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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,81
BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,81)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,81)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender Unterschrift des vorsitzenden Richters unter das Protokoll - Möglichkeit der Rückgängigmachung eines wirksamen Rechtsmittelverzichts - Geltung des Grundsatzs "in dubio pro reo" bei Zweifeln an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 181
  • StV 1984, 145
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - und vom 4. Juli 1978 - 4 StR 331/78); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH, Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Der Protokollvermerk über den Rechtsmittelverzicht bleibt aber ein Anzeichen, das den Verzicht beweisen kann (BGHSt 18, 257, 258).
  • BGH, 04.04.1973 - 2 StR 72/73

    Folgen eines Rechtsmittelsverzichts in der Revision und Beurteilung einer

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Es steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen, daß eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war; denn der Lauf der Revisionsfrist ist von einer Rechtsmittelbelehrung nicht abhängig (BGH, Beschluß vom 4. April 1973 - 2 StR 72/73 - bei Dallinger MDR 1973, 557; Wendisch in Löwe/Rosenberg, 23. Auflage, § 35 a StPO Rdn. 30).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; KK - Treier § 205 StPO Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; KK - Pfeiffer Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 20.12.1977 - 4 StR 633/77

    Zur Wirksamkeit der Rücknahme einer eingelegten Revision - Bindungswirkung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - und vom 4. Juli 1978 - 4 StR 331/78); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH, Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 331/78

    Zur Rücknahme einer vom Verteidiger eingelegten Revision - Zur Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - und vom 4. Juli 1978 - 4 StR 331/78); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH, Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80

    Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - und vom 4. Juli 1978 - 4 StR 331/78); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH, Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 - m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.01.1973 - 4 Ss 1505/72
    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Wenn danach die Strafkammer ihrerseits keinen Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten gesetzt hat, so kann die Verhandlungsfähigkeit auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. OLG Hamm NJW 1973, 1894).
  • BGH, 10.07.1973 - 5 StR 189/73

    Straftatbestände der Falschbeurkundung im Amt sowie der Falschaussage

    Auszug aus BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; KK - Treier § 205 StPO Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; KK - Pfeiffer Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

  • RG, 18.02.1930 - I 146/30

    Zur Frage der Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts.

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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1324
BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines Gegenstands bei der Strafzumessung - Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung durch den Tatrichter - Mildernde Berücksichtigung der sich aus der Jugend des Angeklagten und sich aus ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung der Einziehung beim Strafmaß

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 241
  • NStZ 1984, 181 (Ls.)
  • StV 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Auf den sich daraus ergebenden Zusammenhang von Haupt- und Nebenstrafe (vgl. BGH MDR 1983, 767) braucht das Urteil jedoch nicht einzugehen, wenn die Einziehung im Einzelfall die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag, also kein bestimmender Zumessungsfaktor ist.

    Der Wert der eingezogenen Gegenstände muß deshalb im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar in der zitierten Entscheidung (MDR 1983, 767) ausgesprochen, der Tatrichter müsse erkennen lassen, daß er sich bei Anordnung der Einziehung ihres Charakters als Nebenstrafe bewußt war und daß er deshalb eine "Gesamtschau mit der Hauptstrafe" vorgenommen hat.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt wesentlich von dem der zitierten Senatsentscheidung (MDR 1983, 767) zugrunde liegenden: Dort war für die einzige abgeurteilte Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verhängt und das vom Angeklagten erst kurz zuvor für 11.000 DM erworbene Motorrad eingezogen worden.

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung wird dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen und ersterenfalls regelmäßig ein Erstattungsanspruch des Angeschuldigten angenommen (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 467 Rn. 57 f. m.w.N.; Degener, in: SK-StPO, § 467 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 467, Rn. 18; Stöckel, in: KMR, StPO, § 467, Rn. 38; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 Rn. 10 b; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 467, Rn. 13; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl., § 467, Rn. 11; BGH, wistra 1984, S. 62, 63; a.A. für den Fall, dass das von Anfang an bestehende Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung erkennbar war, OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 818).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Es kann ausgeschlossen werden, daß die Kammer die Einziehung des Kraftfahrzeuges und den Verfall eines Betrages von 550,-- DM bei der Strafzumessung außer acht gelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 1983, 2710 [2711]; StV 1984, 152 [153]).
  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung

    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Sie können z.B. dann entbehrlich sein, wenn das eingezogene Kraftfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde und sein Wert verhältnismäßig gering ist, so daß auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe(n) zukam (BGH Strafverteidiger 1984, 152).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Der Senat hat hier nicht gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, denn eine Anwendung dieser Ausnahmevorschrift scheidet aus, wenn die Verfahrenseinstellung - wie hier - wegen eines Verfahrenshindernisses erfolgte, das der Einleitung des Strafverfahrens von vornherein und erkennbar entgegenstand (vgl. BGH wistra 84, 62 [63]; KG StV 91, 479 [479]).
  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

    Seiner ausdrücklichen Hervorhebung in den Urteilsgründen bedarf es deshalb nur, wenn er im konkreten Fall im Verhältnis zu den anderen Zumessungsgründen ein solches Gewicht hat, daß ihm maßgebliche Bedeutung für die Strafhöhe zukommt (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Wenn ein wertvoller Gegenstand eingezogen wird, muß sich deshalb aus den Urteilsgründen ergeben, ob und in welchem Umfang die Einziehung bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt worden ist (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

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  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
    Nähere Darlegungen sind nur dann entbehrlich, wenn das eingezogene Tatfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde, sein Wert verhältnismäßig gering war und deshalb auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe zukam (vgl. BGH StV 1984, 152; NStZ 1985, 362).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 408/85

    Rechtsfehlerhafte Sicherstellung eines Geldbetrages

  • OLG Köln, 22.02.2000 - Ss 15/00
  • BGH, 03.05.1984 - 1 StR 203/84

    Notwendigkeit der Angabe des Wertes von Geräten deren Einziehung angeordnet ist

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 805/83

    Herabstufung einer Strafe und Einziehung eines PKW

  • BGH, 11.01.1985 - 2 StR 788/84

    Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Einziehung eines PKW nach Verurteilung zu

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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2780
BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten - Unbeschränkte Verfügungsgewalt über die auf das Schweizer "Treuhandkonto" eingehenden Gelder - Umfang der Beschädigung des Vermögens der Kunden - Zuständigkeit der Strafkammer - Willkürliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Daß der Eingang dort erst einen Tag später vermerkt wurde, ist unbeachtlich (vgl. BGHSt 29, 43).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Ob diese Schmälerung des wirtschaftlichen Wertes der Gegenleistung nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen ist (so BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 315/79) oder ob ein Vergleich von Leistung und Gegenleistung in derartigen Fällen nicht bereits einen Vermögensschaden ergibt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 735/82), muß nicht entschieden werden.
  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Die Besorgnis der Revision, die Staatsanwaltschaft erhalte dadurch Gelegenheit zu Manipulationen, ist nicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, somit der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (BGHSt 30, 388).
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 735/82

    Verurteilung wegen Betruges - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Ob diese Schmälerung des wirtschaftlichen Wertes der Gegenleistung nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen ist (so BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 315/79) oder ob ein Vergleich von Leistung und Gegenleistung in derartigen Fällen nicht bereits einen Vermögensschaden ergibt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 735/82), muß nicht entschieden werden.
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

    Sie steht selbstverständlich unter einem - ungeschriebenen - Willkürvorbehalt; sehenden Auges in Kauf genommene Gesetzeswidrigkeiten oder objektive Willkür bei der Zuständigkeitsbestimmung eines Spruchkörpers könnten nicht durch Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses oder Terminierung "geheilt" werden (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-2/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen

    Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181; SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen

    Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181; SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Sie setzen sich aber nicht mit der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes auseinander, nach der Geschäftsverteilungspläne bestimmen dürfen, dass eine objektiv fehlerhafte Zuweisung eines Verfahrens an einen bestimmten Spruchkörper unter zu benennenden Voraussetzungen fortgeschrieben werden können, und dies auch nicht gegen die Garantie des gesetzlichen Richters verstößt, wenn weder das Gericht noch die Verfahrensbeteiligten den Zuweisungsfehler bemerkt bzw. geltend gemacht haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 99-IV-18; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698 a.E.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 21e GVG Rn. 3; zum "Hereinwachsen" einer an sich unzuständigen Kammer in eine Zuständigkeit vgl. auch Heusch, NVwZ 2015, 1698 [1700]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass ein Bestehenbleiben einer versehentlich angenommenen Zuständigkeit nach bestimmten Verfahrenshandlungen nicht gegen die Garantie des gesetzlichen Richters verstößt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 - juris; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 21e GVG Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698 a.E.; zum "Hereinwachsen" einer an sich unzuständigen Kammer in eine Zuständigkeit vgl. auch Heusch, NVwZ 2015, 1698 [1700]).
  • BGH, 22.12.2000 - 2 StR 389/00

    Verhältnis Handeltreiben - versuchte Durchfuhr

    Soweit der Angeklagte mit der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 1 StPO geltend macht, er sei durch die Anklageerhebung mit dem Familiennamen "O." statt R. seinem gesetzlichen Richter entzogen worden, verweist der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts auf das Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 (NStZ 1984, 181).
  • KG, 07.09.1998 - 5 Ws (B) 362/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung

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