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   OLG Düsseldorf, 25.08.1983 - 5 Ss 358/82 - 325/82 I   

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OLG Düsseldorf, 25.08.1983 - 5 Ss 358/82 - 325/82 I (https://dejure.org/1983,3791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.1983 - 5 Ss 358/82 - 325/82 I (https://dejure.org/1983,3791)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 1983 - 5 Ss 358/82 - 325/82 I (https://dejure.org/1983,3791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.02.2018 - 4 StR 550/17

    Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge in der Hauptverhandlung (keine

    Mit der Verfahrensrüge, die eine verfahrensfehlerhafte Wahrnehmung der Sitzungsvertretung durch den als Zeugen vernommenen Staatsanwalt geltend macht, muss daher im Rahmen des nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen Tatsachenvortrags konkret dargetan werden, dass der Staatsanwalt bei der Aufgabenwahrnehmung in der Hauptverhandlung seine eigenen zeugenschaftlichen Bekundungen gewürdigt oder in sonstiger Weise die Grenzen einer zulässigen Mitwirkung überschritten hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 736/82, NStZ 1984, 182; vom 10. Juli 1996 - 3 StR 50/96, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 5; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 465/06, BGHR StPO § 24 Staatsanwalt 7; Häger in Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 170, 180 f.).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 93 B/05

    Befangenheitsantrag im Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Falles war der Ablehnungsantrag indes unbegründet, da nicht zu besorgen war, dass der mit der Sachentscheidung befasste Bußgeldrichter dem Rechtsmittelführer gegenüber eine seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussende Haltung einnehmen könnte (vgl. insoweit BVerfGE 32, 288; BGHSt 1, 33 f.; 24, 336 f.; StV 1988, 417; OLG Düsseldorf VRS 66, 27 f.; OLG Koblenz StV 86, 7; OLG Köln StV 1988, 287 f. m. w. N.).
  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

    Mißtrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. BVerfGE 32, 288, 290; BGHSt 24, 336, 338; BGH, bei Dallinger, MDR 1974, 367; OLG Düsseldorf VRS 66, 27, 28; OLG Koblenz StV 1986, 7; KK-Pfeiffer a.a.O. § 24 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 24 Rn. 8; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 5 Ss OWi 76/97
    Maßgeblich ist die Sicht eines verständigen und vernünftigen Verfahrensbeteiligten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. August 1983 in VRS 66, 27; vom 3. Januar 1992 in VRS 82, 455 ; vom 22. März 1994 in NStE Nr. 3 zu § 26 a StPO ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., 1995, Rdnr. 8 zu 24, jeweils m.w.N.).
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