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   BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82   

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https://dejure.org/1982,2185
BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheschließung zur bloßen Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik; Geldstrafe wegen Abgabe unrichtiger Angaben gegenüber der Ausländerbehörde; Aufenthaltsrechtliche Bedeutung einer Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 181 (Ls.)
  • NStZ 1983, 175
  • BayObLGSt 1982, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Zweck und Dauer des Aufenthalts sind für die Entscheidung von wesentlicher Bedeutung (BVerwGE 56, 246/248).

    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Die Aufenthaltserlaubnis darf daher nur versagt werden, wenn so gewichtige öffentliche Interessen gegen den Aufenthalt des Ausländers sprechen, daß sie die bei Versagung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand von Ehe und Familie eindeutig überwiegen (BVerwG InfAuslR 1982, 122; Barbey in JR 1982, 274).

    Wer aber, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, nach seiner Einreise in die Bundesrepublik eine Aufenthaltserlaubnis unter Angabe, er habe sich mit einem Deutschen vor kurzem verheiratet, beantragt, macht damit in aller Regel zugleich geltend, mit seinem deutschen Ehepartner die Ehe in der Bundesrepublik führen zu wollen (vgl. BVerwG InfAuslR 1982, 122).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Nicht erforderlich ist dagegen, daß er auch die Vorstellung hat, wie die Tat in allen Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGH NJW 1982, 2453).
  • BVerwG, 21.05.1974 - I C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99

    Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des

    Durch die Vorsprache am 17.10.1994 zusammen mit seiner Ehefrau bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald hat der Kläger, was ihm bewusst war, konkludent erklärt, noch in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen zu leben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, NJW 1982, 1956; Bay. Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.11.1982, BayVBl. 1983, 540; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, A 215 § 92 AuslG RdNr. 38; Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, 1996, S. 67), dies in der Absicht, die (unbefristete) Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erwirken, was aus anderen Rechtsgründen nicht in Betracht gekommen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1985 - 1 AK 40/85
    Bereits die Erklärung über die eingegangene Ehe mit einem inländischen Partner in Verbindung mit dem Aufenthaltsbegehren ist unrichtig im Sinne des AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 6, wenn die Ehe nur zum Schein und zur Täuschung der Ausländerbehörde über eine entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen ist (Vergleiche BayObLG München, 1982-11-30, RReg 4 St 93/82, NStZ 1983, 175).
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   OLG Hamm, 12.11.1982 - 1 Ss 1932/82   

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OLG Hamm, 12.11.1982 - 1 Ss 1932/82 (https://dejure.org/1982,2513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1982 - 1 Ss 1932/82 (https://dejure.org/1982,2513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1982 - 1 Ss 1932/82 (https://dejure.org/1982,2513)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72

    Strafbarkeit wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls von Kunstgegenständen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1982 - 1 Ss 1932/82
    Daß für die Hemmung einer Tilgungsfrist durch eine neue Verurteilung nach § 45 Abs. 3 BZRG grundsätzlich der Zeitpunkt der Verkündung der verurteilenden neuen Entscheidung maßgebend ist (so BGHSt 25, 19), ändert nichts daran, daß das Berufungsgericht die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bestehende Tilgungsreife der Vorverurteilungen beachten muß und diese nicht mehr strafschärfend berücksichtigen darf.
  • BGH, 22.03.2000 - 5 StR 88/00

    Verwertungsverbot von im Bundeszentralregister bereits getilgten Eintragungen

    Eine Ausnahme i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 BZRG liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Vorschrift -das Vorliegen ihrer weiteren Voraussetzungen unterstellt - die Berücksichtigung getilgter Vorverurteilungen in einem Strafverfahren nur bei der Beurteilung der Eignung des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeuges zuläßt, nicht jedoch bei der Strafzumessung (OLG Hamm NStZ 1983, S. 175; OLG Düsseldorf VRS 54, S. 50; OLG Karlsruhe VRS 55, S. 284).
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