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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83   

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https://dejure.org/1983,1031
OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 1983 - 3 HEs 77/83 (https://dejure.org/1983,1031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
  • NStZ 1984, 137 (Ls.)
  • StV 1984, 9
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des

    Das Landgericht stützt seine Annahme, der Nebenkläger sei suggestiv beeinflusst worden, allein auf die ihm von dem Vernehmungsbeamten gegebene Information, in jeder Bildserie befinde sich das Bild eines der Verdächtigen (ebenso wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1983 - 3 HEs 77/83, NStZ 1983, 377).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Für die Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Augenzeugen ist allgemein anerkannt, daß dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlichen Erscheinungsbildes gegenüberzustellen sind (BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; im einzelnen näher OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12; Pelchen in KK-StPO 3. Aufl. § 58 Rdn. 9; Odenthal aaO S. 18; Schweling MDR 1969, 177; vgl. auch RiStBV Nr. 18; einschränkend Nöldeke NStZ 1982, 193).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Einen Beweiswert hat jeweils nur das erste Wiedererkennen; jedes weitere Wiedererkennen ist für die Überführung eines Tatverdächtigen ohne Bedeutung (BGHSt 16, 204, 206; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    aa) Wie der Senat im Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 317/93 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - näher dargelegt hat, müssen für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannten Grundsätze (vgl. BGH StV 1993, 627; NStZ 1982, 342; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12) entsprechend gelten.
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1983, 343; OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Geben sämtliche der in einen Stimmenvergleich einbezogenen Personen - entsprechend den Angaben des Ohrenzeugen - die Äußerungen des Täters bei der Tat wieder, kann von einer suggestiven Wirkung des Sprechtextes jedenfalls dann keine Rede sein, wenn - wie hier von der Strafkammer festgestellt - die Vergleichsstimmen "ähnlich und vergleichbar" sind (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    »Wenn dem wiederholten Wiedererkennen kein hinreichender Beweiswert zukommt, muß die vorhergehende Beweiserhebung zur Identifizierung (hier: Wahllichtbildvorlage) im einzelnen nachvollzogen werden (vgl. Dahs, aaO. Rn 15; OLG Köln, aaO.; Odenthal, NStZ 1985, 433, 436; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 377 f. mit Anm. Odenthal).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1997 - 4 Ss 52/97
    Dabei ist das Gericht nur in Kenntnis der näheren Umstände der Gegenüberstellung auch in der Lage, den Hergang des bekundeten Wiedererkennens nachzuvollziehen und seinen Beweiswert für die eigene Überzeugung einzuschätzen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 83, 377 f.).
  • LG Gera, 31.08.1995 - 5 KLs 330 Js 12393/95

    Die richterliche Überzeugung; Persönliche Gewissheit des Richters auf objektiver

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  • LG Berlin, 03.02.1994 - 53 Js 337/92
  • LG Berlin, 03.02.1994 - 503 KLs 18/93
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83   

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https://dejure.org/1983,1376
BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
  • StV 1983, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 o/oo an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit "in Betracht zu ziehen" sei (NStZ 1984, 408 ; VRS 69, 432, 433; Beschl. vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

    Außerdem muss er die Ausführungen des Sachverständigen in nachprüfbarer Weise im Urteil wiedergeben, sich mit ihnen auseinandersetzen und seine abweichende Meinung begründen (vgl. BGH NStZ 1983, 377; 1994, 503; 2000, 550 f.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01

    Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Abweichen von der Ansicht eines

    Setzt sich nämlich das Gericht mit seiner Beweiswürdigung in Widerspruch zu der Ansicht des Sachverständigen, dann muss es die Gegengründe des Sachverständigen ausführlich erörtern und mit eigenen Gründen so widerlegen, dass ersichtlich wird, dass es das von ihm beanspruchte bessere Sachwissen auf dem zur Erörterung stehenden Teilbereich des fremden Wissensgebietes zu Recht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NStZ 1983, 377; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 91; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit -

    Die weiteren Darlegungen der Sachverständigen sind im Urteil ebensowenig mitgeteilt worden wie die Auffassung des Gerichts hierzu (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; BGH NStZ 1983, 377; 1985, 421; 1994, 503, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 4 und § 261 Sachverständiger 1; BGH StV 1993, 234).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1994 - 5 Ss OWi 122/94

    Was darf nur der Stukkateur?

    Er muß insbesondere deutlich machen, daß er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt und daß seine eigene Sachkunde überwiegt (BGHSt 12, 18, 20 = NJW 1958, 1596, BGH NStZ 1983, 377 ).".
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   OLG Celle, 05.01.1983 - 1 Ws 360/82   

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https://dejure.org/1983,2940
OLG Celle, 05.01.1983 - 1 Ws 360/82 (https://dejure.org/1983,2940)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.1983 - 1 Ws 360/82 (https://dejure.org/1983,2940)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 1983 - 1 Ws 360/82 (https://dejure.org/1983,2940)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 17.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Aussageverweigerungsrecht: Erzwingungshaftanordnung wegen grundlosen

    f) Ob der Zeuge sich nach § 55 Abs. 1 StPO zu Recht darauf beruft, die Beantwortung der hier in Rede stehenden Fragen würde ihm die Gefahr weiterer Straftatverfolgung zuziehen, oder ob seine rechtskräftige Verurteilung durch das Landgericht Hamburg wegen derselben Tat im Sinne des § 264 StPO und deshalb eingetretenen Strafklageverbrauchs entgegensteht, kann gleichfalls dahinstehen (zu den Voraussetzungen eines derart nach natürlicher Auffassung einheitlichen Lebensvorganges siehe nur OLG Celle, NStZ 1983, 377 und Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rn. 8, § 264 Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Die Gewährung der Wiedereinsetzung bewirkt, dass der tatrichterliche Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO gegenstandslos wird (RGSt 61, 181; BayObLGSt NJW 1961, 1982; OLG Celle NStZ 1983, 377; Karlsruher Kommentar-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 346 Rn. 29).
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