Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1983

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83   

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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1983, 454
  • StV 1983, 364



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Wird zitiert von ... (16)  

  • KG, 15.12.2003 - 1 Ss 264/03  
    Daher sind nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGH VRS 17, 183 [184] und NStZ 1983, 454; OLG Koblenz VRS 60, 33 [35]; OLG Hamm VRS 54, 28 [30]; Kammergericht VRS 41, 254 und Urteile vom 20. März 2002 aaO, 2. November 1999 - [4] 1 Ss 80/99 [44/99] - bei JURIS und 31. Oktober 1994 - [3] 1 Ss 106/94 [30/94] -) an die Umstände, mit denen gleichwohl die Annahme einer günstigen Prognose gerechtfertigt werden soll, erhöhte Anforderungen zu stellen.

    Mit diesem Gesichtspunkt, der eine er-neute Strafaussetzung nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 68; StV 1991, 261; BGHR StGB § 56 Abs. 1 So-zialprognose 15; NStZ 1983, 454), hat es erkennbar, weil nach den Urteilsfeststellungen nachvollziehbar, auf die zweijährige Bewährungszeit aus dem wegen Gehorsamsverweigerung in Tatein-heit mit Beleidigung und Sachbeschädigung gegen ihn ergangenen Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 25. Januar 1999 abgestellt.

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96  

    StGB § 56; StPO § 244

    Die Strafkammer hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die Tatbegehung während einer Bewährungsfrist die erneute Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH StV 1983, 364 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 56 Rdn. 6 b m.w.N.).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03  

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Unbestritten ist, daß der Tatrichter besonders sorgfältig prüfen muß, ob eine weitere Bewährungschance zu verantworten ist, wenn der Angeklagte die Tat innerhalb einer laufenden Bewährungszeit begangen hat (vgl. BGH NStZ 1983, 454).
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   BGH, 27.05.1983 - 3 StR 153/83 U   

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  • NStZ 1983, 454
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