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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.02.1982 - Ws 34/82   

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https://dejure.org/1982,1365
OLG Nürnberg, 22.02.1982 - Ws 34/82 (https://dejure.org/1982,1365)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.1982 - Ws 34/82 (https://dejure.org/1982,1365)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - Ws 34/82 (https://dejure.org/1982,1365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhalten von Gefangenenpost; Anhalten von Fotokopien ohne konkrete Überprüfung des jeweiligen Einzelfalles; Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt als unbestimmte Rechtsbegriffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 187 (Ls.)
  • NStZ 1982, 399
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18

    Unterbliebene Weitergabe von Briefeinlagen - in Form von ausgedruckten Fotos - an

    Für eine solche ist die Feststellung faktischer Anhaltspunkte erforderlich, aus denen sich eine konkrete Gefährdung von einigem Gewicht ergibt, sofern die Gefährdung nicht bereits durch einen allgemeinen Erfahrungssatz begründet wird (OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; NStZ 1985, 335; Feest/Lesting/Lindemann-Feest/Wegner, a.a.O., Teil II § 37 LandesR, Rn. 16 m.w.N.).

    Eine lediglich theoretische Eignung von Kopierpapier als Trägermaterial für Betäubungsmittel könnte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (OLG Nürnberg NStZ 1982, 399).

  • OLG Frankfurt, 26.09.1991 - 3 Ws 383/91
    aber übersehen, daß das Vorenthalten einzelner Schreiben bzw. damit im Zusammenhang stehender Briefbeilagen eine individuelle Prüfung voraussetzt, ob der Eingriff in das durch Artikel 2 GG geschützte Recht des Strafgefangenen auf Briefkontakt zu anderen Personen (BGHSt 27, 175; Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 28 Rdn. 2) unerläßlich ist, um eine Gefährdung des Strafvollzugs und der mit ihr verfolgten Ziele vorzubeugen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399 ; NStZ 1981, 240 Ls; OLG Hamm NStZ 1985; 143; Senatsbeschluß a.a.O.).

    Somit kann nicht bei jeder denkbaren Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen oder des Ordnungsgefüges der Anstalt eine Briefsendung angehalten werden, vielmehr muß eine konkrete Gefahr von einigem Gewicht feststellbar sein, es sei denn, die Gefahr ist durch einen allgemeinen Erfahrungssatz ohne weiteres belegbar (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399 ).

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschluss vom 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).
  • OLG Nürnberg, 15.11.1993 - Ws 1086/93
    Erforderlich ist eine konkrete Gefährdung von einigem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg, ZfStrVo 1982, 248).
  • LG Regensburg, 26.08.1993 - 3 StVK 115/91
    Dies hat zur Folge, daß es bestimmter konkreter, vornehmlich in der Person des Absenders oder der des Adressaten oder in deren Umfeld liegender Umstände bedarf, den Verdacht eines Mißbrauchs der Kopien naheliegen, um deren Anhaltung zu rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 22.2.82 - Ws 34/82).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.1993 - 1 Vollz (Ws) 5/92

    Antragsberechtigter; Strafvollzugsverhältnis; Vollzugsmaßnahmen; Kontaktaufnahme;

    In Literatur und Rechtsprechung ist es unstreitig, daß auch außerhalb des Strafvollzugsverhältnisses stehende Personen von Vollzugsmaßnahmen unmittelbar in ihren Rechten betroffen und deshalb im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG antragsberechtigt sein können (Calliess/Müller-Dietz, 5. Aufl. 1991 § 109 Rdn. 9; Schuler in: Schwind/Böhm, 2. Aufl. 1991 § 109 Rdn. 26; OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 248).
  • OLG Koblenz, 26.09.1983 - 2 Vollz (Ws) 52/83

    Strafanstalt; Zusendung; Zeitungen; Zeitschriften; Schreiben; Zurückhalten;

    Nicht zu beanstanden ist dagegen die zahlenmäßige Begrenzung der Zusendung von Fotokopien, wenn die unbeschränkte Zulassung die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt "gefährden" (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG für Schreiben) bzw. "erheblich gefährden" (§ 68 Abs. 2 StVollzG für Zeitschriften und Zeitungen) würde (OLG Hamburg ZfStrVo 1982, 248).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1994 - 1 Ws 270/94
    Der Beschwerdeführer war zunächst antragsbefugt im Verfahren nach § 109 ff StVollzG , weil er als Verlobter bzw. Ehemann der unmittelbar betroffenen Strafgefangenen durch die beanstandete Maßnahme an der Kontaktaufnahme gehindert worden ist (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 109 Rdn. 9; OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 248; Senat NStZ 1993, 407 ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1554
OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.04.1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. April 1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1045
  • NStZ 1982, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 23.01.1981 - Ws 986/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82
    Daß der Gefangene eine zahnärztliche Tätigkeit, sei es alleinverantwortlich oder auch nur als Assistent des amtlich bestellten Anstaltsarztes bei der ärztlichen Betreuung der Insassen der Vollzugsanstalt nicht zugewiesen werden kann, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23.1.1981 - Ws 986/80, NStZ 1981, 200 dargelegt.
  • OLG Hamm, 12.06.1981 - 7 Vollz (Ws) 26/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82
    Die Ansicht, daß bei Taten mit besonders hohem Unrechts- und Schuldgehalt, die eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nach sich ziehen, der Sühnegedanken auch bei der Entscheidung über resozialisierende Behandlungsmaßnahmen berücksichtigungsfähig ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls wiederholt vertreten worden (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluß v. 12.7.1981 - 7 Vollz (Ws) 26/81).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

    Dies entspricht der einhellig vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, ZfStrVO 1979, S. 63; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 399; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 3; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG, 10. Aufl., § 7, Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und

    Dies entspricht der einhellig vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, ZfStrVO 1979, S. 63; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 399; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 3; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG, 10. Aufl., § 7, Rn. 1).
  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
    Erst aufgrund der gemäß § 6 StVollzG durchgeführten Behandlungsuntersuchung wird der Vollzugsplan erstellt (§ 7 Abs. 1 ), dessen Mindestinhalt durch § 7 Abs. 2 StVollzG vorgeschrieben ist, und auf dessen Aufstellung, schriftliche Festlegung und Überprüfung, nicht aber auf dessen schriftlicher Aushändigung der Gefangene einen Anspruch hat (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 28.04.1978, 1 Vollz (Ws) 44/77; OLG Nürnberg, Beschl. v. 05.04.1982 - Ws 208/82 in ZfStrVo 1982, 308; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.1980 - 3 Ws 318/79 in ZfStrVo 1980, 184).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 175/81 (StVollz)   

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https://dejure.org/1981,1687
OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 175/81 (StVollz) (https://dejure.org/1981,1687)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.1981 - 3 Ws 175/81 (StVollz) (https://dejure.org/1981,1687)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 1981 - 3 Ws 175/81 (StVollz) (https://dejure.org/1981,1687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 175/81
    Die in § 38 Abs. 1 StVollzG getroffene Regelung entspricht deshalb den Fällen, in denen die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einen "unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum" angenommen hat, der die Ermächtigung zu einer an dem unbestimmten Rechtsbegriff zu orientierenden Ermessensausübung enthält (vgl. hierzu u.a.: Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 39, 355, 364; BVerwGE 39, 197 = NJW 1972, 596 ff. für die Eignung zur Jugendgefährdung; Treptow, Gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen und unbestimmten Rechtsbegriffen im Strafvollzugsrecht, NJW 1978, 2227, 2229).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 175/81
    Die in § 38 Abs. 1 StVollzG getroffene Regelung entspricht deshalb den Fällen, in denen die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einen "unbestimmten Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum" angenommen hat, der die Ermächtigung zu einer an dem unbestimmten Rechtsbegriff zu orientierenden Ermessensausübung enthält (vgl. hierzu u.a.: Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 39, 355, 364; BVerwGE 39, 197 = NJW 1972, 596 ff. für die Eignung zur Jugendgefährdung; Treptow, Gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen und unbestimmten Rechtsbegriffen im Strafvollzugsrecht, NJW 1978, 2227, 2229).
  • KG, 09.08.1983 - 5 Ws 240/83
    Sie würden, um den persönlichen Interessen eines Strafgefangenen zu dienen, in unangemessener Weise von der Erfüllung anderer Aufgaben abgehalten, was eine fühlbare Störung der Anstaltsordnung bedeuten würde (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 314 - Ls - KG, Beschluß vom 19.7.1983 und OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Celle, 21.02.1986 - 3 Ws 71/86
    Die gerichtliche Überprüfung solcher beurteilenden Entscheidungen ist in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 5 StVollzG beschränkt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1982, 399 ).
  • OLG Hamm, 22.10.1987 - 1 Vollz (Ws) 233/87
    Sie würden, um der persönlichen Interessen eines Strafgefangenen willen, in unangemessener Weise von der Erfüllung anderer Aufgaben abgehalten, was eine fühlbare Störung der Anstaltsordnung bedeuten würde (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1982, 314 - Ls -).
  • OLG Hamm, 18.11.1982 - 7 Vollz (Ws) 149/82
    Sie würden, um den persönlichen Interessen eines Strafgefangenen willen, in unangemessener Weise von der Erfüllung anderer Aufgaben abgehalten, was eine fühlbare Störung der Anstaltsordnung bedeuten würde (OLG Nürnberg ZfStrVo 1982, 314 Ls).
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