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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1455
BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81 (https://dejure.org/1981,1455)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - 3 StR 359/81 (https://dejure.org/1981,1455)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 359/81 (https://dejure.org/1981,1455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisaufnahme - Ablehnung des Beweisantrages - Zurückweisung des Antrags der Verteidigung auf Vernehmung des Zeugen - Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 78
  • StV 1982, 58
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81
    Die Annahme der Unerreichbarkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und wenn keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81
    Die Annahme der Unerreichbarkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und wenn keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH NJW 1953, 1522; BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Denn die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen - unter Umständen auch unter Anwendung von Zwangsmitteln - vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 359/81 ­ NStZ 1982, 78).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).
  • OLG Hamburg, 23.03.2007 - 1-5/07

    Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags wegen

    Die Annahme der Unerreichbarkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweismittels entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und wenn keine begründete Aussicht besteht, das Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGHSt 22, 118, 120; NStZ 1982, 78; NJW 1990, 398 f.; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 244 Rn. 260; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 244 Rn. 62a).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82

    Hilfsweise Beantragung einer Zeugenvernehmung im Schlussvortrag - Ablehnung eines

    Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77; KK - Herdegen § 244 Rdn. 91; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 723/88

    Umfang gerichtlicher Bemühungen zur Beibringung eines Zeugen -

    Ein namentlich benannter Zeuge ist nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 630/82, BGH, Beschluß vom 25. März 1980 - 1 StR 160/80; BGHStV 1983, 90; BGHR StPO § 244 III S. 2 Unerreichbarkeit 6).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83

    Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit

    Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788; Herdegen in KK § 244 Rdn. 91; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83

    Beweiserhebungsanspruch eines Angeklagten

    Da die Zeugen als unerreichbar angesehen wurden, hätte die Strafkammer in diesem Beschluß darlegen müssen, daß sie unter Beachtung ihrer Aufklärungspflicht alle der Bedeutung der Aussagen für die Entscheidung entsprechenden Bemühungen vergeblich entfaltet hatte und keine begründete Aussicht bestand, die Zeugen in absehbarer Zeit zu erreichen (BGHSt 22, 118, 120; BGH NStZ 1982, 78, 127 und 212; zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit im einzelnen vgl. Herdegen a.a.O. Rdn. 91 f. und Gollwitzer a.a.O. Rdn. 233 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1982 - 2 StR 40/82

    Zulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Verzicht auf die

    Der Vernehmung des möglicherweise einzigen Tatzeugen kam deshalb besondere Bedeutung zu, für die auch eine Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung in Kauf genommen werden mußte (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 359/81; Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 715/75).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
    aa) Ein Zeuge ist nur unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung der Aussage des Zeugen entsprechenden Bemühungen zu dessen Beibringung vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß Beweismittel in absehbarer Zeit beizubringen (BGH, NStZ 1982, 78 = NJW 1990, 398 f und NJW 1979, 1788).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83

    Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.1981 - 2 BvR 908/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1403
BVerfG, 04.09.1981 - 2 BvR 908/81 (https://dejure.org/1981,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.1981 - 2 BvR 908/81 (https://dejure.org/1981,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 1981 - 2 BvR 908/81 (https://dejure.org/1981,1403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; StPO § 111a
    Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung nach § 111a StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Präventivmaßnahme - Schutz der Allgemeinheit - Weitere Verkehrsstraftaten - Ungeeigneter Kraftfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Demgegenüber müssen Nachteile, die einem Beschuldigten in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen, in Kauf genommen werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, a. a. O.; Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 4. September 1981, NStZ 1982, S. 78).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Daher hat die Rechtsprechung auch für solche Maßregeln der Besserung und Sicherung keine Gründe gesehen, sie von der Geltung des Grundrechts der Unschuldsvermutung auszunehmen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

    11 läufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO (dazu Frowein/Peukert, EMRK, 2.Aufl., Art. 6 Rdn. 170 a.E.) - dem Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs voraussichtlich ungeeignete Beschuldigte verursachen können, dienen (BVerfG NStZ 1982, 78; NJW 2001, 357).

  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Demgegenüber müssen Nachteile, die einem Beschuldigten in beruflicher oder in privater Hinsicht entstehen, in Kauf genommen werden (Bundesverfassungsgericht, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 4. September 1981, NStZ 1982, S. 78).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2843
BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81 (https://dejure.org/1981,2843)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1981 - 1 StR 711/81 (https://dejure.org/1981,2843)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1981 - 1 StR 711/81 (https://dejure.org/1981,2843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als Staatsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 78 (Ls.)
  • StV 1982, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73 -).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73 -).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
    Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 -).
  • RG, 19.06.1925 - I 243/25

    1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73 -).
  • BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05

    Ausschluss vom Richteramt kraft Gesetzes (Tätigwerden als Beamter der

    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 378/10

    Absoluter Revisionsgericht der Teilnahme einer ausgeschlossenen Richterin

    Er umfasst nach ständiger Rechtsprechung jedes amtliche Handeln in der Sache, das geeignet ist, den Sachverhalt zu erforschen oder den Gang des Verfahrens zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 1981 - 1 StR 711/81, NStZ 1982, 78 und vom 24. März 2006 - 2 StR 271/05, wistra 2006, 310 jeweils m.w.N.; vgl. auch Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 22 Rn. 29, 30).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine nur auf den Strafausspruch beschränkte Aufhebung könnte unter Umständen dazu führen, dass der neue Tatrichter gehindert ist, durch widerspruchsfreie Feststellungen den richtigen Ausgangspunkt für eine unter Beachtung des Verschlechterungsgebots (§ 358 Abs. 2 StPO) schuldangemessene Ahndung der Tat zu finden (BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Beschluss vom 11. November 1981 - 3 StR 342/81, zitiert bei Holtz MDR 1982, 281, 283).
  • BGH, 19.11.1985 - 4 StR 595/85

    Grundlagen der Betrugsstrafbarkeit - Rechtswidrigkeit des erlangten Vorteils -

    An der Rechtswidrigkeit des erlangten Vorteils fehlt es, wenn der Täter die Leistung nach materiellem Recht beanspruchen durfte (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Holtz MDR 1982, 281; BGH NJW 1983, 2646, 2648).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2235
BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81 (https://dejure.org/1981,2235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten - Zulässigkeit der Vereidigung nach begangener Strafvereitelung - Entfallen des Vereidigungsgebotes bei späterer Richtigstellung der Aussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 78
  • StV 1982, 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1970 - 2 StR 535/69

    Vereidigung eines der Begünstigung des Angeklagten verdächtigten Zeugen

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 19.03.1953 - 5 StR 855/52
    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Landgericht der Aussage der Zeugin, auf die es die Verurteilung des Angeklagten gestützt hat (UA S. 12-14), um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (BGHSt 4, 248, 257).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Der Rücktritt vom Versuch ist jedoch nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt und deshalb der Anwendung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO nicht entgegensteht (BGHSt 9, 71, 73; RGSt 28, 111, 112).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81
    Der Rücktritt vom Versuch ist jedoch nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt und deshalb der Anwendung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO nicht entgegensteht (BGHSt 9, 71, 73; RGSt 28, 111, 112).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 29/14

    Strafzumessung: Fakultative Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe trotz eines

    Ein Rücktritt lässt jedoch die Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters - auch insoweit - unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 433/81, NStZ 1982, 78), hier also diejenige des vom Angeklagten I.  versuchten Totschlags.
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 710/97

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot - Entfallen des Vereidigungsverbots aufgrund

    Ein freiwilliger Rücktritt von der versuchten Strafvereitelung läßt das Vereidigungsverbot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entfallen (BGH NStZ 1982, 78 m.w.N.; vgl. auch Dahs in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl. § 60 Rdn. 27; Pelchen in KK 3. Aufl. § 60 Rdn. 20), und zwar auch dann, wenn die Richtigstellung der falschen Angaben - wie hier - noch vor der Hauptverhandlung erfolgt, in der der Zeuge vereidigt wird (BGH, Beschl. vom 30. Mai 1978 - 1 StR 174/78 - Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80 -).
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