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KG, 05.07.1982 - 1 AR 460/82 - 4 ARs 46/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 556
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim …
Jedenfalls für den Fall der unzulässigen, beispielsweise - wie hier - täuschungsbedingten Kenntniserlangung kann von Verfassungs wegen - auch unter besonderer Berücksichtigung der durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesicherten Institution der Strafverteidigung (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - von einem tatbestandstauglichen Verhalten des Verteidigers ausgegangen werden (…zur Differenzierung nach Art der Kenntniserlangung vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).(2) Zwar ist nicht ohne weiteres ausgeschlossen, dass mit der Kenntniserlangung auch andere, prozessual zulässige Zwecke verfolgt werden sollten (…vgl. Krekeler, NStZ 1989, S. 146 ; Mehle, Anm. zum Beschluss des Kammergerichts vom 5. Juli 1982, NStZ 1983, S. 556 ).
Wegen der täuschungsbedingten Art und Weise der Kenntniserlangung ist die (Verdacht-)Annahme der Strafvereitelungsabsicht (so auch KG, NStZ 1983, S. 556 f.) von Verfassungs wegen aber noch vertretbar.