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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,345
BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82 (https://dejure.org/1983,345)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1983 - 1 StR 757/82 (https://dejure.org/1983,345)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 (https://dejure.org/1983,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen Gründen" an der Unterschrift gehindert war - Unterzeichnung des Urteils von allen mitwirkenden Berufsrichtern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 275

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 212
  • NJW 1983, 1745
  • MDR 1983, 421
  • NStZ 1983, 469 (Ls.)
  • StV 1983, 141
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Der angegebene Umstand muß jedoch generell geeignet sein, den Richter von der Unterschrift abzuhalten; dann wird die Frage, ob er im Einzelfall tatsächlich vorgelegen und zur Verhinderung geführt hat, im Rechtsmittelzug in der Regel nicht mehr geprüft (BGH LM ZPO Nr. 5 zu § 315 = NJV 1961, 782; BGH LM ZPO Nr. 9 zu § 315 = NJW 1980, 1849; OLG Frankfurt VersR 1979, 453 = MDR 1979, 678).

    Entsprechendes gilt, wenn der Ersetzungsvermerk die Verhinderung nicht schlüssig ergibt oder gänzlich fehlt (BGHSt 28, 194; BGH LM ZPO Nr. 8 zu § 315 = NJW 1977, 765; BGH LM ZPO Nr. 9 zu § 315 = NJW 1980, 1849; BayObLG GA 1981, 475 = VRS 61, 130; kritisch Foth NJW 1979, 1310).

  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 334/78

    Eintritt des strafrechtlichen relevanten Erfolges bei Körperverletzungsdelikten -

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    In diesem Zeitpunkt war das Zustandsdelikt der Körperverletzung rechtlich vollendet und tatsächlich beendet (BGH, Urt. vom 22.8.1978 - 1 StR 334/78 - S. 3/4; Lüttger JR 1971, 133, 140; Stree a.a.O. Rdn. 82 vor § 52).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    In beiden Fällen beruht die Verletzung mehrerer Personen auf einer einzigen Tathandlung, nämlich dem Vorsetzen des vergifteten Getränks, so daß jeweils gleichartige Tateinheit im Sinn von § 52 Abs. 1 StGB gegeben ist (vgl. RG HRR 1934 Nr. 764; BGHSt 1, 20; 6, 81; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69

    Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Im Fall II 3 ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß Gewalt im Sinn von § 178 StGB auch dadurch ausgeübt werden kann, daß der Täter dem nichtsahnenden Opfer gewaltlos ein Betäubungsmittel beibringt und dadurch seiner Widerstandskraft beraubt (vgl. zu § 249 StGB: BGHSt 1, 145; zu § 175 a StGB a.F.: BGH NJW 1953, 351; Mösl in LK 9. Aufl. § 176 Rdn. 4; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 177 Rdn. 4).
  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Auch andere Dienstgeschäfte können die Verhinderung begründen (Gollwitzer a.a.O. Rdn. 48; Müller in KMR, StPO 7. Aufl. § 275 Rdn. 14; vgl. zu §§ 21 e/g GVG: BGHSt 21, 174; BGH NJW 1974, 870; BGH DRiZ 1980, 147, 148).
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird, oder wenn es nach dem Abklingen der Wirkung Übelkeit verursacht (RGSt 77, 17; RG DR 1942, 333; BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    In beiden Fällen beruht die Verletzung mehrerer Personen auf einer einzigen Tathandlung, nämlich dem Vorsetzen des vergifteten Getränks, so daß jeweils gleichartige Tateinheit im Sinn von § 52 Abs. 1 StGB gegeben ist (vgl. RG HRR 1934 Nr. 764; BGHSt 1, 20; 6, 81; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
    In beiden Fällen beruht die Verletzung mehrerer Personen auf einer einzigen Tathandlung, nämlich dem Vorsetzen des vergifteten Getränks, so daß jeweils gleichartige Tateinheit im Sinn von § 52 Abs. 1 StGB gegeben ist (vgl. RG HRR 1934 Nr. 764; BGHSt 1, 20; 6, 81; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 533/73
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

  • BGH, 11.05.1978 - 4 StR 209/78

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen, welche nach

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 31/79

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im zweiten

  • OLG Frankfurt, 20.03.1979 - 22 U 248/77
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 16.08.1978 - 3 ARs 10/78

    Anforderungen an eine sofortige Beschwerde - Übertragung der

  • BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Die Fassung des Verhinderungsvermerks gibt im übrigen Anlaß zu dem Hinweis, daß das Urteil nicht - wie geschehen - "für den verhinderten Richter" zu unterschreiben ist, sondern die Tatsache der Verhinderung und ihr Grund zu bezeugen sind (BGHSt 31, 212, 214).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    (1) Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 sowie Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96), teils als Beurteilungsspielraum gedeutet (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Ungeachtet der Unterschiede in den Formulierungen besteht in der Sache Einigkeit darüber, dass der im Verhinderungsvermerk genannte Grund generell geeignet sein muss, den Richter von der im Gesetz als Grundsatz vorgesehenen Unterschriftsleistung (§ 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) abzuhalten (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215 und vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).

    Ob im konkreten Fall ein generell geeigneter Grund zur Verhinderung eines an der Urteilsfindung beteiligten Richters führt, obliegt der Beurteilung des Vorsitzenden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215).

    Wurde - wie vorliegend - eine Verhinderung fristgerecht beurkundet und auf einen diese grundsätzlich tragenden Grund gestützt, kann das Revisionsgericht die Entscheidung des Vorsitzenden lediglich daraufhin überprüfen, ob dabei der eingeräumte Spielraum in rechtsfehlerhafter Weise überschritten ist oder die Annahme der Verhinderung auf sachfremden Erwägungen beruht und sie sich deshalb als willkürlich erweist (BGH, aaO BGHSt 31, 212, 214; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 56/11 Rn. 13; Greger in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 70; Frister in Systematischer Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 47 i.V.m. Rn. 33).

    (3) Stützt sich der Vermerk auf einen generell die Verhinderung tragenden Grund, bedarf es keiner näheren Ausführungen des Vorsitzenden zu den Umständen der Verhinderung (BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; Greger in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 36; siehe auch Foth NStZ 2011, 359).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Entsprechendes gilt, wenn geltend gemacht wird, dass der Verhinderungsvermerk auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen beruht, und die die Willkür begründenden Umstände substantiiert und schlüssig dargelegt werden (BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 214).
  • BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92

    Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel

    Diese Erwägungen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil der Körperverletzungserfolg nicht (erst) in dem langen Schlaf oder den von der Strafkammer weiter genannten Verletzungen liegt; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Verabfolgen bewußtseinstrübender Mittel schon dann eine Körperverletzung dar, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verloren geht (vgl. BGH NJW 1970, 519; BGH bei Dallinger MDR 1972, 386; BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; Beschl. vom 24. Juni 1992 - 2 StR 195/92).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Deren Begehung ist vielmehr bereits mit der Herbeiführung des vom jeweiligen Tatbestand umschriebenen Zustandes beendet (vgl. BGH NJW 1983, 1745, 1746; Fischer StGB 59. Aufl. Vor § 52 Rn. 58; v. Heintschel-Heinegg aaO § 52 Rn. 28).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des

    Im Verhinderungsfall ist das Urteil nicht vom Vorsitzenden "in Vertretung" des Verhinderten (erneut) zu unterzeichnen, sondern der Verhinderungsgrund anzugeben und dieser Vermerk gesondert zu unterschreiben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 6 StR 514/21, NStZ 2022, 510; Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 214; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 275 Rn. 20; MüKoStPO/Valerius, 2. Aufl., § 275 Rn. 34).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Indes erleidet dieser Grundsatz eine Ausnahme in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer geltend macht, daß der Verhinderungsvermerk auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen beruhe, und die die Willkür begründenden Umstände substantiiert und schlüssig darlegt (BGHSt 31, 212 (214)).

    Insbesondere steht dem Vorsitzenden bei der Entscheidung darüber, ob ein Beisitzer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu (vgl. BGHSt 31, 212 (215); ähnlich Gollwitzer aaO.: "gewisser Beurteilungsspielraum").

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Die "Unerreichbarkeit" am letzten Tag der Urteilsabsetzungsfrist stellt als solche noch keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO dar (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195; Engelhardt in KK StPO 2. Aufl. § 275 Rdn. 34).

    Sie müssen daher im sogenannten Verhinderungsvermerk genannt werden, auch wenn dies in allgemein gehaltener Bezeichnung (Urlaub, Krankheit usw.) geschehen kann (BGHSt 31, 212, 214; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 275 Rdn. 20).

    Dies hat zur Folge, daß im Revisionsverfahren auf die entsprechende Verfahrensrüge hin die Nachprüfung, ob der betreffende Richter verhindert war, auch in tatsächlicher Hinsicht eröffnet ist (vgl. BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

    Der sonst geltende Grundsatz, daß die Feststellung des Vorsitzenden über den Verhinderungsgrund in den tatsächlichen Voraussetzungen nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH NJW 1961, 782), erfährt insoweit eine Ausnahme (BGHSt 31, 212, 214; 28, 194, 195).

  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

    Findet sich ein Verhinderungsvermerk auf einem Urteil, der einen Verhinderungsgrund nennt, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschrift abzuhalten (vgl. BGH Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - NJW 1980, 1849, 1850; BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - NJW 1983, 1745), hat das Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich an der Unterschriftsleistung verhindert war.

    In diesem Fall hat das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war, also ein Grund für die Ersetzung seiner Unterschrift vorgelegen hat (BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - aaO).

    Eine solche Begründung ist für einen Berufsrichter ohne weiteres geeignet, den Verhinderungsfall zu belegen (BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - aaO).

  • BVerwG, 21.02.1996 - 1 D 59.95

    Beamtenrecht: Urteilsabfassung im Disziplinarverfahren, Unterschiedliche

    Mit ihrer Unterschrift bezeugen die Richter, daß die schriftlich niedergelegten Urteilsgründe das Ergebnis der Beratung vollständig und wahrheitsgetreu wiedergeben (BGH, MDR 1983, 421 ).

    Auch ist mit dem Hinweis auf den Urlaub des Vorsitzenden ein anzuerkennender Verhinderungsgrund vermerkt (vgl. dazu BGH, NJW 1961, 782; BGH, MDR 1983, 421 ; Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, 24. Aufl., § 275 Rn. 48).

    Hier verzichtet das Gesetz auf die grundsätzlich notwendige Unterschrift aller beteiligten Richter und läßt es ausreichen, daß die Gewähr für die vollständige und wahrheitsgemäße Mitteilung der Urteilsgründe notfalls nur durch einen Richter übernommen wird (BGH, MDR 1983, 421 ).

    Es ist lediglich die Tatsache der Verhinderung zu bezeugen und deren Grund anzugeben (BGH, MDR 1983, 421 ).

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 26.09.2013 - 2 StR 271/13

    Rechtzeitige Urteilsabsetzung (Unterschrift aller beteiligten Berufsrichter:

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

  • BGH, 14.12.2021 - 6 StR 514/21

    Unterschrift der Richter (Verhinderungsfall: keine Unterschrift für den

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 364/13 B
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1986 - 5 Ss 303/86
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 459/98

    Verhinderungsvermerk eines Richters unter den schriftlichen Urteilsgründen -

  • OLG Zweibrücken, 11.08.1989 - 1 Ss 139/89
  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 436/88

    Deliktstypische Ausgestaltung und Durchführung ohne Abweichung des Tatgeschehens

  • BGH, 26.04.1983 - 5 StR 72/83

    Straprozeßrecht: Unterschrift des Richters

  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 88/98

    Zulässigkeit von fehlenden Unterschriften unter Urteil

  • AG Landau/Pfalz, 15.07.1988 - Gs 495/88

    Durchsuchung der Praxis eines Substitutionsmittel verschreiben den Arztes

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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1377
BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83 (https://dejure.org/1983,1377)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1983 - 5 StR 162/83 (https://dejure.org/1983,1377)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 (https://dejure.org/1983,1377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung des letzten Wortes für den Angeklagten durch das Gericht bei Beschluss über die vorläufige Einstellung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 469
  • StV 1984, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83
    Hierdurch unterscheidet sich der Fall von demjenigen, den der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78 - entschieden hat.
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    Der Senat fragt beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, ob an der entgegenstehenden Entscheidung vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 (= NStZ 1983, 469) festgehalten wird.

    An der Verwerfung der Revision insoweit sieht er sich jedoch durch den Beschluß des 5. Strafsenats vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 (= NStZ 1983, 469 = StV 1984, 104) gehindert.

    Der Beschluß des 5. Strafsenats vom 12. April 1983 (NStZ 1983, 469) nimmt auf das Urteil vom 21. Februar 1979 ausdrücklich Bezug.

    Der Senat fragt daher beim 5. Strafsenat gemäß § 132 Abs. 3 GVG an, ob an der Entscheidung vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - festgehalten wird.

  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Ein nach dem letzten Wort des Angeklagten und unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß über die Teileinstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO ist Teil der abschließenden Entscheidung des Gerichts; dies gilt auch dann, wenn durch den Einstellungsbeschluß über einen das Verfahren insgesamt betreffenden Hilfsbeweisantrag mittelbar mitentschieden wird (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Aufgabe von BGH NStZ 1983, 469).

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 (= NStZ 1983, 469) die Ansicht vertreten, daß dem Angeklagten dann nochmals das letzte Wort erteilt werden muß, wenn der Urteilsverkündung ein (Teil-) Einstellungsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO vorausgegangen ist und durch diesen (wie in dem hier zu entscheidenden Fall) über einen Hilfsbeweisantrag des Verteidigers zur Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen - betreffend auch Fälle, in denen verurteilt wurde - mittelbar mitentschieden worden ist.

    dd) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Anfrage des Senats gemäß § 132 Abs. 3 GVG erklärt, daß er seine entgegenstehende Rechtsprechung im Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 aufgibt! (= NStZ 1983, 469) - die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben mitgeteilt, entgegenstehende Rechtsprechung ihres Senats liege nicht vor.

  • BGH, 31.01.2001 - 1 ARs 2/01

    Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß über die Teileinstellung des

    Der 4. Strafsenat hat dem 5. Strafsenat die Frage vorgelegt, ob dieser an seinem entgegenstehenden Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - festhalte.
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGHSt 22, 278, 279/280 m.w.N.; BGH StV 1981, 221; 1982, 4; 1988, 93; NStZ 1983, 469; 1984, 376).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Die Revision rügt, dem Angeklagten habe nach Verkündung des gemäß §§ 154, 154 a StPO ergangenen Beschlusses das letzte Wort nochmals erteilt werden müssen, weil durch den Beschluß die "prozessualen Grundlagen" des Urteils umgestaltet worden seien, zudem das Gericht sich "die Ansicht des Staatsanwalts zu eigen gemacht" (BGH NStZ 1983, 469) habe.
  • BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98

    Letztes Wort des Angeklagten; Wiedereintreten; Einstellungsbeschluß; Beruhen

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verstößen gegen § 258 Abs. 2 und 3 StPO im Zusammenhang mit der Verkündung von Beschlüssen über die Teilerledigung des Verfahrensstoffs neben dem anschließend verkündeten Urteil bietet dafür insofern genügend Ansatzpunkte, als für wesentlich für die Pflicht zur Neuerteilung des letzten Wortes gehalten worden ist, daß durch die Einstellung (oder Abtrennung) von Verfahrensteilen die (u.a.) in Alibibehauptungen und Hilfsbeweisanträgen bestehende Verteidigung unterlaufen wurde (vgl. BGH StV 1982, 4; NStZ 1983, 469; ferner die Rechtsprechungsübersicht bei Schlothauer aaO).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 ARs 1/01

    Anfragebeschluss

    Der Senat stimmt dem im Tenor des Anfragebeschlusses des 4. Strafsenates vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 414/00 - genannten Rechtssatz unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung (Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 -, NStZ 1983, 469) zu.
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86

    Bedeutungsverlust des letzten Wortes des Angeklagten - Verhandlungen über das in

    Deshalb hätte ihm das letzte Wort erneut gewährt werden müssen (vgl. hierzu BGHSt 18, 84, 87; BGH NStZ 1983, 469; BGH Strafverteidiger 1984, 104; BGH, Beschluß vom 24. November 1981 - 1 StR 742/81; Schlothauer in Strafverteidiger 1984, 134 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1983 - 3 StR 85/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1917
BGH, 27.05.1983 - 3 StR 85/83 (https://dejure.org/1983,1917)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1983 - 3 StR 85/83 (https://dejure.org/1983,1917)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 3 StR 85/83 (https://dejure.org/1983,1917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch Erklärung des Verteidigers - Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei Zugang des Widerrufs der Prozessvollmacht vor Abgabe der Erklärung - Rechtzeitigkeit der Rücknahme der Prozessvollmacht im Verantwortungsbereich des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ermächtigungswiderruf

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 27.05.1983 - 3 StR 85/83
    Da feststeht, daß der Angeklagte seinem Verteidiger die Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht erteilt hat, geht zu seinen Lasten, daß ungewiß ist, ob er sie diesem gegenüber rechtzeitig zurückgenommen hat (BGHSt 10, 245, 247; Kleinknecht, StPO 36. Aufl. § 302 Rdn. 17; Ruß in KK, StPO § 302 Rdn. 16).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).
  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Verzichtserklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 1983, 469).
  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05

    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

    Da feststeht, dass der Angeklagte seinem Verteidiger die Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht erteilt hat, geht zu seinen Lasten, dass ungewiss ist, ob er sie diesem gegenüber rechtzeitig zurückgenommen hat (BGHSt 10, 245; BGH NStZ 1983, 469; Ruß in KK, StPO, 5. Aufl., § 302 Rdnr. 23; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 302 Rdnr. 35).
  • BGH, 01.02.2006 - 2 StR 552/05

    Rücknahme einer Revision durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung; keine

    Der Widerruf führt jedoch nur dann zur Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung, wenn er gegenüber dem Gericht oder dem Verteidiger erklärt worden ist, bevor die Rücknahmeerklärung bei dem Gericht eingegangen ist (vgl. BGHSt 10, 245, 246; BGH NStZ-RR 2005, 211; NStZ 1983, 469).
  • BayObLG, 28.11.1994 - 2St RR 221/94
    Der Widerruf war wirksam, da er vor dem Rechtsmittelverzicht beim Landgericht einging (vgl. BGH NStZ 1983, 469 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI   

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OLG Düsseldorf, 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI (https://dejure.org/1983,2098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI (https://dejure.org/1983,2098)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1983 - 5 Ss 213/83 - 34/83 VI (https://dejure.org/1983,2098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2781 (Ls.)
  • MDR 1984, 70
  • NStZ 1983, 469
  • StV 1984, 64
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