Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1982

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82   

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BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82 (https://dejure.org/1982,1714)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1982 - 2 StR 635/82 (https://dejure.org/1982,1714)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 635/82 (https://dejure.org/1982,1714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und Vereidigung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 181
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
    § 247 StPO erlaubt es nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218 ff = NJW 1976, 199/200; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).

    Die Entscheidung über ein Absehen von der Vereidigung eines Zeugen gehört ebensowenig wie eine Vereidigung zur Vernehmung (BGH NJW 1976, 1108/1109).

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
    § 247 StPO erlaubt es nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218 ff = NJW 1976, 199/200; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).

    Seine Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO hat in Anwesenheit dessen zu geschehen, der in seiner Abwesenheit vernommen worden ist (BGH NJW 1957, 1161; BGH MDR 1952, 18; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).

  • BGH, 02.05.1957 - 4 StR 150/57
    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
    Seine Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO hat in Anwesenheit dessen zu geschehen, der in seiner Abwesenheit vernommen worden ist (BGH NJW 1957, 1161; BGH MDR 1952, 18; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82
    § 247 StPO erlaubt es nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218 ff = NJW 1976, 199/200; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.

    Dieses Urteil ist aber durch mehrere neuere Entscheidungen desselben Senats überholt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82;Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 635/82, NStZ 1983, 181).

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof darauf abgehoben, daß dadurch das Fragerecht des Angeklagten gesichert werde: Er habe so die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen, ehe dieser entlassen werde (BGH NStZ 1983, 181; 1997, 402; NJW 1986, 267; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 15); der Angeklagte sei insbesondere nicht darauf angewiesen, zum Zwecke der Befragung einen besonderen Anforderungen genügenden Beweisantrag zu stellen (BGH NJW 1986, 267; vgl. BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 16; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 26 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn die Zeugin - wie hier - als Verletzte nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist (vgl. BGH NStZ 1983, 181 und BGHR StPO § 247 aa0).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 2/01

    Mangelhafte Unterrichtung des Angeklagten nach Entfernung aus dem Sitzungssaal;

    Auch über alle sonstigen in seiner Abwesenheit gestellten Anträge und abgegebenen Erklärungen ist der Angeklagte zu unterrichten (vgl. BGH NStZ 1983, 181; BGHR aaO).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der nach § 247 Satz 1 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte für die Verhandlung über die Vereidigung des in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen wieder vorgelassen werden, um sein Interesse an einer richtigen Entscheidung über die Vereidigung wahren zu können (BGHSt 22, 289, 297 [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68]; 26, 218, 220 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH NStZ 1981, 449; 1982, 256; 1983, 181; BGH StrVert 1983, 3; 1984, 102/103).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 23/93

    Anordnung der Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal - Vernehmung einer

    Hierzu gehören auch die in seiner Abwesenheit gestellten Anträge oder abgegebenen Erklärungen (vgl. BGH NStZ 1983, 181; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96

    Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen

    Das gilt auch, wenn die Zeugin - wie hier - als Verletzte nach § 61 Nr. 2 StPO unvereidigt geblieben ist (vgl. BGH NStZ 1983, 181).
  • BGH, 09.06.1989 - 2 StR 275/89

    Zulassung des bei der Vernehmung eines Zeugen aus dem Sitzungssaal entfernten

    Das war rechtsfehlerhaft (BGH Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 635/82 = NStZ 1983, 181; Beschluß vom 3. Oktober 1985 - 1 StR 392/85 = NStZ 1986, 133; Beschluß vom 15. Januar 1987 - 1 StR 678/86 = NStZ 1987, 335; Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88).
  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 334/93

    Verletzung von Verfahrensrecht durch den Ausschluss des Angeklagten zur

  • BGH, 02.11.1989 - 2 StR 506/89

    Pflicht zur Wiedergabe von Beschlüssen des Landgerichtes in einer

  • BGH, 22.01.1985 - 5 StR 815/84

    Absehen von der Vereidigung einer Zeugin nach Verzicht durch Staatsanwaltschaft

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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1732
BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81 (https://dejure.org/1982,1732)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1982 - 1 StR 489/81 (https://dejure.org/1982,1732)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1982 - 1 StR 489/81 (https://dejure.org/1982,1732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts bei Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden bezüglich der Vernehmung von Zeugen - Beweiswert ausländischer Vernehmungsprotokolle

  • junsv.nl

    Tötung in Krasnodar inhaftierter Partisanen, Angehöriger von Partisanen - darunter zweier Kinder - und partisanenverdächtiger Zivilisten durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Verhaftung von etwa 60 Partisanen, Partisanenverdächtigen und Kommunisten aus dem Dorfe ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 181
  • StV 1983, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
    Nach diesen Vorschriften zustande gekommene Vernehmungsprotokolle sind als richterliche Niederschriften verlesbar (§ 251 Abs. 1 StPO), wenn sie eine vergleichbare Funktion erfüllen wie Niederschriften über die Vernehmung durch einen deutschen Richter und der Vorgang der Anhörung wie auch seine Beurkundung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen genügen (BGHSt 7, 15; KK-Mayr § 251 Rdn. 18 m.w.N.).

    Die Verbalnote weist darauf hin, daß die Anhörung der Zeugen nach den Vorschriften erfolgt ist, die auch bei einer Vernehmung durch den Untersuchungsrichter angewendet worden wären (zur Bedeutung dieses Umstands vgl. BGHSt 7, 15, 17; BGH, Beschluß vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80; KK-Mayr a.a.O.).

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
    Im übrigen wird auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 27. Oktober 1981 Bezug genommen (vgl. auch BGHSt 23, 103).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
    Gesichtspunkte, die nach deutschem Verfassungs-, Verfahrens- und Dienstrecht hinter der in § 251 StPO zum Ausdruck kommenden Auffassung stehen, daß das richterliche Protokoll unter dem Aspekt der Beweiskraft höherwertig als ein staatsanwaltschaftliches oder polizeiliches Protokoll sei (vgl. BGHSt 29, 109, 113) [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S], lassen sich nicht auf das sowjetische Recht übertragen.
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
    Die Verbalnote weist darauf hin, daß die Anhörung der Zeugen nach den Vorschriften erfolgt ist, die auch bei einer Vernehmung durch den Untersuchungsrichter angewendet worden wären (zur Bedeutung dieses Umstands vgl. BGHSt 7, 15, 17; BGH, Beschluß vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80; KK-Mayr a.a.O.).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - 1 StR 489/81
    Mit der Frage des Beweiswerts der Vernehmungsprotokolle hat das Tatgericht sich eingehend befaßt (vgl. dazu BGHSt 2, 300, 304).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Voraussetzung für die Verlesbarkeit ist allerdings, daß die Protokolle nach der einzuhaltenden Zuständigkeits- und Verfahrensordnung des Vernehmungsorts eine vergleichbare Beweisfunktion erfüllen wie diejenigen über die Vernehmung durch einen deutschen Richter und daß die Anhörung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen genügt (vgl. BGHSt 7, 15, 16/17; BGH NStZ 1983, 181; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 24; Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 251 Rdn. 18; Dölling in AK-StPO § 251 Rdn. 26, jeweils zur Verlesbarkeit nach § 251 StPO).
  • BGH, 04.03.1992 - 3 StR 460/91

    Verlesen einer Niederschrift über die Vernehmungen einer Zeugin obwohl diese

    Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland nur der Einhaltung der dort geltenden Verfahrensvorschriften (vgl. BGH NStZ 1983, 181; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1; Mayr in KK 2. Aufl. § 251 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 251 Rdn. 20).
  • BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95

    Ausland - Vernehmung - Verwertbarkeit - Verfahrensvorschriften

    a) Zwar bedarf es bei Vernehmungen im Ausland, auch hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im deutschen Strafprozeß, in der Regel nur der Einhaltung der im Ausland geltenden Verfahrensvorschriften, weil nicht erwartet werden kann, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Prozeßrecht angewendet wird (vgl. BGHSt 2, 300, 303 f.; BGH GA 1976, 218 f.; BGH NStZ 1983, 181; 1992, 394; BGHR StPO § 251 I 2 Auslandsvernehmung 1).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Eine entsprechende Befugnis des Staatsanwalts wäre zwar Voraussetzung für eine Verlesung der Niederschrift nach § 251 Abs. 1 StPO (BGHSt 2, 300, 304; 7, 15, 16 f.; BGH GA 1964, 176 und NStZ 1983, 181), ihr Fehlen schlösse jedoch nicht aus, das Protokoll als Niederschrift über eine andere Vernehmung nach § 251 Abs. 2 StPO zu behandeln (BGHSt 22, 118, 120), da die Voraussetzungen dieser Vorschrift zweifelsfrei erfüllt sind.
  • BGH, 28.07.1986 - 3 StR 61/86

    Verpflichtung des deutschen Richters zum Hinwirken auf die Möglichkeit der

    Es kann nicht erwartet werden, daß bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen deutsches Verfahrensrecht angewendet wird; vielmehr ist die Beachtung der örtlichen Verfahrensvorschriften hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1983, 181).
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