstvergehen und kann als Untreue gemäß § 266 StGB strafbar sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - NotZ 13/01, DNotZ 2002, 236 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2003 - NotSt (Brfg) 5/02, DNotZ 2004, 226 f.; BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 5 StR 8/82, NStZ 1982, 331 f.; Eylmann/Vaasen/Hertel, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 54b BeurkG Rn. 9; ders. in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 3. Aufl., Rn. 1798; Weingärtner, Das notarielle Verwahrungsgeschäft, 2. Aufl., Rn. 153).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

    Dies ist dann der Fall, wenn er jederzeit eigene Gelder zur Verfügung hat, die zur Deckung ausreichen, und er auch sein Augenmerk darauf richtet, diese Mittel ständig zum Ausgleich benutzen zu können (vgl. BGHSt 15, 342, 344; BGH wistra 1988, 191, 192; BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Die Möglichkeit des Angeklagten, sich das Geld bei Bedarf von anderen, zumal durch Kreditaufnahme, zu beschaffen, genügt nicht, um das Zufügen eines Nachteils auszuschließen (vgl. BGH NStZ 1982, 331).
  • BGH, 20.03.2006 - NotSt (B) 4/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars bei langer Verfahrensdauer

    Die treuwidrige Auskehrung von Fremdgeldern kann den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 5 StR 8/82 - NStZ 1982, 331), jedenfalls ist sie in grobem Maße dienstpflichtwidrig.
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Rechtsanwalt Mittel nicht von einem Dritten zur Auskehrung an den Mandanten erhalten, sondern dieser ihm Gelder zur Ausführung eines Auftrags überlassen hat (BGH, B. v. 30.10.2003, 3 StR 276/03; BGH, NStZ 1982, 331; OLG Stuttgart, NJW 1968, 1340: "Die Pflicht, zu treuen Händen zweckgebunden übergebene Gelder zweckentsprechend zu verwenden, ist grundsätzlich eine für § 266 StGB ausreichende Treupflicht, denn sie geht dahin, fremdes Gut fremdnützig zu verwalten.").
  • OLG Köln, 30.04.2019 - 1 RVs 51/19

    Bestimmungsgemäßer Umgang mit Fremdgeldern auf Rechtsanwaltskonto mit nicht

  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 2 Ss 259/96
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 327/89

    Verwahrung eingenommener Versicherungsprämien auf einem Sonderkonto - Fortgesetzt

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