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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1523
BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 2 StR 281/83 (https://dejure.org/1983,1523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln sowie Erwerb von Betäubungsmitteln - Vernehmungsfähigkeit eines Drogenabhängigen in der Entzugsphase - Ablehnung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 178
  • StV 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

    Diese Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn ein aufgrund Rauschgiftkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen Vernehmungsunfähiger vernommen wird, ein Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO aber deshalb ausscheidet, weil der Vernehmende dies nicht erkennt und deshalb die Vernehmung durchführt (so BGH StV 1984, 61, 62; insoweit gegen die herrschende Meinung: zu dieser vgl. OLG Köln, StV 1989, 520 f m.w.N.; KK-Boujong, 3. Aufl., § 136 a StPO Rdnr. 16 m.w.N.).

    Insbesondere ein Aussageverhalten der Art, daß der Abhängige unter dem Leidensdruck der Entzugserscheinungen durch seine Aussage nur einer Erwartungshaltung des Vernehmenden entsprechen will, um die Vernehmung so schnell als möglich hinter sich zu bringen, kann aus derartigen psychischen Abstinenzsymptomen resultieren (Glatzel, a.a.O., 63; vgl. auch BGH StV 1984, 61, 62).

    Angesichts der psychotropen Wirkung des Wirkstoffes Diazepam, die sich vor allem im Falle einer hohen Dosierung oder Überdosierung sowohl sedierend als auch zu Verwirrtheit oder paradoxen Reaktionen führend auswirken kann, hätte die Kammer durch Befragung der Ärztin, der der Zeuge y am 02.09.1997 vorgestellt worden war, sowie der Vernehmungsbeamten sachverständig beraten (vgl. BGH StV 1984, 61, 62) die Auswirkungen aufklären müssen, die die Gabe des Medikamentes vor dem Hintergrund beginnender oder vorhandener Entzugserscheinungen des Zeugen zum Zeitpunkt seiner Aussage am 03.09.1997 auf seine geistig-seelische Befindlichkeit hatte.

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Kooperationsbereitschaft und Aussagefreudigkeit eines Beschuldigten bzw. Zeugen, wie sie hier von der Kammer betreffend den Zeugen y in ihrer Beweiswürdigung selbst festgestellt worden sind, durchaus auch die Folge des Leidensdrucks der Entzugserscheinungen sein können (BGH, StV 1984, 61, 62; Glatzel, a.a.O., 63).

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Daran ändert nichts der Umstand, daß es nicht stets geboten ist, zur Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit einen psychiatrischen Sachverständigen zuzuziehen (BGH NStZ 1984, 178).
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

    Es stellt nämlich typischerweise ein Indiz dafür dar, dass der Beschuldigte nur noch das Ziel hat, die Vernehmung schnell zu beenden, um dann in Ruhe gelassen zu werden und damit unfähig ist, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 178f.).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Völlig ungeeignet ist danach ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung, namentlich infolge Trunkenheit, die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281), der wegen seiner feindseligen Einstellung zu Staat und Justiz nicht gewillt ist, vor Gericht Angaben zu machen (vgl. BGH MDR 1983, 4), oder der zu Vorgängen aussagen soll, die nur ein Sachverständiger zuverlässig wahrnehmen kann (vgl. BGH VRS 21, 429, 431; KMR-Paulus, StPO, § 244 Rn. 135) oder die sich im Inneren eines anderen Menschen abgespielt haben, ohne daß er Umstände bekunden könnte, die einen Schluß auf die innere Tatseite ermöglichen (vgl. BGH StV 1987, 236; 1984, 61; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244 Rn. 59).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1751
BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83 (https://dejure.org/1983,1751)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1983 - 5 StR 634/83 (https://dejure.org/1983,1751)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 (https://dejure.org/1983,1751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers - Zulässigkeit - Drängen zur Lieferung von Betäubungsmitteln auf arglistige Weise durch Polizeibeamte als Verfahrenshindernis - Vernehmung von Zeugen durch eine beauftragte Richterin unter ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 223

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 178
  • StV 1984, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    e) Der 5. Strafsenat, der sich zunächst mit rechtstheoretischen Ausführungen zurückhielt (vgl. Urt.v. 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80; ferner NStZ 1983, 80), hat in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (als obiter dictum) ausgesprochen, daß er der hier geschilderten Rechtsprechung zum Vorliegen eines Verfahrenshindernisses nicht folgen wolle, vielmehr dazu neige, in entsprechenden Fällen "einen aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Strafausschließungsgrund" zu bejahen.
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Es sei jedoch bemerkt, daß in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten wird, die unzulässige Einflußnahme eines verdeckt eingesetzten Polizeibeamten oder eines V-?Mannes könne ein Verfahrenshindernis begründen, nachdem der 2. Strafsenat sie im Vorlagebeschluß abgelehnt hat (vgl. dazu ferner BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 - (BGHSt 32, 345); Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 5 StR 634/83 - (NStZ 1984, 178 = StV 1984, 58) und Urteil vom 23. Juli 1985 - 5 StR 166/85 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt = StV 1985, 398 mit Anm. Becker).
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

    Dies führt allerdings nicht zu einem Verfahrenshindernis oder dazu, daß von Strafe völlig abzusehen ist (vgl. etwa BGHSt 32, 345; 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; Senat StV 1984, 58; BGH NStZ 1984, 519, 555; 1994, 289).
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