Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.1983

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83   

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https://dejure.org/1983,1439
BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83 (https://dejure.org/1983,1439)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1983 - 3 StR 110/83 (https://dejure.org/1983,1439)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83 (https://dejure.org/1983,1439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes - Grundsatz "in dubio pro reo" - Konkurrenzverhältnis - Vorsätzliche Körperverletzung - Diebstahl - Verurteilung wegen Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 364
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79

    Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang

    Auszug aus BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83
    Die Beurteilung des gesamten Tatgeschehens als eine einzige Straftat im Rechtssinne, von welcher bei der Annahme eines Raubes auszugehen wäre, bleibt davon unberührt, da auch insoweit derselbe Grundsatz eingreift (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83
    Weil beim Raub der Einsatz des Nötigungsmittels nach der Vorstellung des Täters mit der vom Willen rechtswidriger Zueignung getragenen Wegnahme ursächlich verknüpft sein muß (vgl. BGH NStZ 1982, 380), hat das Landgericht die Tat zum Nachteil des Zeugen K. mit Recht nicht als Raub, sondern als vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl gewertet.
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Lassen sich dazu keine eindeutigen Feststellungen treffen, ist das Geschehen nach dem Zweifelsgrundsatz als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinn zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83, NStZ 1983, 364, 365).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Insofern unterscheidet sich dieser Fall von Sachverhalten, in denen die Gewaltanwendung nicht mehr andauert, sondern nur noch in der Weise fortwirkt, daß sich das Opfer im Zustand der allgemeinen Einschüchterung befindet (vgl. BGH NStZ 1982, 380; 1983, 364 f.; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 24. Aufl. § 249 Rdn. 6).
  • LG Essen, 18.05.2015 - 32 KLs 8/15

    Sexueller Missbrauch, Sicherungsverwahrung

    Lassen sich dazu keine eindeutigen Feststellungen treffen, ist das Geschehen nach dem Zweifelsgrundsatz als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinn zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83, NStZ 1983, 364, 365).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch -

    Bleibt die Frage offen, so ist Raubversuch in Tateinheit mit Unterschlagung (in dubio pro reo) anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 3; BGH NStZ 1983, 364, 365).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94

    Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.W.N.; 1983, 364, 365).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99

    Bedrohung; Versuch der Nötigung; Konkurrenzen; Unterschlagung

    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Deshalb muß bei der Prüfung der Konkurrenzfrage zu ihren Gunsten von einer möglichen Täterschaft ausgegangen werden (BGH bei Holtz MDR 1980, 455 und 1982, 101; BGH NStZ 1983, 364, 365; BGH StV 1984, 242).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Das Landgericht hat nicht bedacht, daß der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch dann gilt, wenn ungeklärt ist, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 52 Rdn. 48).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Bei einer solchen Sachlage muß der Zweifelssatz nach seiner Anwendung bei der Verneinung der Mordvoraussetzungen ein weiteres Mal bei der Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses herangezogen werden (vgl. BGH NStZ 1983, 364/365; BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1).
  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94

    Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang -

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 210/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen Diebstahl und schwerer Körperverletzung - Kurze

  • BGH, 19.04.1995 - 3 StR 89/95

    Zweifelssatz - Tateinheit - Tatmehrheit - Fortgesetzte Handlung - Selbständige

  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 245/83

    Anforderungen an die Feststellung einer Wegnahme "mit Gewalt" - Wegnahme mit

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 273/87

    Strafbarkeit wegen Diebstahl - Strafrahmenmilderung

  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 565/83

    Annahme von Tateinheit zwischen Körperverletzung und Diebstahl bei Wegnahme von

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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1041
BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 (https://dejure.org/1983,1041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer versuchten schweren räuberischen Erpressung - Objektives Ansetzen zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung - Rücktritt vom Versuch, wenn das Verhalten als ernsthaftes Bemühen zu werten ist, die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 364
  • StV 1983, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Für eine Bestrafung wegen der Verabredung dieses Verbrechens war dann kein Raum, vielmehr tritt § 30 Abs. 2 StGB gegenüber der Haupttat, die der Angeklagte als Mittäter versucht hat, zurück (BGHSt 14, 378).

    Daher kann die Straflosigkeit, die sich der Täter durch den freiwilligen Rücktritt vom Versuch verdient, nicht zur (Wieder-)Anwendung einer Strafvorschrift führen, die allein dem Versuch vorangehende Vorbereitungshandlungen mit Strafe bedroht (BGHSt 14, 380 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 114/60]).

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163).

    Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden.

  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 22, 81, 82 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 28, 162, 163).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Ihr Tun sollte nach dem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163): Auf das Kopfnicken des Angeklagten H. hin sollten die Waffen gezogen, der Kassierer bedroht und die Herausgabe des Geldes verlangt werden.
  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82
    Denn dieses Zeichen gehörte nach dem Plan der Angeklagten zur Tat selbst und bildete mit dieser im zeitlichen Ablauf und der räumlichen Zuordnung eine natürliche Einheit (siehe BGH NJW 1980, 1759).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108; Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.; s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

    Für die Prüfung des Tatbestands des Versuchs der Beteiligung nach § 30 Abs. 2 StGB bliebe kein Raum, wenn der Angeklagte sich bereits als Mittäter oder Gehilfe an der Haupttat beteiligt hatte (vgl. BGH NStZ 1983, 364; Dreher/Tröndle a.a.O. § 30 Rdn 16 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Das ist der Fall, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, dementsprechend wenn er Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH NStZ 1983, 364 ; BayObLG NStZ 1984, 320 ).
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