Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.09.1982

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,25
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,25) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 383 § 464b; ZPO § 106
    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebot der willkürfreien Kostenentscheidung - Vergleich - Privatklageverfahren - Kosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 189
  • NJW 1983, 809
  • MDR 1983, 373
  • NStZ 1983, 84
  • Rpfleger 1983, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Vielmehr muß hinzukommen, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 [72 ff.];.

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Auch unter dem von den Beschwerdeführern geltend gemachten Gesichtspunkt des Willkürverbots kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht und nicht schon dann, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten (vgl BVerfGE 4, 1 [7]).
  • RG, 27.09.1895 - II 127/95

    1. Gilt der Grundsatz, daß das Gericht nicht befugt sei, einer Partei etwas

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (vgl. RGZ 35, S. 427 [4283; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 56, 247 ; 62, 189 ; 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2447
BVerfG, 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82 (https://dejure.org/1982,2447)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82 (https://dejure.org/1982,2447)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 1982 - 2 BvR 1199/82 (https://dejure.org/1982,2447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; StPO § 81b
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Mitschnitts einer Gegenüberstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine verfassungsrechtliche Bedenken - Gegenüberstellung - Beschuldigter - Zeuge - Videokamera

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82
    Es unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Gegenüberstellung des Beschwerdeführers mit Zeugen auf der Grundlage der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift des § 81b StPO (vgl. BVerfGE 47, 239 >252<) mit einem Videogerät aufgenommen worden ist.
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auch aus dem Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1982 - 2 BvR 1199/82 (NStZ 1983, 84) läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    Auch wenn es sich tatsächlich um eine Videoaufnahme gehandelt haben sollte, gilt nichts anderes, da eine solche ebenfalls von § 81b, 1. Alt. StPO erfasst ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.1982 - 2 BvR 1199/82 -, NStZ 1983, 84; VG Frankfurt, Urteil vom 24.09.2014 - 5 K 659/14.F -, juris Rn. 104; Krause in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2017, § 81b Rn. 19).
  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 54/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer

    b) Dem Schrankenvorbehalt für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt die gesetzliche Regelung des § 81b Alt. 1 StPO ausreichend Rechnung (vgl. BVerfGE 47, 239 ; BVerfG, Beschluss des Dreierausschusses des Zweiten Senats vom 27. September 1982 - 2 BvR 1199/82 -, NStZ 1983, S. 84).
  • LG Berlin, 26.06.1989 - 522 Qs 49/89
    Sie dient, ohne daß es einer körperlichen Untersuchung (§ 81 a Abs. 1 StPO ) bedürfte, einzig der Feststellung der körperlichen Beschaffenheit der Beschuld. und ist von der Intensität des Eingriffs her mit den in § 81 b StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen (Herstellen von Lichtbildern und Abnahme von Fingerabdrücken) vergleichbar (so auch BVerfG, NStZ 1983, 84 [hier: IV (449) 201 a]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht