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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,744
BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82 (https://dejure.org/1982,744)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - 4 StR 128/82 (https://dejure.org/1982,744)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82 (https://dejure.org/1982,744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes im Strafprozess hinzuweisen ist - Hinweispflicht bei einem Übergang von einem Mordmerkmal zu einem anderen - Beschreibung des Mordmerkmals "Heimtücke " - Anforderungen an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 34
  • StV 1982, 408
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Nennt ein Strafgesetz mehrere, gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95, 96; 25, 287, 288; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die verschiedenen Erscheinungsformen des Mordes jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände dar (BGHSt 25, 287, 289).

  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Die Schwurgerichtskammer geht zutreffend davon aus, daß heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers aus Feindseligkeit bewußt zur Tat ausnutzt (BGHSt 19, 321; 27, 322; 28, 210 und stand. Rechtspr.).

    Besteht das heimtückische Verhalten nicht darin, daß der Täter sein Opfer in einen Hinterhalt lockt oder ihm eine Falle stellt, sondern darin, daß er eine gegebene Situation ausnutzt, so muß das Opfer bei dem Beginn des vom Tötungsvorsatz getragenen Angriffs arglos und in seiner Verteidigungsfähigkeit beschränkt sein (vgl. BGHSt 27, 322; BGH NJW 1967, 1140; GA 1971, 113; Jähnke in LK 10. Aufl., § 211 Rdn. M).

    Da Arglosigkeit nicht mehr vorliegt, sobald das Opfer in eine in offener Feindschaft mit dem Täter geführte Auseinandersetzung verstrickt ist, wobei es unerheblich ist, ob es sich gerade eines tätlichen Angriffs versah (BGHSt 27, 322; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 45), kann der Schuldspruch insoweit nicht bestehenbleiben.

  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Der Hinweis - allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der zugelassenen Anklage - muß ihnen hinreichend erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (BGHSt 13, 320, 324; 18, 56, 57).

  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Nennt ein Strafgesetz mehrere, gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95, 96; 25, 287, 288; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 17).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Dies setzt voraus, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (BGH NJW 1978, 709, 710; 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - m. zahlr. w. Nachw.).

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Dies setzt voraus, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (BGH NJW 1978, 709, 710; 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - m. zahlr. w. Nachw.).

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    An dieser Beschreibung des Merkmals Heimtücke hat sich durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1977, 1525 ff) nichts geändert.

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Aus dem Zweck der Vorschrift, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf zu verteidigen und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGHSt 2, 371, 373; 13, 320, 323; 23, 95, 96; 25, 287, 289; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 1), ergibt sich jedoch, daß ein Hinweis nur ausreichend ist, wenn er so gehalten ist, daß er es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, ihre Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten.

    Nennt ein Strafgesetz mehrere, gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, ist der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nur dann ausreichend, wenn er angibt, welche Begehungsform nach Auffassung des Gerichts im gegebenen Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 23, 95, 96; 25, 287, 288; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 17).

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Vielmehr kann der Täter die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch mit einem Blick erfassen, so etwa dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 6, 120; 6, 329, 331; BGH GA 1971, 113).

    Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
    Vielmehr kann der Täter die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch mit einem Blick erfassen, so etwa dann, wenn er einer raschen Eingebung zur Tat folgt (BGHSt 6, 120; 6, 329, 331; BGH GA 1971, 113).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
  • BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64

    Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder

  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81

    Strafbarkeit wegen Mordes unter Beachtung einer affektiven Bewusstseinseinengung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).

    In der Rechtsprechung ist streitig (vgl. BGHSt 30, 105, 113 f.), ob Arglosigkeit lediglich ausgeschlossen wird, wenn das Opfer mit einem tätlichen Angriff auf das Leben (BGHSt 7, 218, 221; 23, 119, 120) oder wenigstens die körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 20, 301, 302; BGH GA 1967, 244, 245; NJW 1980, 792), oder ob es zu ihrem Ausschluß auch ausreicht, daß ihm der Täter bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324; BGH NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Der Sachverhalt unterscheide sich insoweit von dem Fall, der seinem Urteil vom 27. Mai 1982 (NStZ 1983, 34) zugrundelag; der Sachverhalt, über den der 4. Strafsenat dort entschieden habe, sei in den Gründen des bezeichneten Urteils insoweit nicht näher ausgeführt worden.
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Sinn und Zweck des § 265 StPO ist es vor diesem Hintergrund, den Angeklagten vor Überraschungen zu bewahren (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1952 - 1 StR 160/52, BGHSt 2, 371, 373; vom 20. Februar 1974 - 2 StR 448/73, BGHSt 25, 287, 289; vom 27. Mai 1982 - 4 StR 128/82, NStZ 1983, 34; Küpper, NStZ 1986, 249).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Bei dieser von Anklage und Eröffnungsbeschluß abweichenden rechtlichen Würdigung reichte der Hinweis auf § 223 a StGB ohne nähere Konkretisierung nicht aus: Enthält eine Strafvorschrift mehrere Tatbestände, deren Begehungsweisen ihrem Wesen nach verschieden sind, so muß der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen das Gericht annehmen will (BGH NStZ 1983, 34; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rdn. 30 und Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., Rdn. 3 je zu § 265 StPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 13, 320; NStZ 1983, 34) genügt das Gericht seiner Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO nur dann, wenn dem Angeklagten erkennbar ist, in welchen Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale des neuen Tatbestandes möglicherweise finden will.

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Wenn die Vorschrift - wie dies bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen unter Strafe stellt, erfordert der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Angabe, welche Variante im konkreten Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 25, 287, 288; BGH NStZ 1983, 34 f.; StV 1984, 367; 1991, 501; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).

    Entsprechend dem Regelungszweck des § 265 Abs. 1 StPO, den Angeklagten vor überraschenden Entscheidungen zu schützen, ist darüber hinaus regelmäßig die Angabe der Tatsachen erforderlich, die das neu in Betracht gezogene gesetzliche Merkmal nach Ansicht des Gerichts möglicherweise ausfüllen könnten (vgl. BGHSt 13, 320, 324; NStZ 1983, 34 f.; Schäfer, Praxis des Strafverfahrens 5. Aufl. Rdn. 927; Loos aaO Rdn. 28).

    Dies gilt besonders deswegen, weil es für die Annahme von Heimtücke in aller Regel besonderer Prüfung bedarf, ob ein Täter, der in plötzlich aufsteigender Verbitterung und Wut gehandelt hat, die für dieses Mordmerkmal maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hatte (vgl. BGH NStZ 1983, 34 f.; 1987, 554 f.).

  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Der Hinweis muß so gehalten sein, daß er es dem Angeklagten und dem Verteidiger ermöglicht, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGHSt 2, 371; BGH, Urteil vom 29. Juni 1954 - 5 StR 287/54 - bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 265 Rdn. 8; BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1984, 190, 191).

    Der Hinweis - allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der zugelassenen Anklage - muß hinreichend erkennbar machen, durch welche Tatsachen die Tatbestandsmerkmale eines anderen Strafgesetzes erfüllt sein können (vgl. BGHSt 13, 320, 324; 18, 56, 57; BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35).

  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Er muß daher - allein oder in Verbindung mit der zugelassenen Anklage - dem Angeklagten und seinem Verteidiger hinreichend erkennbar machen, welches Strafgesetz nach Auffassung des Gerichts auf die Tat anzuwenden ist und durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (BGHSt 13, 320, 323; 18, 56, 57; BGH NStZ 1983, 34, 35).

    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO richtet sich auch an den Verteidiger (BGH NStZ 1983, 34, 35); dieser hat im einzelnen dargelegt, was er bei einem ordnungsgemäßen Hinweis noch vorgebracht hätte.

  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Da der Angeklagte von vornherein mit Tötungsabsicht handelte, wollte er, als er mit dem Locher zuschlug, keine andere Straftat verdecken, sondern nur die begonnene Tötung vollenden (BGH NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Das Opfer muß in der unmittelbaren Tatsituation, d.h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs arglos gewesen sein (BGHSt 23, 119, 121; 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; vgl. auch BGH NJW 1986, 1502 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]), und der Täter muß die sich ihm darbietende arg- und wehrlose Lage des Opfers ausgenutzt haben.
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84

    Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)

  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern

  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

  • OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09

    Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83

    Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der

  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152/94

    Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles -

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84

    Rechtlicher Gesichtspunkt - Mord - Begehungsform - Hinweispflicht des Tatgerichts

  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

  • BGH, 24.02.1984 - 2 StR 741/83

    Tötung eines arg- und wehrlosen Opfers - Voraussetzungen der Heimtücke

  • LG Kleve, 23.01.2004 - 140 Ks 5/03
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1416
BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1416)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1982 - 1 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1416)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - 1 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit - Vorliegen einer altersbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 34
  • StV 1983, 13
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1979 - 1 StR 713/79

    Plicht zur Hörung eines psychiatrischen Sachverständigen zur möglicherweise

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82
    Vor allem wäre zu berücksichtigen gewesen, daß die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein kann, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (vgl. BGH NJW 1964, 2213; BGH, Beschl. vom 15. November 1967 - 4 StR 511/67 - sowie Urteile vom 26. Juli 1968 - 4 StR 279/68 - und vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 713/79).

    Dafür, daß die Angeklagte schuldunfähig gewesen sein könnte, liegen allerdings keine Anhaltspunkte vor (vgl. Langelüddeke/Bresser a.a.O; BGH, Urt. vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 713/79).

  • BGH, 15.11.1967 - 4 StR 511/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82
    Vor allem wäre zu berücksichtigen gewesen, daß die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein kann, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (vgl. BGH NJW 1964, 2213; BGH, Beschl. vom 15. November 1967 - 4 StR 511/67 - sowie Urteile vom 26. Juli 1968 - 4 StR 279/68 - und vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 713/79).
  • BGH, 26.07.1968 - 4 StR 279/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82
    Vor allem wäre zu berücksichtigen gewesen, daß die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein kann, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (vgl. BGH NJW 1964, 2213; BGH, Beschl. vom 15. November 1967 - 4 StR 511/67 - sowie Urteile vom 26. Juli 1968 - 4 StR 279/68 - und vom 18. Dezember 1979 - 1 StR 713/79).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 500/07

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei einer

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein kann, ohne dass Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (vgl. BGH NStZ 1983, 34; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5 und 6).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 297/95

    Ersttäter - Taten - Sexualstrafrecht - Sexualstraftaten - Sexualdelikt -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1988 - 4 StR 523/88

    Unzureichende Erörterung einer Verminderung des Hemmungsvermögens

    Denn die Fähigkeit des Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, kann durch Altersabbau vermindert sein, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild darauf hindeuten (BGH NJW 1964, 2213; NStZ 1983, 34 mit Nachw.).
  • BGH, 06.09.1995 - 3 StR 339/95

    Hohes Alter - Schuldfähigkeit - Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Das Absehen von dieser Prüfung ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der trotz der sehr milden Gesamtstrafe zur Aufhebung des Urteils im Strafausspruch führen muß (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5, 6; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1994, 14; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95).".
  • BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90

    Kompetenz eines Psychiaters - Pathologischer Zustand - Psychologische

    Vor allem war es in den vom Generalbundesanwalt angeführten Fällen so, daß zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt kein Sachverständiger (BGH NJW 1964, 2213 = MDR 1964, 933; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1988, 52) oder ein offensichtlich unzuständiger Sachverständiger (BGH StV 1989, 102) gehört worden war.
  • BGH, 25.04.1995 - 5 StR 148/95

    Ersttäter - Fortgeschrittenes Alter - Sexualdelikt - Sexualstrafrecht -

    Wenn solches, wie hier, gänzlich unterblieben ist, unterliegt das Urteil deshalb bereits aus sachlichrechtlichen Gründen der Aufhebung (ständige Rechtsprechung: BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2; Sachverständiger 5; BGH NJW 1964, 2213 [BGH 14.08.1964 - 4 StR 240/64]; StV 1994, 14; vgl. auch: BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 576/91

    Unzureichende Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt

    Das neu erkennende Tatgericht wird zu prüfen haben, ob es die Frage der vollen oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit des zur Tatzeit 60-jährigen unbestraften Angeklagten aus eigener Sachkunde berurteilen kann oder dazu sachverständiger Hilfe bedarf (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5, 6; BGH StV 1983, 13 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1659
BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82 (https://dejure.org/1982,1659)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1982 - 1 StR 425/82 (https://dejure.org/1982,1659)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 (https://dejure.org/1982,1659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen unter Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist - Rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 34
  • StV 1983, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Im vorliegenden Fall ist das Wiedereinsetzungsgesuch hinsichtlich der nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erhobenen Verfahrensrüge zulässig und begründet (§§ 44 Satz 1, 45 StPO), weil anderenfalls das Recht des Angeklagten H. auf volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist geschmälert wäre (vgl. BGH, Urt. vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110): Rechtsanwalt S. hat durch Vorlage einer Versicherung seiner Kanzleiangestellten an Eides Statt glaubhaft gemacht, daß der die Aufklärungsrüge enthaltende Schriftsatz vom 20. Februar 1982 noch in der Mittagszeit desselben Tages zur Post gegeben worden ist; er durfte darauf vertrauen, daß diese Schrift bei normalem Verlauf der Postbeförderung noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - diese lief bis zum 22. Februar 1982 - beim Landgericht Rottweil eingehen werde.

    Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79; KK - Pikart § 345 Rdn. 26).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79; KK - Pikart § 345 Rdn. 26).
  • BGH, 27.03.1979 - 5 StR 110/79

    Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei ordnungsgemäßer Revisionseinlegung -

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Zwar ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in der Regel ausgeschlossen (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332/333; BGH, Beschl. vom 27. März 1979 - 5 StR 110/79; KK - Pikart § 345 Rdn. 26).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 28.09.1982 - 1 StR 425/82
    Da die erhebliche Verzögerung, die bei dieser Briefbeförderung eingetreten ist, nicht vom Angeklagten H. zu vertreten ist, kann sie ihm nicht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]/45; 41, 23, 26/27; BGH NStZ 1981, 110).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Aus diesen Gründen gewähren zu Recht auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen es lediglich an einer fristgerechten Übersendung von Teilen einer einheitlichen Revisionsbegründung (oder einer von mehreren gleichzeitigen Revisionsbegründungsschriften) fehlt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGHSt 14, 330, 333 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80 - NStZ 1981, 110; Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82 - NStZ 1983, 34; vom 20. August 1996 - 1 StR 378/96 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11 = NStZ 1997, 46; s. auch BGHSt 31, 161, 162 f.).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
    Solche Handlungen unterfallen keinem Straftatbestand, soweit sie sich lediglich als Ausübung "prozessualer Grundrechte« (vgl. BGHSt 31, 16, 19 [= StV 1983, 89]) erweisen.

    Er muß auch für das prozessuale Verhalten des Beschuldigten gelten (BGHSt 31, 16 [= StV 1983, 89]).

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Diese Zielsetzung hat zu einer differenzierten Rechtsprechung geführt, bei der dem Umstand, daß die Revisionsbegründungsfrist in solchen Fällen in Wahrheit nicht versäumt ist, keine entscheidende Bedeutung zugemessen wurde (vgl. die Nachweise bei Maul in KK § 44 Rdn. 15 f. und Pikart in KK § 345 Rdn. 26; zuletzt BGH, Beschluß vom 28. September 1982 - 1 StR 425/82).
  • BGH, 12.04.1985 - 3 StR 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Satand gegen die Versäumung der

    Ein Fall, in dem trotz Fristwahrung ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen eine Wiedereinsetzug zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34), ist dem Vorbringen des Angeklagten nicht zu entnehmen.
  • BGH, 20.01.1984 - 2 StR 647/83

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (vgl. BGHSt 14, 330; BGH NStZ 1983, 34) kommt hier nicht in Betracht, weil der Schriftsatz des Verteidigers vom 15. August 1983, dessen Berücksichtigung mit dem Wiedereinsetzungsantrag erreicht werden soll, nach dem glaubhaft gemachten Vorbringen des Beschwerdeführers nicht einmal abgesandt worden ist; in solchem Falle folgt auch aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) kein Recht auf Wiedereinsetzung.
  • BGH, 18.01.1984 - 3 StR 516/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der Begründung für eine in

    Eine besondere Verfahrenslage, in der die Wiedereinsetzung geboten wäre (vgl. BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1983, 34), besteht unter den hier gegebenen Umständen nicht schon deshalb, weil der auswärtigen Pflichtverteidigerin die Strafakten nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht nicht zur Einsichtnahme in ihr Büro überlassen worden sind.
  • KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99
    Ausnahmen von dieser Regel können nur dort zugelassen werden, wo die Ablehnung der Wiedereinsetzung zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des dem Beschwerdeführer zuzugestehenden rechtlichen Gehörs (vgl. BGH NStZ 1983, 34) oder auch sonst zu unannehmbaren Ergebnissen führen wÜrde.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2072
BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 1 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,2072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 34
  • StV 1983, 4
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
    Der Verfahrensfehler nötigt gemäß §§ 145, 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des (notwendigen) Verteidigers stattgefunden hat (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]); BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79.
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
    Der Verfahrensfehler nötigt gemäß §§ 145, 338 Nr. 5 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil ein Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des (notwendigen) Verteidigers stattgefunden hat (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]); BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79.
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Der Bundesgerichtshof hat es in seiner zu § 231 c StPO ergangenen in NStZ 1983, 34 abgedruckten Entscheidung offengelassen, ob die genannte Vorschrift eine Spezialvorschrift in dem Sinne ist, daß sie eine kurzfristige Abtrennung nach allgemeinen Vorschriften (§ 4 StPO) ausschließt Andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs knüpfen an die Rechtslage, wie sie vor Einfügung des § 231 c StPO in die Strafprozeßordnung gegeben war (BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]), an und halten eine vorübergehende Abtrennung grundsätzlich weiterhin für möglich, ohne allerdings die Voraussetzungen der Abtrennung nach § 4 StPO und ihre Abgrenzung gegenüber der Beurlaubung nach § 231 c StPO zu erörtern (BGHSt 30, 74, 75; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH NStZ 1981, 111; BGH bei Holtz MDR 1979, 807).

    Der Senat verkennt nicht, daß dies bei solchen Verfahrensvorgängen in der Regel anders zu beurteilen ist (BGH NStZ 1983, 34; BGH bei Holtz MDR 1978, 807).

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Hauptverhandlung - Beurlaubung des Angeklagten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83

    Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung -

    Daß dieser Hinweis dem Angeklagten und seinen Verteidigern ermöglicht hat, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1983, 34 f mit Nachweisen), ergibt sich zweifelsfrei aus der Schutzschrift vom 5. April 1983 an das Gericht.
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