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   BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83   

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BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2707)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1983 - 2 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2707)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83 (https://dejure.org/1983,2707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 212
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 24, 207, 210 f; 39, 103 ff; 63, 39 ff; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32; 1983, 277 Nr. 22).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 24, 207, 210 f; 39, 103 ff; 63, 39 ff; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32; 1983, 277 Nr. 22).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 24, 207, 210 f; 39, 103 ff; 63, 39 ff; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32; 1983, 277 Nr. 22).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Doch trifft dies nur zu, wenn das Gericht in einem solchen Fall die als tatmehrheitlich angeklagte "Tat" nicht für erwiesen hält (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212 zu Nr. 23; NStZ 1984, 566).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).

    Eine Beweiswürdigung ist deshalb auch dann fehlerhaft, wenn sie sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, so, wenn sich das Gericht für eine Feststellung entschieden hat, ohne einen anderen möglichen Geschehensablauf in seine Erwägungen einzubeziehen (BGH bei Pfeifer-Miebach, NStZ 1984, 212), wenn die richterliche Überzeugung mit bloßen Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen begründet wird (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rn. 29) oder wenn die Urteilsgründe ergeben, dass das Gericht bestehende Zweifel nicht überwunden hat (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 39).

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auch wenn der versuchte Mord, wäre er zu bejahen, in Tateinheit zum vollendeten Mord stünde, es somit um dieselbe Tat im materiell-rechtlichen Sinne ginge, bedarf es zur Ausschöpfung des in diesem Fall von Tatmehrheit ausgehenden Anklagevorwurfs eines förmlichen Teilfreispruchs (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1988, 212; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 260 Rdn. 21).
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Dies gilt um so mehr, als dem Landgericht Stade der weitaus umfassendere strafrechtliche Vorwurf zur Entscheidung unterbreitet war (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212; BGH NJW 1953, 273).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Ein "Verfahrenshindernis" im Sinne dieser Vorschrift ist zwar die anderweitige Rechtshängigkeit, nicht aber bereits die anderweitige Anhängigkeit desselben Verfahrens (BGH NStZ 1984, 212; Treier in KK 2. Aufl. § 206 a Rdn. 11; vgl. auch Kleinknecht/Meyer a.a.O. Einleitung Rdn. 60).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Überschreitung der Grenzen zulässiger Rechtsberatung durch bewusste Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 93/97
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Anwendung des sachlichen Rechts zu ermöglichen, hat sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Betroffenen sprechenden Umständen auseinanderzusetzen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die Grundlage der tatsächlichen Feststellungen sind, erschöpfend darzustellen und zu würdigen (ständige Senatsrechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1993 in VRS 85, 112,113, 9. Januar 1995 a.a.O., 21. März 1995 - 5 Ss (Owi) 100/95 - (Owi) 37/95 I -, 18. Dezember 1996 und 18. März 1997 jeweils a.a.O.; BGHSt 25, 285,286; BGH NStZ 1984, 212; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 71 Rdnr. 43; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., StPO § 261 Rdnr. 6 und 267 Rdnr. 12).

    Hierbei ist darzulegen, daß die Schlußfolgerungen auf einer festen Tatsachengrundlage beruhen und nicht nur Vermutungen sind, die nicht mehr als einen Verdacht begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1993, 9. Januar 1995, 21. März 1995 und 18. März 1997 jeweils a.a.O. sowie 1. Juni 1995 in VRS 90, 149,150; BGHSt 25, 285; BGH NStZ 1984, 212; Göhler a.a.O. OWiG § 71 Rdnr. 43; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. StPO § 267 Rdnr. 12).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 132/99

    Überzeugung des Gerichts bei der Beweiswürdigung; Räuberische Erpressung; Mord

    Die bloße gedankliche Möglichkeit, daß der Tathergang auch anders gewesen sein könnte, kann die Verurteilung nicht hindern (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 212 (Nr. 25) m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Zudem sprachen schon die äußeren Umstände, namentlich die Menge des Rauschgifts und die Art und Weise, in der die Haschischplatten im Koffer versteckt zusammen mit zwei geladenen Schußwaffen transportiert wurden, von vornherein gegen die Annahme, daß das in dem Koffer befindliche Rauschgift lediglich für den Eigenverbrauch bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 131), zumal da sich "Anhaltspunkte für einen ins Gewicht fallenden eigenen Drogenkonsum der Angeklagten" nicht ergeben haben (UA 7).
  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 704/84

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Transport von Geldern

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 367/83, 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und15. Februar 1984 - 2 StR 704/83).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 65/98

    Hehlerei und Begünstigung

  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
  • OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03

    Beweiswürdigung, Einlassung, Geständnis

  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 434/97

    Änderung des Schuldspruches von Besitz von Betäubungsmitteln auf Erwerb -

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1995 - 5 Ss OWi 100/95
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1995 - 5 Ss 23/95
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 438/89

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung - Abpressen

  • BGH, 25.09.1987 - 2 StR 472/87

    Erfordernis des Erlasses einen Teilfreispruchs zur Erschöpfung des

  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84

    Erfordernis der Feststellung der Art und Höhe des erhaltenen Entgelts oder

  • BGH, 29.07.1997 - 1 StR 369/97
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1995 - 5 Ss 485/94
  • BGH, 06.11.1987 - 2 StR 390/87

    Tötung aus niedrigen Beweggründen - Mordmerkmal der Habgier - Anforderungen an

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

  • KG, 12.11.1998 - 1 Ss 279/97
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1995 - 1 Ws 207/95
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