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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82 (S)   

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BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82 (S) (https://dejure.org/1983,950)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1983 - 3 StR 414/82 (S) (https://dejure.org/1983,950)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 3 StR 414/82 (S) (https://dejure.org/1983,950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren bei Strafverfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einziehung - Unbrauchbarmachung - Sicherungszweck - Strafverfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 76a Abs. 2 S. 1, § 78 Abs. 1, § 74d

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 226
  • NJW 1983, 1205
  • MDR 1983, 330
  • NStZ 1983, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 19.05.1982 - 6 Ws 62/82
    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Zu dieser Frage sind die Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum geteilt (vgl. einerseits OLG Hamm in MDR 1982, 949 = NStZ 1982, 422 mit Anmerkung Horn, andererseits OLG München in MDR 1982, 950, je mit weiteren Hinweisen).

    Wie der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1982, 949 = NStZ 1982, 422 mit Anm. Horn) zutreffend ausführt, ist das Verhältnis von § 76 a Abs. 2 Satz 1 und § 78 Abs. 1 StGB nicht so eindeutig im Sinne eines Vorrangs der Strafverfolgungsverjährung zu entscheiden, daß eine Auslegung, wonach § 78 Abs. 1 StGB keine "andere" Bestimmung im Sinne des § 76 a Abs. 2 Satz 1 ist, von vornherein ausgeschlossen wäre.

  • OLG München, 05.08.1982 - 2 Ws 876/82

    Zur selbständigen Einziehung nach Eintritt der Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Zu dieser Frage sind die Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum geteilt (vgl. einerseits OLG Hamm in MDR 1982, 949 = NStZ 1982, 422 mit Anmerkung Horn, andererseits OLG München in MDR 1982, 950, je mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 434/81

    Anordnung der Einziehung von NS-Propagandamittel - Prüfung der Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Ihr hat der Senat in den Beschlüssen vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 439/75 (S), vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 434/81 (S) - und vom 10. März 1982 - 3 StR 63/82 (S) - den Vorzug gegeben.
  • BGH, 10.03.1982 - 3 StR 63/82

    Voraussetzungen für eine Verjährung der Strafverfolgung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Ihr hat der Senat in den Beschlüssen vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 439/75 (S), vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 434/81 (S) - und vom 10. März 1982 - 3 StR 63/82 (S) - den Vorzug gegeben.
  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Der bis dahin daneben geltende § 67 Abs. 5 StGB - nach dem mit der Verjährung der Strafverfolgung auch die Befugnis erlischt, auf Grund der Tat "Maßnahmen der Sicherung und Besserung" (vgl. § 42 a StGB a.F.) anzuordnen - stand der vom ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers getragenen Auslegung, wonach Einziehung und Unbrauchbarmachung aus Sicherungsgründen trotz Strafverfolgungsverjährung möglich sein sollten, nicht entgegen (vgl. BGHSt 25, 347, 354) [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; denn sie gehörten nicht zu den in § 42 a StGB a.F. genannten Maßnahmen.
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Soweit die Revision ein Aufstacheln zum Rassenhaß verneint, weil die Juden keine Rasse seien, verweist der Senat auf sein Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S) - (NStZ 1981, 258 sowie bei Holtz MDR 1981, 453) sowie auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1981 - 5 StR 132/81.
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Gestützt auf die Vorarbeiten der Großen Strafrechtskommission, die zum Entwurf eines Strafgesetzbuches 1962 (§§ 118, 127 E 1962) geführt hatten, hatte der Gesetzgeber ursprünglich mit dem 2. StrRG - abweichend von der Rechtslage, wie die Rechtsprechung sie vorher verstanden hatte (vgl. BGHSt 6, 62), - eine Regelung vorgesehen, nach der die Verjährung in jedem Falle die Möglichkeit einer Einziehung oder Unbrauchbarmachung ausschließen sollte (§ 76 a Abs. 1, 2, § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB i.d.F. des 2. StrRG; vgl. hierzu Protokolle des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform, 5. Wahlperiode, S. 1056 l.Sp., 1092 r.Sp. zu §§ 120 a 127).
  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 132/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
    Soweit die Revision ein Aufstacheln zum Rassenhaß verneint, weil die Juden keine Rasse seien, verweist der Senat auf sein Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S) - (NStZ 1981, 258 sowie bei Holtz MDR 1981, 453) sowie auf das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1981 - 5 StR 132/81.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Das Landgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 916, 917), des Bundesgerichtshofes (BGHZ 75, 160, 162 = NJW 1980, 45; NStZ 1981, 258; BGHSt 31, 226, 231 f.; Urt. vom 11. November 1976 - 2 StR 508/76) und der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig MDR 1978, 333; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Celle NJW 1982, 1545).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

    Der Kläger, Verfasser des im Jahre 1979 erschienenen Buches das vom Landgericht Stuttgart durch von Bundesgerichtshof (BGHSt 31, 226) und Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 12. Oktober 1983 - 1 BvR 409.83) bestätigtes Urteil vom 7. Mai 1982 eingezogen worden ist, wendet sich gegen einen Bescheid der beklagten Universität vom 29. März 1983, mit dem der Präsident der Beklagten dem Kläger den Entzug seines Doktorgrades wegen Unwürdigkeit auf Grund jenes Buches durch einen Beschluß des Dekane-Konzils der Beklagten vom 24. März 1983 bekanntgegeben hat.

    Die Beschwerde bezieht sich ihrerseits im wesentlichen auf die Stellungnahme in der Berufungsbegründung zu den Äußerungen des Verwaltungsgerichts, Die in Bezug genommenen Stellen der Berufungsbegründung setzen sich jedoch nicht mit dem Verwaltungsgericht, sondern mit der Argumentation des Landgerichts Stuttgart in seinem Einziehungsurteil vom 7. Mai 1982 und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 226) auseinander.

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Die dagegen eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Januar 1983 (BGHSt 31, 226 ff.).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 193/93

    Volksverhetzung - Aufstachelung zum Rassenhaß - Qualifizierte Auschwitzlüge -

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  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren zu Sicherungszwecken nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung gegenüber dem Täter die Sicherungszwecken dienende Einziehung von Schriften im selbständigen Einziehungsverfahren nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 439/75 (S) -, vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 434/81 (S) - und vom 10. März 1982 - 3 StR 63/82 (S) - Urteil vom 26. Januar 1983 - 3 StR 414/82, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 17.08.1993 - 5 StR 471/93

    Voraussetzungen des § 21 StGB (Strafgesetzbuch) bei Tötungsdelikten - Entkräftung

    'Eine solche liegt bei Tötungsdelikten ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 %o erfahrungsgemäß nahe (BGHSt 31, 231, 234 f.) [BGH 26.01.1983 - 3 StR 414/82 S].
  • BGH, 22.06.1983 - 3 StR 56/83

    Einziehung von Schriften im objektiven Verfahren nach Eintritt der

    Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung steht einer Einziehung des Buches allerdings nicht entgegen (BGHSt 31, 226 = MDR 1983, 330; BGH, Urteil vom 17. Februar 1983 - 1 StR 813/82).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82   

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https://dejure.org/1982,1488
BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82 (https://dejure.org/1982,1488)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1982 - 3 StR 300/82 (https://dejure.org/1982,1488)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1982 - 3 StR 300/82 (https://dejure.org/1982,1488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung - Rüge der Abtrennung eines Verfahrensteils - Aufhebung eines Schuldspruchteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 220
  • StV 1984, 333
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO -

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - und Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß vom - zumindest bedingten - Vorsatz des Täters umfaßt sein (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82).

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 715/80

    Anforderungen an eine ausbeuterische Zuhälterei; rechtliche Beurteilung einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Als Beziehungen kommen nach dem Sinn der Vorschrift nur solche in Frage, durch welche die Prostituierte in Abhängigkeit von dem Täter gehalten wird (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80).

  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - und Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

  • BayObLG, 21.12.1976 - RReg. 3 St 166/75
    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) setzt in seiner hier naheliegenden zweiten Alternative (Bestimmung von Ort, Zeit, Ausmaß oder anderen Umständen der Prostitutionsausübung) voraus, daß der Täter bestimmenden Einfluß auf die Ausübung der Prostitution nimmt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 722, 723) und die Prostitutionsausübung nicht lediglich unterstützt (vgl. BayObLG NJW 1977, 1209, 1210; KG MDR 1977, 862; NJW 1977, 2223, 2225, 2226; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 a Rdn. 9, 10; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 181 a Rdn. 6; Lackner, StGB 14. Aufl. § 181 a Anm. 3 b; Hörn in SK § 181 a Rdn. 12).
  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 529/56
    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Die Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 2 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter einem anderen zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt - nicht nur Unterkunft oder Aufenthalt -, was das Landgericht festgestellt hat (vgl. BGHSt 10, 192, 193), und diesen zur Prostitution anhält.
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82

    Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    Auszug aus BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82
    Der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) setzt in seiner hier naheliegenden zweiten Alternative (Bestimmung von Ort, Zeit, Ausmaß oder anderen Umständen der Prostitutionsausübung) voraus, daß der Täter bestimmenden Einfluß auf die Ausübung der Prostitution nimmt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 722, 723) und die Prostitutionsausübung nicht lediglich unterstützt (vgl. BayObLG NJW 1977, 1209, 1210; KG MDR 1977, 862; NJW 1977, 2223, 2225, 2226; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 a Rdn. 9, 10; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 181 a Rdn. 6; Lackner, StGB 14. Aufl. § 181 a Anm. 3 b; Hörn in SK § 181 a Rdn. 12).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Nach der Rechtsprechung muß es sich dabei um ein Verhalten handeln, das geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltiger Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGH NStZ-RR 2002, 232; BGH, Beschl. vom 13. November 2001 - 4 StR 408/01; BGH NStZ 1983, 220).
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Der Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB, auf den die Kammer den Schuldspruch gestützt hat, setzt in allen Begehungsweisen eine bestimmende Einflußnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (BGH NStZ 1983, 220).
  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

    Ausbeutung ist das planmäßige und eigensüchtige Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses (vgl.: BGH NStZ 1983, 220; BGH NStZ 1996, 188, 189; LK-Laufhütte, a.a.O., § 181 a, RdNr. 4).

    Eine Teilaufhebung im Rahmen des Fall 2 der Urteilsgründe, was Zuhälterei zum Nachteil der M. K. und Menschenhandel zum Nachteil der C. S. anbelangt, kam nicht in Betracht, weil das Landgericht in den Urteilsgründen zu Recht von einer tateinheitlichen Begehungsweise zum Nachteil beider Frauen ausgegangen ist (vgl. insoweit: BGH NStZ 1983, 220) und daher die Einheitlichkeit der Tat einer Aufrechterhaltung des von Rechtsfehlern nicht betroffenen Teil der Tat entgegensteht (vgl.: Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 353, RdNr. 7).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

    Der Begriff des Anhaltens setzt eine andauernde und nachdrückliche Beeinflussung voraus (vgl. BGH NStZ 1983, 220).

    § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt in allen Begehungsweisen eine von dem Vorsatz des Täters getragene, bestimmende Einflussnahme auf die Prostitutionsausübung voraus; eine bloße Unterstützung reicht nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 232; NStZ 1983, 220; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2, Dirigieren 2; BayObLG NJW 1977, 1209 [1210]).

  • LG Kleve, 29.04.2019 - 110 Kls 3/19
    Überwiegend wird auch das Bestehen eines Herrschafts- oder Abhängigkeitsverhältnisses verlangt, das der Täter ausnutzt (BGH vom 22.09.1982 - 3 StR 300/82; MüKo-StGB-Renzikowski, 3. Aufl., § 181a, Rn. 21).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95

    Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung -

    Doch kommen als tatbestandsmäßig nach dem Schutzzweck der Vorschrift nur solche Beziehungen des Täters zu der Prostituierten in Betracht, durch die diese in Abhängigkeit von ihm gehalten wird (BGH NStZ 1983, 220; StV 1983, 239).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Anders als früher fordert sie, daß bei der Prostituierten durch ein ausbeuterisches Verhalten eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eingetreten sein muß (BGH bei Holtz MDR 1977, 282; BGH NStZ 1983, 220; StV 1984, 334).
  • BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht, falls es zu den gleichen Feststellungen kommen sollte, auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob und inwieweit das Vorgehen der Angeklagten, das den Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht (BGH NStZ 1983, 220), gegenüber den verschiedenen Prostituierten tatsächlich als jeweils selbständige Handlung zu werten ist.
  • BGH, 13.07.1995 - 1 StR 218/95

    Zuhälter - Zuhälterei - Prostitution - Beeinflussung

    Die bloße Unterstützung, z.B. die Förderung der Prostitution durch Vermittlung sexuellen Verkehrs, reicht zur Annahme des Tatbestandes nicht aus (BGH NStZ 1983, 220; BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2).
  • BGH, 03.05.1983 - 1 StR 253/83

    Fehlen einer Notlagesituation zur Begründung einer verschärften Strafzumessung

    Soweit die Erwägungen dem Angeklagten das planmäßige und eigensüchtige Ausnutzen fremder Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle zur Last legen, knüpfen sie an Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen zuhälterei an (vgl. BGH, Urteile vom 24.2.1981 - 1 StR 715/80; 27.4.1982 - 1 StR 62/82; 22.9.1982 - 3 StR 300/82 - NStZ 1983, 220), beziehen sich daher auf Umstände, die gemäß § 46 Abs. 3 StGB nicht berücksichtigt werden dürfen.
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