Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.1983

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1366
BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren durchzuführen - Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts den Sachverhalt zu erforschen - Bestellung eines Pflichtverteidigers - Ablehnung eines Aussetzungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 134
  • StV 1984, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Eine Aussetzung war auch nicht geboten, um die Akten 101 KLs 40/82 LG Köln beizuziehen und dem Verteidiger Einsicht zu gewähren, um die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung zu prüfen (BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58] m.w.N.; 23, 98, 99).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 03.05.1983 - 5 StR 193/83

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Pressevertreter genießen, was die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen angeht, grundsätzlich keinen weitergehenden Schutz als jeder Bürger (BVerfG NJW 1979, 1400, 1401).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Eine Aussetzung war auch nicht geboten, um die Akten 101 KLs 40/82 LG Köln beizuziehen und dem Verteidiger Einsicht zu gewähren, um die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung zu prüfen (BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58] m.w.N.; 23, 98, 99).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Ebenso wichtig wie die Kontrolle der Gerichtsverhandlung durch die Öffentlichkeit ist, dass die äußere Ordnung des Verhandlungsablaufs durch die Öffentlichkeit unbeeinträchtigt bleibt (vgl. nur BGHSt 29, 258, 259 f.; BGH NStZ 1984, 134, 135; Wickern in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 169 GVG Rdn. 11 jew. m. w. N.).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Das ergibt sich schon daraus, daß der Fortsetzungstermin auch außerhalb der Hauptverhandlung verlegt werden kann und auch in jenem Falle der Schutz des Vertrauens in die Terminsankündigung am letzten voraufgegangenen Hauptverhandlungstag vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht erfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Maßnahmen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen können, vom Schutz des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht erfaßt werden (BGH NStZ 1984, 134, 135).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01

    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche

    Der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen wird nämlich vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1984, 146).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - Öffentlichkeit des

    Der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen wird von ihm nicht erfasst (BVerfG 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - aaO; BGH 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - zu 3 der Gründe; 15. November 1983 - 1 StR 553/83 - zu 3 der Gründe) .
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, daß etwa der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen nicht vom Öffentlichkeitsgrundsatz umfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135) und es sich auch bei der während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erfolgten Mitteilung des Vorsitzenden, daß bestimmte Vernehmungsprotokolle eingegangen seien, von denen er den Verteidigern Abschriften übergab, nicht um einen eigenständigen Verfahrensabschnitt handelt, für den die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden muß (BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 18.07.2006 - 4 StR 89/06

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Heilung eines Verstoßes durch Wiederholung; kein Schutz

    Dass die Zuhörer von diesem Termin möglicherweise keine Kenntnis hatten, vermag einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht zu begründen, da der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfasst ist (vgl. BGH NStZ 1984, 134, 135).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2239
BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83 (https://dejure.org/1983,2239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie wegen Meineids - Anforderungen an die Strafzumessung - Voraussetzungen für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist (BGHSt 29, 319, 322 m.w.N.; zum besonders schweren Fall des Betrugs vgl. auch BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Die Zuerkennung des Eidesnotstands schließt deshalb nicht aus, daß die Nichtbelehrung bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 154 Abs. 2 StGB Berücksichtigung findet (BGHSt 8, 186, 190 f.; vgl. ferner Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 154 Rdn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Frage der Verjährung ist von der danach für den Angeklagten günstigsten Tatzeit - Frühjahr 1975 - auszugehen (BGHSt 18, 274, 278).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahme Strafrahmens geboten ist (BGHSt 29, 319, 322 m.w.N.; zum besonders schweren Fall des Betrugs vgl. auch BGH NStZ 1981, 391).
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83
    Bewußt falsche Angaben über die Höhe der tatsächlich aufzubringenden Investitionskosten sind deshalb tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB; sie stellen eine Täuschung über den Umfang des Rechtsanspruchs auf staatliche Förderung dar, der schließlich durch die auf einem entsprechenden Irrtum beruhende Gewährung der Förderungsmittel zu einem Vermögensschaden des Staates führt (vgl. BGH NJV 1982, 2453, 2454 m.w.N.; MDR 1983, 419, 4215 Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 165 Fußn. 293 und Rdn. 243).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Darauf, ob dem vernehmenden Gericht bekannt war, daß beim Angeklagten die Voraussetzungen des § 384 ZPO vorlagen, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1984, 134).

    Gleichwohl kann der Senat nicht ausschließen, daß der Tatrichter "ohne Verbrauch" des vertypten Milderungsgrundes des § 157 StGB minder schwere Fälle bejaht und dann - ohne Verstoß gegen § 50 StGB - zusätzlich eine Verschiebung des Strafrahmens des § 154 Abs. 2 StGB gemäß §§ 157 Abs. 1, 49 Abs. 2 StGB vorgenommen hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 134).

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Es wäre daher rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht in seiner Entscheidung (UA S. 52) hätte zum Ausdruck bringen wollen, daß bei Vorliegen des einen Milderungsgrundes der andere nicht mehr berücksichtigt werden dürfe (vgl. für den sachlich ähnlich gelagerten Fall der fehlenden Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO: BGH NStZ 1984, 134).

    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160 [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83; Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 01.10.1991 - 1 StR 422/91

    Aussagenotstand bei Vorliegen der Wiederholung einer bereits verjährten früheren

    Dem Generalbundesanwalt ist zwar zuzugeben, daß die Zuerkennung eines Aussagenotstands die zusätzliche mildernde Berücksichtigung der unterbliebenen Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht nicht ausschließt (BGH NStZ 1984, 134).

    Die oben angeführte Senatsentscheidung (NStZ 1984, 134) steht nicht entgegen.

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in den von der Revision angeführten Entscheidungen BGHSt 8, 186 und BGH NStZ 1984, 134 ausgeführt, daß das Fehlen der Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ein zusätzlicher Milderungsgrund sei, der sich von dem des § 157 StGB wesentlich unterscheide.
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten L. hob der Senat am 18. Oktober 1983 (1 StR 449/83; NStZ 1984, 134) unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels des Angeklagten L. dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit es sich gegen den Angeklagten Prof. Dr. H. richtete und soweit es die gegen den Angeklagten L. ausgesprochenen Einzelstrafen wegen Betrugs und wegen Meineids sowie die Gesamtfreiheitsstrafe betraf.
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung

    Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83; Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 302/90

    Gleichsetzung des Strafmilderungsgrundes der Verletzung des § 60 Nr. 2 StPO

    Der strafmildernde Gesichtspunkt des Verstoßes gegen das Eidesverbot unterscheidet sich ebenso wie der sachlich ähnlich gelagerte der fehlenden Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO wesentlich von § 157 Abs. 1 StGB und stellt einen weiteren und selbständigen Strafmilderungsgrund dar (vgl. BGH NStZ 1984, 134; BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht