Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.05.1983

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82   

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https://dejure.org/1983,364
BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82 (https://dejure.org/1983,364)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1983 - 2 StR 661/82 (https://dejure.org/1983,364)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 2 StR 661/82 (https://dejure.org/1983,364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive Voraussetzungen der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Abgrenzung der Einfuhr von der Durchfuhr

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Versuch der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Zwischenlandung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 374
  • NJW 1983, 1985
  • MDR 1983, 774
  • NStZ 1983, 415 (Ls.)
  • StV 1983, 280
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73

    Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Ausdrücklich war die Verfügungsmöglichkeit, die der Flugreisende während einer Zwsichenlandung im Inland über sein zur Umladung bestimmtes Reisegepäck im Regelfall hat, ebenfalls als ein den Tatbestand der Einfuhr begründendes (und den der Durchfuhr ausschließendes) Merkmal gewertet worden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73).

    Mit der hier vertretenen Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner oben angeführten Entscheidung vom 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Aus der erstgenannten Vorschrift ergibt sich, daß das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich den Tatbestand der Einfuhr erfüllt (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - sowie vom 9. März 1983 - 3 StR 6/83).

    Dazu gehört der Transitbereich eines Flughafens ebenso wie etwa ein Zollfreigebiet oder ein sonstiger vor einer Zollstelle gelegener Teil des Hoheitsgebietes (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82).

  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    In § 2 Nr. 7 des "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts" - BTDrucks. 8/3551 - war die angeführte Formulierung als Definition des Begriffs der Durchfuhr vorgeschlagen worden.

    Dieser sollte vielmehr mit der Aufnahme des Wortlauts in § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG als "klare und eindeutige Beschreibung des Durchführungsvorganges" gerade festgelegt werden (vgl. z.B. die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf BTDrucks. 8/3551 S. 39; außerdem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages, Beschlußempfehlung BTDrucks. 8/4267 S. 11, 18 und Bericht BTDrucks. 8/4283 S. 4,5, sowie Beschlußprotokoll über die 96. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 1980 - 722 - 2450 - S. 13 und Anlagen 3, 4 - jeweils zu §§ 2, 11 RegE).

  • BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83

    Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines

    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Aus der erstgenannten Vorschrift ergibt sich, daß das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Gesetzes grundsätzlich den Tatbestand der Einfuhr erfüllt (vgl. auch BGH, Urteile vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt - sowie vom 9. März 1983 - 3 StR 6/83).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Mit dem oben angeführten Teil des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG hat der Gesetzgeber uneingeschränkt und weitgehend wörtlich die Formulierung übernommen, die von der Rechtsprechung auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes 1972 für die Abgrenzung der Einfuhr von der Durchfuhr erarbeitet worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 225/73 = NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73] (LS)).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Die Formulierung erfaßt schon nach dem Sprachgebrauch nicht nur Fälle, in denen der Täter (oder eine dritte Person) das Rauschgift in Händen hat, sondern auch solche, in denen er das Gepäckstück ohne Schwierigkeiten erhalten kann (vgl. die in der Entscheidung BGHSt 27, 380, 382 - allerdings im Hinblick auf das Merkmal "Besitz" - erörterten Sachverhalte).
  • Drs-Bund, 24.06.1980 - BT-Drs 8/4283
    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Dieser sollte vielmehr mit der Aufnahme des Wortlauts in § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG als "klare und eindeutige Beschreibung des Durchführungsvorganges" gerade festgelegt werden (vgl. z.B. die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf BTDrucks. 8/3551 S. 39; außerdem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages, Beschlußempfehlung BTDrucks. 8/4267 S. 11, 18 und Bericht BTDrucks. 8/4283 S. 4,5, sowie Beschlußprotokoll über die 96. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 1980 - 722 - 2450 - S. 13 und Anlagen 3, 4 - jeweils zu §§ 2, 11 RegE).
  • Drs-Bund, 19.06.1980 - BT-Drs 8/4267
    Auszug aus BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82
    Dieser sollte vielmehr mit der Aufnahme des Wortlauts in § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG als "klare und eindeutige Beschreibung des Durchführungsvorganges" gerade festgelegt werden (vgl. z.B. die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf BTDrucks. 8/3551 S. 39; außerdem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages, Beschlußempfehlung BTDrucks. 8/4267 S. 11, 18 und Bericht BTDrucks. 8/4283 S. 4,5, sowie Beschlußprotokoll über die 96. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 1980 - 722 - 2450 - S. 13 und Anlagen 3, 4 - jeweils zu §§ 2, 11 RegE).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Für den Begriff der Durchfuhr ist, wie der Bundesgerichtshof für das Betäubungsmittelstrafrecht in BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] entschieden hat, wesentlich, daß die Beförderung des betreffenden Gegenstandes durch das Bundesgebiet "ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlag bedingten Aufenthalt und ohne daß (er) zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verbringens dem Durchführenden oder einer dritten Person tatsächlich zur Verfügung steht", erfolgt.

    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Von dieser Rechtsprechung ist er jedoch bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 1983 (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]) abgegangen.

    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, fehlt es nicht nur an der Zulässigkeit; vielmehr handelt es sich dann um einen Fall der Einfuhr (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]).

  • BGH, 18.07.1985 - 3 StR 111/85

    Abgrenzung von Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln bei Zwischenlandung in

    Mit dieser rechtlichen Würdigung knüpft das Landgericht ersichtlich an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; vgl. Schmidt MDR 1984, 969, 970).

    Für die tatbestandsmäßige Unterscheidung von Einfuhr und Durchfuhr kommt es darauf an, ob das Betäubungsmittel bei der Beförderung durch den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verbringens dem Täter oder einem Dritten "tatsächlich zur Verfügung steht." Eine solche, den Einfuhrtatbestand erfüllende Zugriffsmöglichkeit ist nach den Grundsätzen BGHSt 31, 374 (376 f) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] für einen Flugreisenden bei einer Umladung des Reisegepäcks am Ort einer Zwischenlandung zwar regelmäßig vorhanden; er erhält es ohne Schwierigkeiten noch vor der Weiterbeförderung, wenn er es wünscht und den Gepäckschein vorweist.

    Das Landgericht erörtert ferner nicht, ob die Angeklagten mit der Möglichkeit rechneten, sich das Gepäck während des Umladens bei der Zwischenlandung aushändigen lassen zu können, und ob sie diese Möglichkeit wenigstens billigend in Kauf nahmen (vgl. BGHSt 31, 374, 378) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82].

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (tatsächliche Verfügbarkeit

    In Abgrenzung zur Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) verlangt die Tatmodalität der Einfuhr dabei, dass dem Täter das Betäubungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82, BGHSt 31, 374, 375; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 872).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung:

    Zu Recht hat das Landgericht in der Beteiligung des Angeklagten trotz des auf eine Durchfuhr durch Deutschland gerichteten Tatgeschehens eine tatbestandliche mittäterschaftlich begangene Einfuhr des Rauschgifts gesehen (BGHSt 31, 374; dass das Landgericht den Angeklagten nicht auch wegen tateinheitlich - vgl. BGHSt 40, 73 - begangenen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hat, beschwert ihn nicht).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung ist auch der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 375) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] davon ausgegangen, das Verbringen eines Betäubungsmittels in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes erfülle grundsätzlich den Einfuhrtatbestand.

    In den sogenannten Transitfällen, in denen es um die Abgrenzung von Einfuhr und bloßer Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) geht (zu dieser Frage vgl. Franzen, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 372 AO Rdn. 11 a), stellen allerdings der 2. Strafsenat (BGHSt 31, 374, 378 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH StV 1983, 369; 1984, 25; weitere Nachweise bei Körner StV 1983, 471, 472, bei H. W. Schmidt MDR 1984, 969, 970 und bei Schoreit NStZ 1985, 57) sowie in gleicher Weise der 3. Strafsenat (Beschl. vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 507/83) darauf ab, ob dem Flugreisenden während seines Zwischenaufenthalts auf einem deutschen Flughafen das Gepäckstück mit dem Rauschgift im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG "tatsächlich zur Verfügung steht".

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
  • BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83

    Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der

    Vollendung kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn das Rauschgift wieder in das Ausland verbracht worden ist (BGHSt 31, 374, 379) [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82].

    Nur wenn er, etwa bei kurzer Aufenthaltsdauer in einer Spitzenverkehrszeit, diese Vorstellung nicht hatte, kommt versuchte Durchfuhr in Betracht (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; Körner, Strafverteidiger 1983, 471).

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Bei dem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Fluggepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Gepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 543/83).

    Die Revision der Angeklagten führt ebenfalls zur Aufhebung des Urteils, da nach den Feststellungen das Rauschgift nicht wieder aus dem Gebiet der Bundesrepublik verbracht wurde und daher keinesfalls vollendete Durchfuhr in Betracht kommt (vgl. BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]).

  • BGH, 25.07.2002 - 2 StR 259/02

    Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln;

    Diese Verfügungsgewalt besteht nicht nur dann, wenn der Täter das Rauschgift in Händen hält, sondern auch dann, wenn er es ohne Schwierigkeiten erhalten kann (vgl. BGHSt 31, 374, 376 m.w.N., st. Rspr.).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 4/86

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Aushändigung des Flugreisegepäcks

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 105/22

    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Durchfuhr von der Ein- und Ausfuhr

  • BGH, 16.06.2004 - 2 StR 187/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsmacht, Aushändigung von

  • BGH, 19.10.1983 - 2 StR 588/83

    Durchführen von Betäubungsmitteln im Handgepäck auf dem Gebiet der Bundesrepublik

  • BGH, 24.11.2009 - 3 StR 452/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur Durchfuhr; Flugreise;

  • BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Aufdeckung der Tat

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 489/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Kurier); unerlaubte

  • BGH, 22.12.2000 - 2 StR 389/00

    Verhältnis Handeltreiben - versuchte Durchfuhr

  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 281/12

    Anforderungen an den Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 20.09.1985 - 2 StR 322/85

    Möglichkeit des Aushändigen lassens des Gepäcks während des Umlandens bei

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 460/83

    Abgrenzung von unerlaubter Einfuhr und unerlaubter Durchfuhr von

  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83

    Verurteilung wegen Durchfuhr in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 6/84

    Unterbringung von Rauschgift im Fluggepäck - Verwirklichung des Tatbestands der

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Flugreisende - Handeltreiben mit

  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 543/83

    Anforderungen an gerichtliche Erörterungen zur Kenntnis eines Kofferträgers im

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 878/83

    Vorliegen der Voraussetzungen der versuchten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 26.08.1983 - 2 StR 267/83

    Strafbarkeit wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln bei tatsächlicher Verfügbarkeit

  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 247/83

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln wegen der Möglichkeit zur Disposition

  • BGH, 08.07.1983 - 2 StR 3/83

    Gewahrsam am Reisegepäckstück als Verwirklichung des Einfuhrtatbestandes von

  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1185
BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß § 371 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) - Voraussetzungen für eine Tatentdeckung im Sinne des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei einem bloßen Anfangsverdacht der Finanzbehörde kann der Steuerpflichtige immer noch strafbefreiend Selbstanzeige erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Anfangsverdacht der Finanzbehörde kann noch strafbefreiend Selbstanzeige erstattet werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AO § 371 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 415
  • StV 1983, 368
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • OLG Hamburg, 27.01.1970 - 2 Ss 191/69
    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Ihr ist zu entnehmen, daß die Entdeckung der Tat nicht notwendig mit dem Zeitpunkt zusammenfällt, in dem die Finanzbehörde zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet ist (a.A. OLG Hamburg NJW 1970, 1385 [OLG Hamburg 27.01.1970 - 2 Ss 191/69]; BayObLG ZfZ 1971, 29).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    (1) Eine Tatentdeckung liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83, NStZ 1983, 415; Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 3).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1983, 415; wistra 2000, 219, 225) liegt Tatentdeckung dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.

    d) Daher ist - anders als bei § 203 StPO - auch nicht erforderlich, dass der Täter der Steuerhinterziehung bereits ermittelt ist, schon deshalb, weil das Gesetz nur an die Entdeckung der Tat, nicht aber an der des Täters anknüpft (BGH NStZ 1983, 415; wistra 2004, 309).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Das Merkmal der Tatentdeckung erfordert mehr als die Kenntnis von Anhaltspunkten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit späterer Aufklärung gegeben ist (BGH wistra 1983, 197).

    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Bedenken gegen diese Auffassung hat schon der 3. Strafsenat in seinemUrteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83 - (wistra 1983, 197) für die Fälle geäußert, in denen der Täter durch Handlungen, die durch § 371 AO nicht erfaßt sind, die Vollendung einer Steuerstraftat verhindert.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Das Vorhandensein eines bloßen Anfangsverdachts würde für eine Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht ausreichen (BGH NStZ 1983, 415; 1985, 126).

  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Entdeckt ist eine Steuerstraftat nicht schon, wie das Landgericht meint, beim Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Einleitung von Ermittlungen Anlaß geben können, sondern erst dann, wenn Anhaltspunkte ermittelt sind, die eine vorläufige Tatbewertung im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses ermöglichen (BGH NStZ 1983, 415 mit zustimmender Anmerkung von Henneberg BB 1984, 1679, 1680; Göggerle/Frank BB 1984; 398; kritisch Bilsdorfer wistra 1984, 131, 134; vgl. auch Lenckner/Schumann wistra 1983, 123, 172).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Das setzt aber voraus, daß bereits durch seine Kenntnis von der Tat eine Lage geschaffen wird, nach der bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. Senat wistra 1983, 197; 1985, 74).
  • BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87

    Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers -

    Seine Tat war zu diesem Zeitpunkt von den dänischen Steuerbehörden, die Steuerverfehlungen bei ihm lediglich vermuteten (UA S. 71), noch nicht entdeckt worden (vgl. BGH NStZ 1983, 415).
  • LG Detmold, 12.03.2014 - 4 KLs 30/13

    Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche in zwei Fällen unter Einbeziehung

    Es muss bereits so viel an Erkenntnissen vorliegen, dass ein Erfolg der strafrechtlichen Ermittlungen wahrscheinlich ist und die Tat auch ohne Mitwirkung des Anzeigenden aufgeklärt werden kann (BGH NStZ 83, 415 zu § 371 II Nr. 2 AO).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

    Die Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO erfordert nicht die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung (BGH wistra 1983, 197; 1985, 74; 1988, 308).
  • FG Köln, 07.09.2006 - 3 K 1390/06

    Aufhebung einer strafbefreienden Erklärung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

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