Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.09.1982 | OLG Karlsruhe, 02.11.1982

Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82   

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https://dejure.org/1982,769
BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82 (https://dejure.org/1982,769)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1982 - 3 StR 147/82 (https://dejure.org/1982,769)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1982 - 3 StR 147/82 (https://dejure.org/1982,769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des Vermögensschadens bei wegen eines überhohen Preises ohne reale Gewinnchance bleibenden Optionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 115
  • NJW 1983, 126
  • ZIP 1982, 1306
  • MDR 1982, 1036
  • NStZ 1983, 74 (Ls.)
  • StV 1983, 107
  • JR 1983, 338
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß - auch überteuert verkaufte - Optionen während der Laufzeit einen Wert (Marktpreis) haben (vgl. BGHSt 30, 388), also bei Vertragsschluß zum Beispiel objektiv den von den Brokern in London verlangten Preis zuzüglich der Provision eines seriösen inländischen Maklers wert sind.

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von der in BGHSt 30, 388 abgedruckten Entscheidung des 5. Strafsenats ab.

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Die grundsätzlich dem Tatrichter obliegende Strafzumessung (vgl. BGHSt 29, 319, 320) läßt Rechtsfehler nicht erkennen und hält sich im Rahmen des diesem zustehenden Ermessen.
  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Der Angeklagte, der zumindest billigend in Kauf nahm, daß kein Kunde einen Gewinn erzielte und daß die Kunden um ihren Einsatz in voller Höhe geschädigt wurden, handelte schließlich in der Absicht, einem Dritten - der P.-Handels AG - einen rechtswidrigen Vermögensvorteil, nämlich den Abschluß der Optionsverträge, zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1961, 684).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Denn diese Kunden konnten den den Optionen trotz der hohen Aufschläge während der Laufzeit immer noch innewohnenden Restwert auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, weil sie sich aufgrund der Täuschung des wirklichen Wertes der Optionen überhaupt nicht bewußt waren und keine Veranlassung sahen, ihn rechtzeitig vor dem Verfalltag zu realisieren (vgl. BGHSt 16, 321, 326; RGSt 49, 21).
  • BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80

    Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Diese wurden, ohne daß es auf die Täuschung über die Höhe der Aufschläge ankommt, über die Gewinnchancen, nämlich die Werthaltigkeit der Optionen getäuscht (vgl. BGHSt 30, 177).
  • RG, 10.11.1914 - V 484/14

    1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der

    Auszug aus BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
    Denn diese Kunden konnten den den Optionen trotz der hohen Aufschläge während der Laufzeit immer noch innewohnenden Restwert auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden, weil sie sich aufgrund der Täuschung des wirklichen Wertes der Optionen überhaupt nicht bewußt waren und keine Veranlassung sahen, ihn rechtzeitig vor dem Verfalltag zu realisieren (vgl. BGHSt 16, 321, 326; RGSt 49, 21).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    b) Zur Bestimmung der Höhe des Vermögensschadens beim Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Kunden über das Ausmaß der Risikobehaftung der von ihnen erworbenen Anteile hinweggetäuscht worden sind, hätte der Senat gegen die Auffassung des Landgerichts, den Schaden nach der Höhe der gesamten Einzahlungssumme zu bestimmen, deren totalen oder weitgehenden Verlust ein Kunde zu gewärtigen hatte, jedenfalls dann keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Kunde, wie hier für die Mitangeklagten festgestellt, im Gewinn- oder Teilverlustfall unter Ausnutzung der erfolgten Täuschung systematisch zur weiteren überriskanten Anlage seines Guthabens gebracht werden sollte (vgl. auch BGHSt 31, 115).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts besteht der Vermögensschaden der Anleger nicht in Höhe des gezahlten Optionspreises, da die Optionen nicht völlig wertlos waren (vgl. BGHSt 32, 22, 23 ff.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 26; BGH StV 1986, 299, 300; a.A. noch BGHSt 31, 115).
  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

    Eine solche Schadensberechnung würde aber voraussetzen, daß die Angeklagten die Anleger in diesem Sinne über den wirklichen Wert der Option und die Höhe der Aufschläge getäuscht und einen entsprechend höheren Preis von den Anlegern gefordert hätten (vgl. etwa BGHSt 30, 177; 30, 388; 31, 115; 32, 22 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591).

    Sofern sich deswegen das Gesamtgeschäft ("Service" und Option) nicht als "aliud" und die Gesamtleistung der Firma der Angeklagten als zu dem vorausgesetzten Zweck völlig unbrauchbar (vgl. BGHSt 32, 22, 24 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591, 592; ferner BGHSt 30, 177, 181/182; 31, 115) mit der Folge eines Betrugsschadens in voller Höhe des Anlagebetrages darstellt, kommt in Betracht, daß jedenfalls der Aufschlag von "ca. 40 %" - abzüglich einer angemessenen Maklerprovision - als der den Anlegern entstandene Vermögensschaden angesehen werden kann.

  • LG München I, 05.03.2021 - 12 KLs 267 Js 134614/18

    Betrug durch Abschluss eines Mietvertrags trotz fehlender Zahlungsfähigkeit

    Eine etwaige Anfechtbarkeit des Vertrages seitens der Vermieter wegen arglistiger Täuschung bleibt außer Betracht (BGHSt 21, 384; 22, 89; 23, 300; 31, 115).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Eine Antrage beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ergeben, daß er in dem Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82 - keine Rechtsansicht vertreten findet, die mit der Auffassung des 3. Strafsenats, wie sie insbesondere in den Entscheidungen BGHSt 30, 177 und 31, 115 zum Ausdruck kommt, in Widerspruch stünde.
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 83 Ss 90/08

    Vermögensschaden bei Täuschung eines Gebrauchtwagenhändlers über den gewerblichen

    Auch bei einer solchermaßen erschlichenen Disposition durch Abschluss eines Austauschschuldverhältnisses liegt eine Vermögensminderung des Getäuschten nicht vor, wenn sich Leistung und Gegenleistung im Sinne einer Kompensation entsprechen (BGHSt 31, 115; OLG Düsseldorf NJW 1991, 1841; Senat a.a.O.; Fischer a.a.O. § 263 Rn. 77).
  • OLG München, 06.08.2004 - 2 Ws 660/04

    Zur Vermögensbetreuungspflicht bei Unternehmensberatung

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  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Nach anderer Auffassung läßt schon ein Aufschlag von 70 % die Gewinnchance soweit sinken, daß die Option ihre "reale Werthaltigkeit" verliert, so daß der Kunde um den gesamten bezahlten Betrag geschädigt ist (BGHSt 30, 177, 181; 31, 115, 117; OLG München NJW 1980, 794 [OLG München 23.05.1979 - 1 Ws 618/79]; Rochus NJW 1981, 736).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines

    Dabei stützt es sich auf das Urteil des Senats vom 8. September 1982 - 3 StR 147/82 (BGHSt 31, 115).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 475/82

    Nichtteilnahme eines Verteidigers bei einer kommissarischen Vernehmung eines

    Der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt entspricht in den wesentlichen Zügen dem in der Senatsentscheidung BGHSt 31, 115 beurteilten.
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85

    Schadenshöhe - Berechnung - Betrug - Optionen

  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 358/82

    Betrug durch Verkauf von Warenterminoptionen - Vermögensschaden bei

  • BGH, 03.10.1989 - 5 StR 237/89

    Täuschung über den Grundcharakter von Börsentermingeschäften

  • BGH, 04.01.1984 - 3 StR 496/83
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 735/82

    Verurteilung wegen Betruges - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte

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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82   

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https://dejure.org/1982,2199
BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,2199)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1982 - 2 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,2199)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1982 - 2 StR 360/82 (https://dejure.org/1982,2199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Untreue - Täter des Treubruchstatbestands - Die in der Sitzungsniederschrift zu beurkundenden und nur durch sie zu beweisenden Förmlichkeiten - Ermessensspielraum im Sinne einer Dispositionsbefugnis als Voraussetzung der Verwirklichung des Tatbestandes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 584/67

    Betrug bei fehlender Absicht zur Bezahlung einer Gasthausrechnung -

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob schon derjenige Handelsvertreter, der sich lediglich um die Vermittlung von Geschäften mit dem Vertretenen zu bemühen hat und im Erfolgsfall Provision verdient, ohne Hinzutreten weiterer Umstände zu seinem Geschäftsherrn in einem Pflichtenverhältnis steht, das die Anwendung des § 266 StBG rechtfertigt (bejahend: OLG Koblenz MDR 1968, 779 f. [OLG Koblenz 13.02.1968 - 2 Ss 17/68]; Lackner, StGB 14. Aufl. § 266 Anm. 4 b aa; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 266 Rdn. 11; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 25; Hübner in LK StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 56; a.A.: BGH, Urteil vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 -, abgedruckt bei Herlan GA 1971, 37; OLG Braunschweig NJW 1965, 1193 [OLG Braunschweig 17.09.1964 - Ws 76/64]; differenzierend auch OLG Köln NJW 1967, 1923 f. [OLG Köln 20.06.1967 - Ss 127/67]).
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 600/75

    Wertende Beurteilung im Rahmen eines besonders schweren Falles gem. § 263 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Die Höhe des Schadens und die Dauer der Tat sind zwar Umstände von erheblichem Gewicht, die - möglicherweise entscheidend - für die Bejahung eines besonders schweren Falles sprechen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 380; 1976, 16; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 - und 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 -).
  • BGH, 19.10.1976 - 1 StR 582/76

    Fortgesetzte Untreue und fortgesetzte Urkundenfälschung - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Die Höhe des Schadens und die Dauer der Tat sind zwar Umstände von erheblichem Gewicht, die - möglicherweise entscheidend - für die Bejahung eines besonders schweren Falles sprechen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 380; 1976, 16; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 - und 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 -).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Ein besonders schwerer Fall liegt vielmehr nur vor, wenn die Tat nach ihrem gesamten Tatbild die erfahrungsgemäß vorkommenden und deshalb vom Gesetzgeber bereits bedachten Fälle der Untreue an Strafwürdigkeit soweit übertrifft, daß der ordentliche Strafrahmen nicht mehr ausreicht; darüber hat der Tatrichter auf Grund einer Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu befinden (BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 2 StR 297/82 -).
  • OLG Braunschweig, 17.09.1964 - Ws 76/64

    Eigengeschäfte des Provisionsvertreters

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob schon derjenige Handelsvertreter, der sich lediglich um die Vermittlung von Geschäften mit dem Vertretenen zu bemühen hat und im Erfolgsfall Provision verdient, ohne Hinzutreten weiterer Umstände zu seinem Geschäftsherrn in einem Pflichtenverhältnis steht, das die Anwendung des § 266 StBG rechtfertigt (bejahend: OLG Koblenz MDR 1968, 779 f. [OLG Koblenz 13.02.1968 - 2 Ss 17/68]; Lackner, StGB 14. Aufl. § 266 Anm. 4 b aa; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 266 Rdn. 11; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 25; Hübner in LK StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 56; a.A.: BGH, Urteil vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 -, abgedruckt bei Herlan GA 1971, 37; OLG Braunschweig NJW 1965, 1193 [OLG Braunschweig 17.09.1964 - Ws 76/64]; differenzierend auch OLG Köln NJW 1967, 1923 f. [OLG Köln 20.06.1967 - Ss 127/67]).
  • OLG Hamm, 02.02.1968 - 1 Ss 1566/67
    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob schon derjenige Handelsvertreter, der sich lediglich um die Vermittlung von Geschäften mit dem Vertretenen zu bemühen hat und im Erfolgsfall Provision verdient, ohne Hinzutreten weiterer Umstände zu seinem Geschäftsherrn in einem Pflichtenverhältnis steht, das die Anwendung des § 266 StBG rechtfertigt (bejahend: OLG Koblenz MDR 1968, 779 f. [OLG Koblenz 13.02.1968 - 2 Ss 17/68]; Lackner, StGB 14. Aufl. § 266 Anm. 4 b aa; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 266 Rdn. 11; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 25; Hübner in LK StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 56; a.A.: BGH, Urteil vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 -, abgedruckt bei Herlan GA 1971, 37; OLG Braunschweig NJW 1965, 1193 [OLG Braunschweig 17.09.1964 - Ws 76/64]; differenzierend auch OLG Köln NJW 1967, 1923 f. [OLG Köln 20.06.1967 - Ss 127/67]).
  • OLG Köln, 20.06.1967 - Ss 127/67

    Untreue des HV, wichtiger Grund

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob schon derjenige Handelsvertreter, der sich lediglich um die Vermittlung von Geschäften mit dem Vertretenen zu bemühen hat und im Erfolgsfall Provision verdient, ohne Hinzutreten weiterer Umstände zu seinem Geschäftsherrn in einem Pflichtenverhältnis steht, das die Anwendung des § 266 StBG rechtfertigt (bejahend: OLG Koblenz MDR 1968, 779 f. [OLG Koblenz 13.02.1968 - 2 Ss 17/68]; Lackner, StGB 14. Aufl. § 266 Anm. 4 b aa; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 266 Rdn. 11; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 25; Hübner in LK StGB 10. Aufl. § 266 Rdn. 56; a.A.: BGH, Urteil vom 28. November 1967 - 5 StR 584/67 -, abgedruckt bei Herlan GA 1971, 37; OLG Braunschweig NJW 1965, 1193 [OLG Braunschweig 17.09.1964 - Ws 76/64]; differenzierend auch OLG Köln NJW 1967, 1923 f. [OLG Köln 20.06.1967 - Ss 127/67]).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Daraus läßt sich nicht folgern, daß eine Beratung unterblieben wäre; denn nicht einmal die Beratung des Urteils (BGHSt 5, 294), erst recht nicht die Beratung eines Beschlusses gehört zu den in der Sitzungsniederschrift zu beurkundenden und nur durch sie zu beweisenden Förmlichkeiten.
  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74

    Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe -

    Auszug aus BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82
    Die Höhe des Schadens und die Dauer der Tat sind zwar Umstände von erheblichem Gewicht, die - möglicherweise entscheidend - für die Bejahung eines besonders schweren Falles sprechen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 380; 1976, 16; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75 - und 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 -).
  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

    Eine solche Selbständigkeit bei der Erfüllung fremder Vermögensinteressen hat regelmäßig der selbständige Handelsvertreter (vgl. BGH Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 360/82 -NStZ 1983, 74).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    a) Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB , den der Angeklagte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft verletzt hat, setzt Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201 ; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461 ; BGH NStZ 1983, 74 ; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86

    Untreue - Eigentumsvorbehalt - Kaufvertrag - Recht zum Weiterverkauf -

    Der Treubruchstatbestand des § 266 StGB setzt indes Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit (BGHSt 5, 187; 13, 315, 317; BGH NStZ 1982, 201; 1983, 455) - zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist (BGH NJW 1983, 461; BGH NStZ 1983, 74; 455; BGH bei Holtz MDR 1982, 625; 1983, 280).
  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 497/87

    Mißbrauchstatbestand bei Untreue nur bei Überschreitung des rechtlichen "Dürfens"

    Ergänzend ist zu bemerken, daß nicht jede Verletzung von Schuldnerpflichten den Untreuetatbestand erfüllt (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 2, 4, 6; BGH NStZ 1983, 74) und daß auch im Rahmen eines bestehenden Treueverhältnisses Verpflichtungen bestehen können, deren Verletzung nicht vom Untreuetatbestand geschützt ist (BGH NStZ 1986, 361; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 1).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.11.1982 - 1 Ws 178/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1789
OLG Karlsruhe, 02.11.1982 - 1 Ws 178/82 (https://dejure.org/1982,1789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.1982 - 1 Ws 178/82 (https://dejure.org/1982,1789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 1982 - 1 Ws 178/82 (https://dejure.org/1982,1789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 247
  • NStZ 1983, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Die unterschiedlichen Standpunkte in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NStZ 1987, 329; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 74, 75; JR 1988, 163, 164 einerseits, OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509; 1983, 319 andererseits) sind weitgehend mit Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte begründet worden; ein übereinstimmendes Ergebnis wurde nicht erzielt (siehe auch die weiteren Nachweise bei Mysegades, Zur Problematik der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, 1988, S. 93 ff.; Revel, Anwendungsprobleme der Schuldschwereklausel des § 57 a StGB, 1988, S. 53 ff.).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Verfassungsrechtlich unangreifbar legt es § 57 a Abs. 1 StGB dahin aus, daß die hohe Zahl der Mordtaten des Beschwerdeführers, derentwegen er die lebenslange Freiheitsstrafe vielfach verwirkt hat, der Aussetzung des Strafrestes nicht grundsätzlich entgegenstehe, allerdings bei der Bewertung der Schuldschwere (§ 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB ) zu berücksichtigen sei (vgl. dazu BVerfGE 45, 187 (251); OLG Karlsruhe, NStZ 1983, S. 74 (75); Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. Aufl., § 57 a Rdnr. 6 ff.).
  • OLG Hamm, 13.01.1986 - 1 Ws (L) 1/86

    C-d

    »... Auch bei ganz ungewöhnlich schwerer Schuld des Täters sind sein Alter, die besondere Haftsituation sowie schwere Erkrankungen bei der Entscheidung, ob die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe geboten ist, in die Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. die Senatsentscheidung v. 7.12.1982 - 7 Ws (L) 23/82; Beschl. des Senats v. 24.1.1983 - 7 Ws (L) 12/82 Ä v. 22.8.1983 - 7 Ws (L) 1/83; OLG Hamburg, Beschl. v. 3.8.1982 Ä 2 Ws 202/82; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 74 ff.).
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