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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83   

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BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83 (https://dejure.org/1983,856)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1983 - 1 StR 821/83 (https://dejure.org/1983,856)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83 (https://dejure.org/1983,856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage - Eintritt der Verfolgungsverjährung im Rechtsmittelverfahren - Umfassende Überprüfung eines Revisionsgerichts - Ablaufhemmung nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 209
  • NJW 1984, 988
  • MDR 1984, 414
  • NStZ 1984, 215 (Ls.)
  • StV 1984, 114
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1979 - 5 Ss OWi 189/79
    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum ebenso anerkannt wie die sich aus dem Text und dem Zweck der Regelung ergebende Folgerung, daß es auf die sachliche Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils nicht ankommt (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 78 b Rdn. 12; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 78 b Rdn. 11; zum gleichlautenden § 32 Abs. 2 OWiG: OLG Köln VRS 54, 360; BayObLG VRS 57, 39, 41; OLG Düsseldorf VRS 58, 43; OLG Hamm JMBl. NW 1979, 179, 180; Goehler, OWiG 6. Aufl. § 32 Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 02.11.1982 - 1 Ws (B) 223/82
    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Unterschiedliche Auffassungen bestehen lediglich darüber, ob für Einstellungsurteile, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten (vgl. z.B. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62], die den Verjährungsablauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft (rückwirkend oder für die Zukunft) entfällt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 197, 198; OLG Frankfurt NStZ 1983, 224; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 11 aE; Goehler a.a.O. Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafkammer bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Unterschiedliche Auffassungen bestehen lediglich darüber, ob für Einstellungsurteile, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten (vgl. z.B. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62], die den Verjährungsablauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft (rückwirkend oder für die Zukunft) entfällt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 197, 198; OLG Frankfurt NStZ 1983, 224; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 11 aE; Goehler a.a.O. Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1952 - 5 StR 248/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Eine Beschränkung der Revision auf die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist unzulässig (BGHSt 2, 385; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 344 Rdn. 18 m.w.N.; Paulus in KMR 7. Aufl. § 318 Rdn. 19; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 5. Aufl. Rdn. 85); in solchen Fällen ergreift das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist (BGHSt 2, 385, 386) [BGH 14.03.1952 - 5 StR 248/52], insoweit ist die allgemeine Sachrüge erhoben (Meyer a.a.O. Rdn. 74 m.w.N.; Paulus a.a.O.).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 6. Oktober 1981 (BGHSt 30, 215) das Einstellungsurteil auf, weil die Verjährung rechtzeitig nach § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB unterbrochen worden war.
  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83
    Diese Frage ist hier nicht zu entscheiden, denn das den Eintritt der Verjährung bejahende Einstellungsurteil vom 20. Januar 1981 ist nicht rechtskräftig geworden und hätte im übrigen die Wirkung eines die Strafklage verbrauchenden (freisprechenden) Sachurteils gehabt (RGSt 66, 51, 53; Schäfer in Löwe/Rosenberg a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn. 38; Hürxthal in KK § 260 Rdn. 48 aE; Sax in KMR 7. Aufl. Einl. XIII Rdn. 12; Peters, Strafprozeß 3. Aufl. S. 493; Többens NStZ 1982, 184, 186).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Die Wirkung der Ablaufhemmung, die nach § 78 c Abs. 3 Satz 3 StGB auch für den Eintritt der "absoluten" Verjährung nach § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB gilt, tritt auch durch ein auf Einstellung lautendes Prozeßurteil unabhängig von dessen sachlicher Richtigkeit ein (BGHSt 32, 209, 210; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 b Rdn. 14; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 78 b Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 78 b Rdn. 12; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 78 b Rdn. 11; jew. m.w. N.).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Die Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB endet jedoch mit Eintritt der Rechtskraft des Prozessurteils und dem dadurch bewirkten Abschluss des Verfahrens (Fortführung von BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209).

    Dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum ebenso anerkannt wie die sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Norm ergebende Folgerung, dass es für die Auslösung der verjährungshemmenden Wirkung nicht auf die sachliche Richtigkeit der Entscheidung oder das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen ankommt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 167; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209).

    c) Die weitere Frage, ob die verjährungshemmende Wirkung eines auf Verfahrenseinstellung lautenden Urteils nach Eintritt seiner Rechtskraft entfällt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 3 Ws 658/91, JR 1993, 77; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1982 - 1 Ws (B) 223/82 OWiG, NStZ 1983, 224; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 1976 - 1 Ss (B) 292/76, VRs 52, 197; Stree, JR 1993, 79, 80; NK-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 78b Rn. 22; SK-StGB/Wolter, 5. Aufl., § 78b Rn. 13; Schönke/Schröder Sternberg-Lieben/Bosch, 29. Aufl., § 78b Rn. 12; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 78b Rn. 11) oder ob dem Prozessurteil bis zur rechtskräftigen Erledigung des Tatvorwurfs insgesamt und damit zeitlich unbegrenzt verjährungshemmende Wirkung beizumessen ist (in diesem Sinne LK/Schmid, 12. Aufl., § 78b Rn. 16 im Anschluss an Jähnke, 11. Aufl., Rn. 16), ist durch den Bundesgerichtshof - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209, 210).

  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Anschließend ruhte gemäß § 78b Abs. 4 StGB die Verjährung, deren Eintritt nunmehr die durch das angefochtene Einstellungsurteil bewirkte Ablaufhemmung des § 78b Abs. 3 StGB entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 167).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Daran ändert sich nichts dadurch, daß das Erkenntnis des Landgerichts auf Einstellung des Verfahrens lautet (BGHSt 32, 209).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Da eine Beschränkung der Revision auf die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, unzulässig ist, ergreift in solchen Fällen das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist, so dass insoweit die allgemeine Sachrüge erhoben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209 f. mwN).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04

    Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    (1) Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß auch nach dem Wortlaut des § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB und dem des § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG die Verjährung die nach diesen Gesetzen möglichen Ahndungen und Maßnahmen ausschließt und gleichwohl die Anordnung der Ablaufhemmung in § 78b Abs. 3 StGB und § 32 Abs. 2 OWiG für erforderlich gehalten worden ist, um einen Mißbrauch der dem Schutz des Angeklagten dienenden Vorschriften der Strafprozeßordnung mit dem Ziel einer Verfahrensverschleppung bis zum Verjährungseintritt zu verhindern (vgl. die Ausführungen zu dem § 78b Abs. 3 StGB zugrundeliegenden § 129 Abs. 2 des Entwurfs eines Strafgesetzbuches vom 4. Oktober 1962 - E 1962 - BT-Drs. IV/650 S. 259; auch BGHSt 32, 209).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Diese Bewertung ist deshalb geboten, weil die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorliegen, ohne Prüfung des angefochtenen Urteils in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht beantwortet werden kann (vgl. zur auf das Fehlen eines wirksamen Bußgeldbescheides beschränkten Rüge: OLG Düsseldorf VRS 61, 278, 279; NStZ 1992, 39; OLG Köln VRS 70, 458, 459; BayObLG NStZ 2000, 43; zur alleinigen Rüge der Verfolgungsverjährung: BGHSt 2, 385, 386; BGH NJW 1984, 988; OLG Celle MDR 1966, 865).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich

    Indem der Betroffene Verfolgungsverjährung geltend macht, ergreift das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist; insoweit ist die allgemeine Sachrüge erhoben (vgl. BGH NJW 1984, 988).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 352/96

    Richterliche Aufklärungspflicht - Bestimmtheit des Beweisantrages -

    Die Ablaufhemmung für die Verjährung nach Verkündung eines erstinstanzlichen Urteils soll auch den Grundsatz verwirklichen, daß die Verjährung möglichst nicht während eines schwebenden und von den Strafverfolgungsbehörden betriebenen Verfahrens eintritt (BGHSt 32, 209 unter Hinweis auf Gesetzgebungsmaterialien).
  • OLG Köln, 20.03.1998 - Ss 112/98
    Ob eine Rechtsbeschwerde zumindest bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wirksam auf die Frage der Verfolgungsverjährung beschränkt werden kann (so OLG Frankfurt NStZ 1982, 35; OlG Celle NZV 1995, 40; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 79 Rdn. 32; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 344 Rdn. 18; vgl. jedoch: BGHSt 2, 385; BGH NJW 1984, 988, 989; OLG Celle VRS 31, 193; SenE vom 10.07.1987 - Ss 51/87), bedarf keiner Entscheidung, da eine derartige Beschränkung des Rechtsmittels nicht eindeutig erklärt worden ist.

    Da eine wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Frage der Verfolgungsverjährung nicht vorliegt, bedeutet die Rüge, Verfolgungsverjährung sei eingetreten, die allgemeine Sachrüge (vgl. BGH NJW 1984, 988, 989; OLG Celle VRS 31, 193; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. SenE vom 05.05.1987 - Ss 570/86 und vom 10.07.1987 - Ss 51/87; Hanack in Löwe/ Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 344 Rdn. 74 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungshemmende Wirkung

  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

  • OLG Köln, 20.02.2003 - Ss 47/03

    Unzulässigkeit der Kostenbeschwerde bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1987 - 3 K 193/85
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung - Sachverständiger - Gehilfe des Ermittlungsbeamten - Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung der Strafverfolgung - Anforderungen an die Beauftragung eines Sachverständigen - Heranziehung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 215
  • StV 1984, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82
    Voraussetzung ist aber immer, daß sie den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar ist und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden kann (BGH Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz in MDR 1978, 986; BGHSt 28, 381, 382).

    Jedenfalls wird der in die Behördenorganisation der Polizei eingegliederte Wirtschaftsreferent nur dann als "Sachverstandiger" herangezogen, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema zu erstatten (vgl. BGHSt 28, 381, 384 und G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier (1982) S. 557 für den Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft).

  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82
    Voraussetzung ist aber immer, daß sie den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar ist und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden kann (BGH Urteil vom 11. Juli 1978 - 1 StR 178/78 - bei Holtz in MDR 1978, 986; BGHSt 28, 381, 382).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung beim Betrug (Verjährungsunterbrechung durch

    Diese muss den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. BGHSt 28, 381, 382; BGH NStZ 1984, 215).
  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ; Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).
  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Ein Wirtschaftsreferent kann als Sachverständiger beauftragt und tätig werden, wenn er persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit sein Gutachten eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung zu einem bestimmten Beweisthema erstatten kann (BGHSt 28, 381; BGH NStZ 1984, 215)." .
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