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   BayObLG, 15.06.1982 - 3 St 23/81   

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BayObLG, 15.06.1982 - 3 St 23/81 (https://dejure.org/1982,1713)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.1982 - 3 St 23/81 (https://dejure.org/1982,1713)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - 3 St 23/81 (https://dejure.org/1982,1713)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 123
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 51 Zs 606/06

    Klageerzwingungsverfahren zwecks Verfolgung einer behaupteten Rechtsbeugung unter

    Es ist also - wie bei der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO - eine "vorläufige" Tatbewertung vorzunehmen (vgl. BGHSt 23, 304 [306] = NJW 1970, 207; BayObLG NStZ 1983, 123).

    Ist im Rahmen einer solchen vorläufigen Beweisbarkeitsprognose (vgl. Graalmann-Scheerer a.a.O. § 203 Rdnr. 16; BayObLG NStZ 1983, 123) nicht zu erwarten, dass bestehende und begründete Zweifel bei Durchführung der Hauptverhandlung überwunden werden können, so ist die Verurteilung nicht wahrscheinlich und der Klageerzwingungsantrag damit unbegründet (so insgesamt auch: SenE v. 08.04.2008 - 52 Zs 78/08 -).

  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

    Die Eröffnung des Hauptverfahrens war gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus tatsächlichen Gründen abzulehnen, weil das Verhalten des Angeschuldigten nach Aktenlage und unter Berücksichtigung der gegebenen prozessualen Beweismöglichkeiten (vgl. BayObLG, NStZ 1983, 123) den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllt.
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

    Ein solcher Tatverdacht ist dann zu bejahen, wenn bei vorausschauender vorläufiger Tatbewertung die einfache Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Verurteilung gegeben ist (vgl. BGHSt 23, 304; BayObLG NStZ 1983, 123; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 203 Rdnr. 2).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

    Hinreichender Tatverdacht ist dann zu bejahen, wenn die (allein) nach Maßgabe des Akteninhaltes (vgl. BayObLG NStZ 1983, 123) vorläufige Tatwertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306).
  • BVerfG, 19.01.1996 - 2 BvQ 62/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung von Ablehnungsgesuchen

    Das ist der Fall, wenn die Verurteilung bei vorläufiger Tatbewertung (auch unter veränderten rechtlichen Gesichtspunkten) wahrscheinlich ist, vgl. BGHSt 23, 304, 306; BayObLG NStZ 1983, 123 ; Treier in KK, Rdn. 5 zu § 203; Rieß in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., Rdn. 14 zu § 203. Dabei ist selbstverständlich auch und gerade die nach dem vorbereitenden Verfahren sich darstellende Verantwortlichkeit zu berücksichtigen.
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 1 Ws 77/14

    Strafbarkeit eines Richters wegen Rechtsbeugung bei sachwidriger Verknüpfung von

    Es ist also - wie bei der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO - eine "vorläufige" Tatbewertung vorzunehmen (vgl. BGHSt 23, 304 [306] = NJW 1970, 207; BayObLG NStZ 1983, 123).
  • AG Berlin-Tiergarten, 31.03.2017 - 249 Ds 201/16

    Hinreichender Tatverdacht: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

    Nach bisherigen Maßstäben liegt ein hinreichender Tatverdacht dann vor, wenn die (allein) nach Maßgabe des Akteninhaltes (vgl. BayObLG NStZ 1983, 123) vorläufige Tatwertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306).
  • AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04

    Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts; Mindesterfordernis des

    Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] ; BayObLG, NStZ 1983, 123) ergibt, dass auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung der Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit voll gültiger Beweisaufnahme wahrscheinlich ist (vgl. BGH bei Becker, NStZ-RR 2004, 227; OLG Celle, NStE Nr. 5 zu § 203 StPO).
  • AG Brandenburg, 15.11.2007 - 24 Ds 426 Js 1848/07

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts

    Ein hinreichender Tatverdacht ist nach allgemeiner Ansicht mit der Begründung zu verneinen, wenn nach der Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende das Gericht nach dem Grundsatz in dubio pro reo freisprechen wird (BayObLG NStZ 1983, 123).
  • OLG München, 14.06.2005 - 2 Ws 455/05

    Strafbarkeit wegen Störung der Totenruhe eines Stationsartzes durch die unbefugte

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  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 1 Ws 537/98

    Hinreichender Tatverdacht zur Eröffnung des Hauptverfahrens

  • BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
  • OLG Hamm, 22.10.1998 - 4 Ws 521/98

    Eröffnung, Nebenklage, Nebenklageberechtigung Wahrscheinlichkeit einer

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   OLG Stuttgart, 29.10.1982 - 1 Ss 411/82   

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