Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 266
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1983, 455
- StV 1983, 504
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne …
Die danach erforderliche Gesamtbetrachtung führt auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Verneinung einer für § 266 StGB erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, NStZ 1983, 455 zu einem Sortenkassierer mit Kontrollbefugnis des Kassenbestandes; dagegen BGH, wistra 1989, 60 zum Kassierer mit weitergehender Kontrollbefugnis).Jedenfalls im Rahmen ihrer Kreditbearbeitung aber fehlte es den Mitangeklagten an der für die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht erforderlichen Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums, weil die zu erfüllenden Pflichten in allen Einzelheiten vorgegeben waren und eine Dispositionsbefugnis nicht bestand (vgl. BGH, NStZ 1982, 201; NStZ 1983, 455; s. auch BGH, StV 1987, 535).
Denn auch dies folgte den bindenden Vorgaben der Postbank, ohne dass gewisse Handlungsspielräume für die Kreditbearbeiter erkennbar wären (vgl. BGH, NStZ 1983, 455).
- BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Konkursantragspflicht wegen Überschuldung
a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).Die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen muß dabei den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein (BGHSt 1, 186, 188, 189; 6, 314, 318; BGH NStZ 1983, 455 ).
- BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …
Bejahendenfalls bedarf es nur einer Festsetzung des Anrechnungsmaßstabes in der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1982, 326 ; 1983, 455; BGH StV 1985, 503).
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus dem Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vergleiche BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91
Treubruchstatbestand der Untreue
Hinzukommen muß vielmehr, daß dem Täter die ihm übertragene Tätigkeit nicht durch ins einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet ist, sondern ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen (BGH NStZ 1983, 455;… BGHR StGB § 266 I Vermögensbetreuungspflicht 4) und eine gewisse Selbständigkeit beläßt (…BGHR § 266 I Treubruch 1). - BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97
StGB § 51
Die Revision hat insoweit Erfolg, als das Landgericht die Anrechnung des § 51 Abs. 3 StGB nicht bedacht und es infolge dessen unterlassen hat, entgegen § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (BGH NStZ 1982, 326 ; 1983, 455; BGH wistra 1994, 235). - BGH, 10.04.1997 - 5 StR 674/96
StGB § 51
Die Revision hat auf die Sachrüge Erfolg insoweit, als das Landgericht die Anrechnung der vom Angeklagten in Kolumbien erlittenen Auslieferungs- und Abschiebungshaft nach § 51 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 StGB nicht bedacht und es infolgedessen unterlassen hat, entgegen § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab für die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung zu bestimmen (BGH NStZ 1982, 236; 1983, 455; wistra 1994, 235). - BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91
- BGH, 31.10.1984 - 1 StR 576/84
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4; StGB § 27
- BGH, 30.01.1986 - 1 StR 662/85
Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Italien
- OLG Düsseldorf, 02.12.1988 - 1 Ws 943/88
StGB § 266
- BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 552/83
Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1983 - 2 StR 31/83 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 259
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1983, 455
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch …
Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f.; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455 ).Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455 ).
- BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358 ; 27, 45; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455 ; 1989, 319;… in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47). - OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00 So ist offen geblieben, ob die Stellung der Angeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs entsprochen hat, für das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (vgl. BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455;… BGHR § 259 StGB, Absatzhilfe 1).
