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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,891
BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 1 StR 682/83 (https://dejure.org/1983,891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB 1975 § 265 Abs. 1; FBUB § 1; FBUB § 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Versicherungsbetruges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 265 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 137
  • NJW 1984, 443
  • MDR 1984, 246
  • NStZ 1984, 118 (Ls.)
  • StV 1984, 204
  • VersR 1984, 429
  • JR 1984, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).

    Eine Abweichung liegt nicht etwa darin, daß sie es genügen läßt, wenn der Täter die versicherte Sache in Brand setzt, um durch Täuschung des Versicherers einen an andern Gegenständen entstehenden Schaden geltend zu machen, für den jener auf Grund desselben Versicherungsvertrags und Versicherungsfalles Deckung zu gewähren hat (BGHSt 6, 251, 257).

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 399/55
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73

    Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
    Nicht anders ist der Tatbestand bisher in der Rechtsprechung verstanden worden (vgl. BGHSt 1, 209, 210; 6, 251, 255, 256; 8, 343, 345, 346; 11, 399, 400; 25, 261, 262, 263).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

    Hierbei ist es erforderlich, daß zwischen der erstrebten Versicherungsleistung und dem durch § 265 StGB a.F. erfaßten Versicherungsrisiko "Deckungsgleichheit" (vgl. Lenckner a.a.O. § 265 Rdn. 13) besteht, d.h. der Täter muß bei der Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache die Absicht haben, durch Täuschung über die Ursache des Brandes Leistung gerade aus der Brandversicherung zu erhalten (BGHSt 32, 137, 138; 35, 325, 326).
  • BGH, 24.08.1988 - 2 StR 324/88

    Begriff der betrügerischen Absicht

    Entsprechend der klaren Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift ist (in ihrem hier interessierenden Teil) nur die Vorbereitungshandlung mit Strafe bedroht, die der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eben dieser Versicherung dienen soll (vgl. RGSt 69, 2; BGHSt 11, 398, 400; BGHSt 32, 137, 138 = JR 1984, 433 m.Anm. Keller; Meurer JuS 1985, 443, 444 f.; Ranft Jura 1985, 393, 396); dabei macht es keinen Unterschied, ob Gegenstand des Vertrags allein die Feuerversicherung ist, oder ob er, wie z.B. bei der Fahrzeugversicherung üblich, als verbundene Versicherung auch andere Risiken abdeckt (vgl. BGHSt 25, 261 = NJW 1974, 568 = JR 1975, 71 m. Anm. F. Chr. Schroeder; BGH StV 1983, 504 m.w.N.; OLG Düsseldorf wistra 1982, 116).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

    Dies würde auf die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zutreffen (BGHSt 32, 137); ob sich der Tatrichter dessen bewußt war, wird aus dem Urteil nicht deutlich.
  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 118/88

    Erfassung des verkohlten Teppichbodenbelags durch die Inventarversicherung

    Zwar sind zahlreiche sonstige aus Kunststoff bestehende Einrichtungsgegenstände infolge der starken Hitzeeinwirkung geschmolzen (UA S. 9); es ist aber keine dieser von der Inventarversicherung erfaßten Sachen selbst in Brand gesetzt worden, wie es § 265 StGB für den vollendeten Versicherungsbetrug voraussetzt (vgl. BGHSt 32, 137, 138; BGH Beschluß vom 13. Januar 1970 - 1 StR 530/69; RG JW 1933, 779 Nr. 12).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 341/84

    Versicherungsmissbrauch bei in Brand setzen nicht vom Versicherungsvertrag

    Die Strafkammer hat nicht verkannt, daß § 265 StGB die Absicht voraussetzt, betrügerisch eine Versicherungsleistung zu erlangen, die dem durch die Feuerversicherung abgedeckten Risiko entspricht (BGHSt 32, 137; 25, 261).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-)

    Da der Angeklagte nach der Überzeugung der Strafkammer auch den Schaden an der Betriebseinrichtung nicht vorsätzlich verursacht hat (UA Bl. 68) - und die Herbeiführung des Betriebsunterbrechungsschadens schon gar nicht von der Vorschrift erfaßt wird (BGHSt 32, 137, 139) - ist seine Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs auf der Grundlage der bisherigen Urteilsfeststellungen nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 15.06.1960 - 2 StR 244/60

    Vorliegen von Verfahrensfehlern - Verurteilung wegen Straftaten gegen die

    Er hat somit die übrigen Verbrechen und Vergehen nur unter Ausnutzung der durch die Verbringung der Mädchen nach W. geschaffenen Lage begangen, so daß die verschiedenen Taten sowohl gegenüber der Entführung wie auch untereinander rechtlich selbständige Handlungen bilden (vgl. insbesondere BGHSt 32, 137).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1964
BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83 (https://dejure.org/1983,1964)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - 4 StR 662/83 (https://dejure.org/1983,1964)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83 (https://dejure.org/1983,1964)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer Befugnis, an eine Bank abgetretene Forderungen im eigenen Namen einzuziehen - Annahme eines Treueverhältnisses gegenüber einer Bank - Beeinflussung einer Strafzumessung wegen einer Betrugstat von der Verurteilung wegen einer Untreuetat

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1965 - 1 StR 362/65

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue - Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Allein das Vorhandensein eines Kontokorrentverhälltnisses reicht zur Annahme eines Treueverhältnisses des Angeklagten gegenüber der Bank ebenfalls nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1965 - 1 StR 362/65 - bei Dallinger MDR 1967, 174).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 266/76

    Strafbarkeit wegen Untreue und wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Auch wenn keine Abtretung erfolgt war, die Sparkasse jedoch die Sorge für ihr Interesse an der Rückzahlung des gewährten Kredits in die Hand des Angeklagten gelegt hätte und darauf angewiesen gewesen wäre, daß er dieses Interesse wahrnahm, könnte der Treubruchstatbestand des § 266 StGB erfüllt sein, wenn der Angeklagte diesem Interesse zuwider gehandelt hätte (BGH, Urteil vom 15. Juni 1976 - 1 StR 266/76 - bei Holtz MDR 1976, 987).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    GmbH zustehende Gelder als deren Geschäftsführer vom Konto der Volksbank Kalletal abhob und für sich verwendete (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle, 41. Auflage, § 283 StGB Rdn. 4 a.E.).
  • BGH, 03.05.1979 - 1 StR 609/78

    Verurteilung wegen Gläubigerbegünstigung - Vorsätzliche Schädigung der Masse

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Dem würde nicht entgegenstehen, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32, 39; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - bei Holtz MDR 1979, 806).
  • BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79

    Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Dem würde nicht entgegenstehen, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32, 39; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - bei Holtz MDR 1979, 806).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80

    Abschluß eines fingierten Sicherungsübereignungsvertrages als Bankrotthandlung

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    GmbH zustehende Gelder als deren Geschäftsführer vom Konto der Volksbank Kalletal abhob und für sich verwendete (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle, 41. Auflage, § 283 StGB Rdn. 4 a.E.).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    GmbH zustehende Gelder als deren Geschäftsführer vom Konto der Volksbank Kalletal abhob und für sich verwendete (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle, 41. Auflage, § 283 StGB Rdn. 4 a.E.).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Zwar hätte sich der Angeklagte der Untreue sowohl in der Form des Mißbrauchs- als auch des Treubruchstatbestands gegenüber der Sparkasse schuldig gemacht, wenn er eine Befugnis, an die Sparkasse abgetretene Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, mißbraucht und dadurch dem Vermögen der Sparkasse einen Nachteil zugefügt hätte (BGHSt 5, 61, 65 f).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - 4 StR 662/83
    Dem würde nicht entgegenstehen, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32, 39; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 - bei Holtz MDR 1979, 806).
  • OLG München, 30.11.2009 - 5St RR 357/09

    Beihilfe zur Untreue: Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Inhabern von Giro- und

    Dazu reichen aber die Giro- oder Sparkontenverträge nicht aus (BGH NStZ 1984, 118/119; Dierlamm in MünchKomm-StGB § 266 Rdn. 70).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Dabei spielt es keine Rolle, daß die Gesellschafter der GmbH mit dem Vorgehen des Angeklagten einverstanden waren (BGHSt 3, 32; BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1979 - 1 StR 609/78 bei Holtz MDR 1979, 806 - und vom 17. November 1983 - 4 StR 662/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2379
BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schußwaffe - Milderung des Strafrahmens bei geminderter Schuldfähigkeit - Berücksichtigung eines Waffeneinsatzes bei einer versuchten Tötung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Wäre sie in diesem Fall unter zusätzlicher Heranziehung des Milderungsgrundes gemäß §§ 23, 49 StGB dennoch zur Anwendung des § 213 StGB gekommen, so wäre eine weitere Senkung des Strafrahmens gemäß § 50 StGB ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 11.03.1980 - 1 StR 93/80

    Anforderungen an die Annahme eines minderschweren Falles des Totschlages -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Diese Wahl muß er aber auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände treffen, "gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen" (BGH, Beschluß vom 11. März 1980 - 1 StR 93/80 mit Nachweisen; Eser, NStZ 1981, 429, 432; Horn in SK, StGB § 213 Rdn. 12 - den dazu im Widerspruch stehenden Ausführungen Rdn. 14 am Ende kann nicht gefolgt werden).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Entgegen ihren Ausführungen (und den damit angesprochenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, z.B. Beschluß vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 mit Nachweisen) hat sie in diesem Zusammenhang nicht das "Bild der Tat", sondern von mehreren maßgeblichen Gesichtspunkten nur einen benannten Strafmilderungsgrund ins Auge gefaßt.
  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Wäre sie in diesem Fall unter zusätzlicher Heranziehung des Milderungsgrundes gemäß §§ 23, 49 StGB dennoch zur Anwendung des § 213 StGB gekommen, so wäre eine weitere Senkung des Strafrahmens gemäß § 50 StGB ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Auch außerhalb der Tatausführung liegende Umstände sind zu berücksichtigen, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden (BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Auch außerhalb der Tatausführung liegende Umstände sind zu berücksichtigen, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden (BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters zwischen dem Strafrahmen aus § 213 StGB und dem über § 49 Abs. 1 StGB (hier in Verbindung mit § 21 StGB) gemilderten Strafrahmen des § 212 Abs. 1 StGB zu wählen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 492/83, NStZ 1984, 118; Fischer aaO § 213 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Zu den Umständen, die der Einstufung als minder schwer entgegenstehen können, zählen etwa die Leichtfertigkeit, mit der sich der Täter in die Tatsituation brachte (zum Führen einer Schußwaffe bei einer vom Täter erwarteten Auseinandersetzung vgl. BGH NStZ 1984, 118) oder auch die Tatsache, daß das Opfer zur Tat nicht den geringsten Anlaß gab.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 20.11.1987 - 2 StR 410/87

    Strafbemessung: Widersprüchliche bzw. lückenhafte und auf Vermutungen beruhende

    An Verhaltensweisen, die die Täterpersönlichkeit kennzeichnen und Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat oder die Einstellung des Angeklagten zu ihr zulassen (vgl. BGH NStZ 1984, 118; 1985, 545; BGH, Beschluß vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86), hat die Strafkammer angeführt, der Angeklagte habe sich im Frühsommer des Jahres 1985 zusammen mit B. "als Haschischlieferant zu etablieren (versucht).
  • BGH, 10.09.1985 - 2 StR 454/85

    Anforderungen an einen minder schweren Fall im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB -

    Auch das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1984 - 2 StR 108/84 und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; BGH NStZ 1984, 118).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

    Zwar ist ein Vor- (oder Nach -)Tatverhalten dann, auch zuungunsten des Täters, berücksichtigungsfähig, wenn es wegen seiner engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (vgl. BGH NStZ 1984, 118 mit Nachweisen).
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