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   LG Bonn, 11.11.1982 - 37 Qs 116/82   

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https://dejure.org/1982,2592
LG Bonn, 11.11.1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.11.1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82 (https://dejure.org/1982,2592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1072 (Ls.)
  • ZIP 1982, 1432
  • NStZ 1983, 327
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).
  • LG Halle, 06.10.1999 - 22 Qs 28/99

    Gebot des Einsatzes des mildesten Mittels bei Zwangsmaßnahmen; Ermessen der

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  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/ Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

    Soweit es auf einen überraschenden Zugriff ankommt, kann die Beschlagnahme nach § 98 StPO gegenüber jedermann auch ohne eine vorherige Aufforderung zur Herausgabe angeordnet werden (vgl. Misch, DB 1977, 1970, 1971 f.; Kurth, NStZ 1983, 327).
  • LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und

    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).
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