Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1982

Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,413
BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1982 - 1 StR 817/81 (https://dejure.org/1982,413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - Rechtsmittelbegründung durch Fernschreiben (Fax) - Orginalunterschrift des Verteidigers/Rechtsanwalts entbehrlich - Voraussetzungen an ein Rechtsmittel-Fax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 345 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 7
  • NJW 1982, 1470
  • NJW 1982, 1476
  • MDR 1982, 509
  • NStZ 1983, 36
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Der Anwalt der Beklagten hat sich zur Revisionseinlegung zulässigerweise (BGHZ 65, 10; 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BGHSt 31, 7) des Fernschreibers bedient.
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Es wirkt sich deshalb nicht aus, dass die vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur elektronischen Einreichung (§ 32d StPO) statthaft per Telefax übersandte Revisionsbegründungsschrift des Verteidigers Rechtsanwalt A. nicht unterschrieben und daher - anders als die formgerechte Revisionsbegründung von Rechtsanwalt Sc. - unwirksam ist (vgl. zur Unwirksamkeit einer nicht unterschriebenen und in Papierform oder per Telefax vorgelegten Revisionsbegründungsschrift BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 817/81, BGHSt 31, 7; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 23; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 12 ff.; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 345 Rn. 25; s. zu den Anforderungen an die Signatur einer als elektronisches Dokument übermittelten Revisionsbegründung BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Daß Telegramme formgültige Rechtsmittelschriften oder bestimmende Schriftsätze sein können, auch wenn sie fernmündlich aufgegeben wurden, ist gewohnheitsrechtlich anerkannt (BGHSt 31, 7, 8 mit Nachweisen).

    Ebenso scheitert ein mittels Fernschreiben eingelegtes oder begründetes Rechtsmittel nicht an fehlender Schriftform (BGHSt 31, 7, 9).

    Die Frage, welche Bedeutung einer Einschaltung Dritter in den Beförderungsvorgang beizumessen wäre (vgl. BGHZ 79, 314, 318 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BGHSt 31, 7, 9), stellt sich hier nicht.

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Dies sei möglicherweise die Überlegung, die in BGHSt 31, 7 zur Zulassung der fernschriftlichen Revisionsbegründung durch den Bundesgerichtshof geführt habe und auf den Zivilprozeß nicht übertragen werden könne.

    Auch der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1983 - AnwZ(B) 2/83, BGHZ 87, 63, 65 beiläufig bemerkt, ein mittels Fernschreibens (eingelegtes oder) begründetes Rechtsmittel scheitere nicht an fehlender Schriftform (vgl. BGHSt 31, 7, 9).

    Sie war es ersichtlich auch nicht für den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der die fernschriftliche Revisionsbegründung trotz der in § 345 Abs. 2 StPO geforderten eigenhändigen Unterschrift ohne Einschränkung zugelassen hat (BGHSt 31, 7 ).

  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Von dieser Rechtsfortbildung sind nach Gründung der Bundesrepublik der BGH und alle anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes einschließlich des Bundesverfassungsgerichts bei der Lösung der durch die sich fortentwickelnde Nachrichtentechnik neu entstehenden Fragen ausgegangen (vgl. die Nachweise bei BGHSt 31, 7, 8 und BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; zustimmend Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 129 Rz 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 129 Anm. 1 C D; kritisch allein: Wieczorek, aaO, § 129 Anm. A II a 4).

    a) Die Rechtsprechung ist seit mehr als 50 Jahren bestrebt, den Rechtsuchenden die Wahrung ihrer Rechte zu erleichtern und ihnen bei drohendem Ablauf der Rechtsmittelfrist durch die im Unterschied zum Briefverkehr schnelleren fernmeldetechnischen Übertragungswege die Einhaltung der Frist bzw. deren volle Ausschöpfung zu ermöglichen (BGHSt 31, 7, 9; BGHZ 24, 297, 301).

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Folgerichtig wurde auch die Einlegung des Rechtsmittels durch Fernschreiber zugelassen (BGHZ 87, 63; BGHST 31, 7; BSG, aaO).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Für die Einhaltung der Schriftform ist es vielmehr ausreichend, daß der Angeklagte als der Urheber des Schreibens zweifelsfrei erkennbar ist (vgl. BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; 31, 7, 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. Einl. Rdn. 128).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12

    Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"

  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 21/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • BFH, 28.07.1982 - V R 64/82

    Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor

  • BFH, 19.01.1989 - IV R 23/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollmacht - Telebrief

  • OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

  • OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

  • BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 5/87

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Ermessen

  • LAG Düsseldorf, 13.06.1985 - 31 Sa 373/85
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1730
BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82 (https://dejure.org/1982,1730)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1982 - 5 StR 670/82 (https://dejure.org/1982,1730)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82 (https://dejure.org/1982,1730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige Abwesenheit des Angeklagten während des Verfahrens - Fehlender Beschluss als Revisionsgrund bei Zweifeln an dem Vorliegen der sachlichen Voraussetzung für den Ausschluss des Angeklagten - Abwesenheit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 36
  • StV 1983, 3
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Allerdings ist der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nur gegeben, wenn die Abwesenheit des Angeklagten während eines wesentlichen Teiles der Hauptverhandlung andauerte (BGHSt 15, 263; BGH GA 1963, 19).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Nach ständiger Rechtsprechung muß der Beschwerdeführer bei der Rüge, daß die Verhandlung zeitweilig in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden habe, genau angeben, in welchem Abschnitt der Verhandlung der Angeklagte abwesend war (BGHSt 26, 84, 91; BGH GA 1963, 19).
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77

    Freiwilliges, aber nicht eigenmächtiges Verlassen des Sitzungssaals durch den

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 180/78

    Zur Möglichkeit des Abtretenlassens des Angeklagten während der Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Das vom Generalbundesanwalt herangezogene Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 - StrVert 1981, 3 - besagt nichts anderes.
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82
    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Ferner gibt der Angeklagte in der Revisionsbegründung genau an; in welchem Abschnitt der Verhandlung er abwesend war, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vergleiche dazu: BGHSt 26, 84, 91; GA 1963, 19; NStZ 1983, 36).

    Soweit der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 19. Oktober 1982 zu 5 StR 670/82 (abgedruckt in NStZ 1983, 36) entschieden hat, das Entfernen des Angeklagten ohne förmlichen Gerichtsbeschluss könne jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liege, dass die sachlichen Voraussetzungen des § 247 vorgelegen hätten, ändert dies vorliegend nichts.

    Ob der Verfahrensabschnitt, der in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden hat, wesentlich war, hat der Senat von sich aus zu prüfen (vergleiche Dazu: BGH, NStZ 1983, 36).

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn für alle Beteiligten feststeht, daß die - hier ersichtlich allein für eine Entfernung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal in Betracht kommenden - Voraussetzungen des § 247 StPO vorlagen (vgl. BGH NStZ 1983, 36), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 09.08.1989 - 2 StR 306/89

    Strafprozeßrecht: Ausschließung des Angeklagten, Begründungspflicht des Gerichts

    Dieser Mangel begründet hier die Revision, weil nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen für den zeitweiligen Ausschluß des Angeklagten vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 1983, 36 Nr. 22; NStZ 1987, 84 Nr. 20).
  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der

    Das genügt für die Zulässigkeit seiner Revision (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82 mit weiteren Nachweisen, abgedruckt bei Holtz MDR 1983, 92 sowie in NStZ 1983, 36).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1996 - 5 Ss 67/96
    Der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO ist zwar nur gegeben, wenn die Abwesenheit des Angeklagten während eines wesentlichen Teiles der Hauptverhandlung andauerte (BGHSt 26, 84, 91; BGH NStZ 83, 36).
  • OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86

    Anwesenheitspflicht ; Staatsanwaltschaft; Ortsbesichtigung; Revisionsgrund;

    Dies gilt allerdings nur, wenn die Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung andauert (BGH, NStZ 1983, 36 ..).
  • BGH, 19.06.1984 - 4 StR 304/84

    Zurückweisung einer Revision mangels Durchgreifen von einer Verfahrensrüge

    Die von dem Angeklagten O. erhobene Verfahrensrüge greift nicht durch: Der Mangel einer näheren Begründung des Beschlusses, durch den die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer angeordnet wurde, ist hier ausnahmsweise unschädlich, da nach Sachlage nur ein einziger Grund für die Anordnung in Betracht kam (vgl. BGHSt 22, 18, 20; BGH, Urteil vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82 = NStZ 1983, 36 und vom 30. März 1983 - 4 StR 122/83 = NStZ 1983, 324).
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