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   BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83   

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https://dejure.org/1983,2605
BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - 4 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,2605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat - Möglichkeit der höheren Bestrafung bei einer fortgesetzten Tat als bei einer von Einzeltaten zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe - Beurteilung eines minder schweren Falls der unerlaubten Einfuhr von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 213
  • StV 1984, 26
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 283/83

    Einfluss des unterschiedlichen Harzgehalts von Haschisch auf dessen Qualität und

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal eine Menge von 120 Gramm und von 'guter Qualität' als 'nicht geringe Menge' anerkannt (Beschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83; ähnlich Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83).
  • BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73

    Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Jedenfalls läßt sich ein solches Ergebnis nicht mit Sicherheit ausschließen (so auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 478/73).
  • BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von

    Auszug aus BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
    Der Bundesgerichtshof hat nicht einmal eine Menge von 120 Gramm und von 'guter Qualität' als 'nicht geringe Menge' anerkannt (Beschluß vom 26. August 1983 - 3 StR 294/83; ähnlich Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Eine solche Darstellung wäre hier indessen erforderlich gewesen, um ausschließen zu können, daß das Landgericht die Bedeutung der Einlassung verkannt oder sie unzutreffend gewürdigt hat (vgl. NStZ 1984, 213; StV 1981, 509; BGH GA 1965, 208; BGH, Beschluß vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83; Beschluß vom 13. August 1986 - 4 StR 404/86; Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 162/86).
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Deshalb bedurfte es der Darlegung der Umstände, die für die Beweiseignung und -bedeutung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wichtig waren, hier also der inhaltlichen Wiedergabe der im Ermittlungsverfahren erfolgten Vernehmungen der Zeugin einschließlich der behaupteten "Lichtbildvorlage" (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Dies erfordert eine in sich geschlossene Darstellung der Tat, die nicht durch in den Urteilsgründen verstreute tatsächliche Feststellungen ersetzt werden kann (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 Kr. 30; KK-Hürxthal 2. Aufl. § 267 StPO Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

    Dabei müssen Schriftstücke und Aktenbestandteile im Einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens inhaltlich wiedergegeben werden (BGH NStZ 1984, 213; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 22).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Falls ein Tatgericht abweichend von der Anklage, die mehrere selbständige Taten annimmt, eine fortgesetzte Tat seiner Entscheidung zugrundelegen will, ist es gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu erteilen (vgl. BGH StV 1984, 26; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Rdn. 15 zu § 265).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Demgemäß sind auch Tonbandaufnahmen, um deren Auswertung es sich handelt, im einzelnen zu bezeichnen und muß Näheres über ihren Inhalt mitgeteilt werden (BGH, Urt. vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
    vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214 und 29, 203; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 und 1985, 208; BGH StV 1984, 454/455; BGH bei Miebach NStZ 1990, 230; BGH MDR 1994, 602 ).
  • BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Schriftstücke, auf die die Verfahrensrüge gestützt wird, müssen im einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 ; Hanack § 344 Rn. 77; Pikart aaO.).
  • BGH, 18.12.1985 - 3 StR 495/85

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen - Einengung des Sinngehalts von

    Ob die weiter erhobene Aufklärungsrüge zulässig ist, kann offen bleiben (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 49/96

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Besetzung des Gerichtes bei Aufteilung der

  • BayObLG, 08.08.1995 - 4St RR 157/95

    Strafprozeßrecht: Körperliche Untersuchung und Verbot der mittelbaren

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