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   OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82   

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OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 956
  • NStZ 1983, 524
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung /§ 456a StPO ): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern;

    Den Alternativen der "Abschiebung", "Zurückschiebung" oder Zurückweisung" im Sinne des § 456a Abs. 1 StPO steht die Pflicht zur Ausreise gemäß § 50 AufenthG gleich (vgl. Appl in: KK-StPO, a.a.O., § 456a Rn. 2; Coen in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2019, § 456a Rn. 3; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a, Rn. 10; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 456a Rn. 3, jew. unter Verweis auf OLG Hamm, NStZ 1983, 524).
  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung nach diesen Maßstäben zu ermöglichen, müssen die Gründe der ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der (weiteren) Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Stuttgart, StV 1993, S. 258; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, S. 147 sowie die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - 1 VAs 4/03 -).

    Zu den wesentlichen Gesichtspunkten, die bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe, das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung aber auch die familiäre und die soziale Situation des Betroffenen (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, S. 405; OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Koblenz, NStZ 1996, S. 255; HansOLG, StV 1996, S. 328).

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 1 VAs 32/13

    Wiedereinreise in den "Knast"

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).

  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).

  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 1 VAs 96/19

    Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Abschiebung, Ausweisung

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m. w. N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschluss vom 21. April 2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschluss vom 9. Juni 2010 - 2 VAs 19/10 -, juris; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Aus der dargestellten Evaluierung des Zwecks der Bestimmung des § 456 a StPO hat die Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Karlsruhe und OLG Hamburg ­ jeweils a. a. O.; OLG Hamm, NStZ 1983, 524, 525; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 114; teilweise a. A. OLG Celle, NStZ 1981, 405) gefolgert, daß bei der gemäß § 456 a Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung in der Regel nur besondere Umstände und Abwägungsgesichtspunkte die Ermessensentscheidung beeinflussen könnten und diese so gewichtig sein müßten, daß sie gegenüber der grundsätzlich angezeigten Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs eine erneute Inhaftierung des Verurteilten unangebracht erscheinen ließen.
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 1 Ws 163/07

    Freistellungstage: Anrechung auf Entlassungszeitpunkt; geplante Abschiebung oder

    Nach einhelliger Meinung soll § 456a StPO dazu dienen, die Justizvollzugsanstalten von der Vollstreckung von Haftstrafen gegen Ausländer zu befreien, die unter dem Gesichtspunkt der erwünschten Resozialisierung sinnlos ist und die Haftanstalten auf diesem Weg von zusätzlichen Kosten zu entlasten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 99, 127; OLG Hamm NStZ 83, 524).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. nur OLG Celle NStZ 1981, 405; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 26; OLG Bremen StV 1989, 27; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 222 = StV 1996, 328 = ZfStrVo 1997, 242; Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 28 EGGVG Rdnrn. 18, 20; Groß StV 1987, 36,39; Kissel in KK-StPO 4. Aufl. § 28 EGGVG Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 456 a Rdnr. 5, § 28 EGGVG Rdnr. 8; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 456 a Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 1 VAs 58/11

    Abschiebung, Vollstreckung, Absehen, ausländischer Verurteilter

  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 VAs 59/05

    Justizverwaltungssache; Absehen von der Vollstreckung, ausgewiesener Ausländer,

  • OLG Hamm, 29.06.2006 - 1 VAs 36/06

    Vollstreckung; Absehen; ausgewiesener Verurteilter; Nachverurteilung

  • OLG Hamm, 22.10.2004 - 1 VAs 48/04

    Absehen von Strafvollstreckung; lange Freiheitsstrafe; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 1 VAs 42/03

    Absehen von der Strafvollstreckung; Ermessen; bereits zwei Mal abgesehen

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 71/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das

  • OLG Hamm, 11.12.2002 - 1 VAs 87/02

    Vollstreckung, Absehen, Abwägung, Gesamtumstände

  • OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06

    Absehen von Vollstreckung; Ausweisung des Verurteilten; Abwägung

  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 1 VAs 53/05

    Vollstreckung; Absehen; zur Ausreise verpflichteter Täter; Ermessen

  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 1 VAs 10/08

    Strafvollstreckung; Absehen; Voraussetzungen

  • OLG Hamm, 12.08.2004 - 1 VAs 29/04

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen versuchten

  • OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
  • OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95
  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 1 VAs 42/00

    Strafvollstreckung: Versagung des Absehens von der Vollstreckung vor dem

  • KG, 07.07.1999 - Zs 984/99

    Strafvollstreckung: Vorrang generalpräventiver Erwägungen bei

  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 1 VAs 25/01

    Absehen von Vollstreckung, Ausweisung, Ermessen der Staatsanwaltschaft

  • OLG Hamm, 14.12.1999 - 1 VAs 78/99

    Entscheidung nach § 456 a StPO

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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83   

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https://dejure.org/1983,1985
BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83 (https://dejure.org/1983,1985)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1983 - 4 StR 236/83 (https://dejure.org/1983,1985)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1983 - 4 StR 236/83 (https://dejure.org/1983,1985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer richterliche Entscheidung über die Anrechnung der aus Anlass einer Tat erlittenen Untersuchungshaft auf eine erkannte Strafe - Inhalt einer Urteilsformel im Strafrecht - Folgen der Aufnahme von Erklärungen über die Untersuchungshaft in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 524
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 14.11.1966 - 2 StR 361/66

    Anrechung der Untersuchungshaft zur Kürzung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
    Zur Begründung im einzelnen darf auf die Entscheidung BGHSt 27, 287 Bezug genommen werden.
  • RG, 10.11.1925 - I 531/25

    Welche Wirkung hat es, wenn das Gericht eine längere Untersuchungshaft als die

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 04.08.1983 - 4 StR 236/83
    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH, Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Wirkt der gerichtliche Ausspruch deshalb lediglich deklaratorisch, ist er überflüssig und kann entfallen, weil er die gesetzlich gebotene Anrechnung nicht zu beeinflussen vermag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 288; vom 4. August 1983 - 4 StR 236/83, NStZ 1983, 524; vom 7. April 1994 - 1 StR 166/94, NStZ 1994, 335 f.; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 51 Rn. 7; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 51 Rn. 4, 22 jew. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 2 RBs 129/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsformel, Inhalt

    Indes ist die Urteilsformel von allem freizuhalten, was nicht unmittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben, nämlich der Mitteilung von Schuldspruch und zu vollstreckendem Rechtsfolgenausspruch, dient (vgl. BGH NStZ 1983, 524; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 260 Rdn. 20).
  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

    Trifft der Tatrichter gleichwohl eine Entscheidung, hat diese lediglich deklaratorische Bedeutung (BGH NStZ 1983, 524) und kann die gesetzlich gebotene Anrechnung nicht beeinflussen.
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Nach vollständigem Wechsel der Zuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter ist dieser, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich auch für die Strafzeitberechnung und somit auch die Frage der Berücksichtigung etwaiger von Gesetzes wegen anzurechnender Zeiten im Sinne von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 StVollstrO zuständig, da es diesbezüglich keiner Tenorierung durch das erkennende Gericht bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.1983 - 4 StR 236/83, zitiert nach juris, Rn. 6 f.; BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77, zitiert nach juris, Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 07.04.1994 - 1 StR 166/94, zitiert nach juris, Rn. 2 zur insoweit vergleichbaren Lage bei § 51 Abs. 1 StGB; Eisenberg, JGG, 19. Auflage, § 52a, Rn. 9, § 54, Rn. 22, zitiert nach beck-online; Schatz in: D/S/S, JGG, 7. Auflage, § 52a JGG, Rn. 10; Brunner/Dölling, JGG, 12. Auflage, § 54, Rn. 9; a.A. Schady in: Ostendorf, 10. Auflage, § 54 JGG, Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 26.10.1995 - Ws 163/95

    Verhängung einer Gesamtstrafe wegen Untreue in drei Fällen und eines Betruges;

    Dies entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach ein in der Urteilsformel enthaltener Ausspruch über die Anordnung der Untersuchungshaft die Strafzeit nur insoweit zu tilgen vermag, als sie der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH NStZ 1983, 524).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 1 ObOWi 151/99

    Androhung eines Fahrverbots in der Urteilsformel

    Denn da in der Urteilsformel die vollständige Erledigung des Prozeßstoffs (§ 264 Abs. 1 StPO) ihren Ausdruck zu finden hat (KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 260 Rn. 8, 18 m. w. N.) und sie die Grundlage für die Vollstreckung und die Registereintragungen bildet (LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 260 Rn. 30), muß sie von allem freigehalten werden, was nicht unmittelbar der Erfüllung dieser Aufgabe dient (BGHSt 27, 287/289; NStZ 1983, 524; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1983 - 2 ARs 215/83   

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BGH, 13.07.1983 - 2 ARs 215/83 (https://dejure.org/1983,3168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 13.07.1983 - 2 ARs 215/83
    "Befaßt" ist das zuständige Gericht vielmehr bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer rechtfertigen können und deshalb Anlaß zu einer entsprechenden Prüfung geben (BGHSt 26, 187 [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75]; BGH bei Holtz MDR 1981, 982).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 13.07.1983 - 2 ARs 215/83
    Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 26, 214 ausgeführt hat, genügt der Eingang bei einem Gericht, das für die Entscheidung zuständig sein kann.
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