Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83   

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BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83 (https://dejure.org/1983,90)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 2 BvR 121/83 (https://dejure.org/1983,90)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 (https://dejure.org/1983,90)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafverfahren - Einleitung - Abschluß - Dauer von Strafverfahren - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrenseinstellung - Verfahrenshindernis

  • hjil.de PDF, S. 43 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer eines Strafverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 967
  • NStZ 1984, 128
  • StV 1984, 97
 
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Wird zitiert von ... (100)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Komme eine angemessene Reaktion auf solche Verfahrensverzögerungen mit vorhandenen prozessualen Mitteln (§§ 153, 153 a, 154, 154 a StPO) nicht in Frage, so sei eine sachgerechte, angemessene Berücksichtigung im Rechtsfolgenausspruch, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglicherweise durch Absehen von Strafe oder Verwarnung mit Strafvorbehalt, jenseits davon bei der Strafzumessung wie auch gegebenenfalls bei der Strafaussetzung zur Bewährung und bei der Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung regelmäßig verfassungsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967).

    Dabei liege es schon im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und dessen Auslegung durch den EGMR nahe, erscheine aber auch mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung angezeigt, dass die Fachgerichte der Strafgerichtsbarkeit, wenn sie die gebotenen Folgen aus einer Verfahrensverzögerung ziehen, dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen (BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - 1993, 3254, 3255; 1995, 1277 f.; 2003, 2225 f.; 2003, 2897; BVerfGK 2, 239, 247 f.).

    All dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 967; BVerfG - Kammer - 1993, 3254, 3256; 2003, 2897, 2899; NStZ 2006, 680, 681).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt deshalb den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BverfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 -, BVerfGK 2, 239 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03 -, NStZ-RR 2005, S. 346 ).

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auch eine Reihe von Kammerentscheidungen hat vor allem in Fällen rechtsstaatswidriger Provokationen von Straftaten durch Strafverfolgungsorgane und bei überlanger Verfahrensdauer im Strafprozess unmittelbar rechtsstaatlich begründete Verfahrenshindernisse angenommen (vgl. z.B. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; zuletzt m.w.N. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82   

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https://dejure.org/1983,2640
BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82 (https://dejure.org/1983,2640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Verhandlungsunfähigkeit während einer Haupverhandlung infolge schwerer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen - Gleichsetzung von Niederschriften eines Konsuls mit einer richterlichen Vernehmung

  • junsv.nl

    Deportation des grössten Teiles der jüdischen Bevölkerung von Przemysl in drei grossen 'Aussiedlungsaktionen' in die KL Belzec und Auschwitz. Einzel- und Gruppenerschiessungen von Juden während und nach der 'Aussiedlung'

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 128
  • StV 1984, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82
    Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte B. infolge schwerer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung dem Gang der Hauptverhandlung nicht hätte folgen und sich nicht hinreichend hätte verteidigen können, sind nicht erkennbar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1958, 141 und MDR 1973, 902; BGH NJW 1970, 1981).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82
    Mit ihren Ausführungen hierzu greift sie indessen nur die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung an, dessen Schlüsse jedenfalls möglich und deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 19/20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82
    Mit ihren Ausführungen hierzu greift sie indessen nur die dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung an, dessen Schlüsse jedenfalls möglich und deshalb aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 19/20).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.10.1983 - 5 StR 736/82
    Sie gibt nicht an, wie das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Mit der Verfahrensrüge, die eine verfahrensfehlerhafte Wahrnehmung der Sitzungsvertretung durch den als Zeugen vernommenen Staatsanwalt geltend macht, muss daher im Rahmen des nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen Tatsachenvortrags konkret dargetan werden, dass der Staatsanwalt bei der Aufgabenwahrnehmung in der Hauptverhandlung seine eigenen zeugenschaftlichen Bekundungen gewürdigt oder in sonstiger Weise die Grenzen einer zulässigen Mitwirkung überschritten hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82, NStZ 1984, 182; vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 5; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 170, 180 f.).
  • BGH, 30.01.2007 - 5 StR 465/06

    Verfahrensrüge (Darlegungsanforderungen bei zeugenschaftlicher Aussage des

    Daraus folgt, dass der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gebotene Revisionsvortrag im Fall einer Rüge der vorliegenden Art auch die Mitteilung enthalten muss, ob der als Zeuge gehörte Staatsanwalt bei seiner weiteren Mitwirkung in der Hauptverhandlung - insbesondere im Schlussvortrag - seine eigenen zeugenschaftlichen Bekundungen gewürdigt hat oder ob solches nicht geschehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer S. 171, 179 f.; Rogall in SK-StPO 9. Lfg. vor § 48 Rdn. 51).
  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 196/92

    Zulässiger Grund zur Ablehnung eines Beweisantrags - Vernehmung einer

    Dies gilt auch für Vernehmungen eines ausländischen Zeugen, der freiwillig zu einer konsularischen Vernehmung erschienen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 128, 129).
  • OLG Hamburg, 21.01.2016 - 2 Rb 2/16

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Gehörsverletzung

    Sofern ein Angeklagter bzw. Betroffener keine Sacheinlassung abgeben will, ist die Rüge örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts mithin bis zu der von ihm oder seinem Verteidiger abgegebenen Erklärung über seine Aussagebereitschaft zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983, Az. 5 StR 736/82).
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