Rechtsprechung
BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung der Urteilsgründe - Ablehnung eines Antrages auf Zeugenvernehmung wegen Unerreichbarkeit des Beweismittels und Prozessverschleppung - Würdigung einer späten Antragstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 230
- NStZ 1984, 236
- StV 1984, 144
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77
Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde - …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Da demzufolge das Urteil in der Form, wie es innerhalb der Frist des § 275 StPO zu den Akten gelangte, von der Unterschrift der Berichterstatterin nicht gedeckt war, diese auch die sachlich-inhaltlichen Abweichungen von ihrem Entwurf nicht gebilligt hat, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO gegeben (BGHSt 27, 334 [BGH 10.01.1978 - 2 StR 654/77]: BGH, Beschluß vom 7. Januar 1983 - 2 StR 778/82).
- BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (…BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]). - BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82). - BGH, 07.01.1983 - 2 StR 778/82
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Da demzufolge das Urteil in der Form, wie es innerhalb der Frist des § 275 StPO zu den Akten gelangte, von der Unterschrift der Berichterstatterin nicht gedeckt war, diese auch die sachlich-inhaltlichen Abweichungen von ihrem Entwurf nicht gebilligt hat, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO gegeben (BGHSt 27, 334 [BGH 10.01.1978 - 2 StR 654/77]: BGH, Beschluß vom 7. Januar 1983 - 2 StR 778/82). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (…BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]). - BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83
Denn der Senat muß nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 StR 210/82).
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
Zudem hat sich das Gericht auch selbst mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die gegen eine Verschleppungsabsicht sprechen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81 -, NStZ 1982, S. 291 ; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83 -, NStZ 1984, S. 230). - BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Hierüber hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden (BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; 23, 265; Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 490/83). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
- BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07
Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung; …
Hiergegen könnte sprechen, dass der einen Beweisantrag voraussetzende Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2, § 245 Abs. 2 Satz 3 StPO) nur Anwendung findet, wenn der Antragsteller um die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung weiß (vgl. BGHSt 21, 118; 29, 149, 151; BGH NStZ 1984, 230; 1986, 519; 1998, 207), und es daher nicht stimmig erscheint, dass einem Beweisbegehren schon dann der Charakter eines Beweisantrags ermangeln soll, wenn zwar nach der sonstigen Beweislage und auch einer etwaigen Begründung des Antragstellers für sein Begehren nichts für die Richtigkeit seiner Behauptung spricht, ihm jedoch nach den Umständen nicht argumentativ belegt werden kann, dass er die Unrichtigkeit seiner Beweisbehauptung kennt. - BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01
Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der …
- OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
(BGHSt 21, 118 = NJW 1966, 2174;… BGH GA 1968, 19; BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391 = StV 1982, 405; BGH NStZ 1984, 230 = StV 1984, 144 [145]; OLG Karlsruhe Justiz 1976, 440; OLG Hamburg VRS 56, 457; OLG Schlesweig StV 1985, 225; SenE v. 18.05.1992 - 1 Ss 214/92 - = NStZ 1983, 90 m. Anm. Dünnebier).Allein aus der - hier nicht weiter begründeten - "verspäteten" Stellung eines Beweisantrags allein kann indessen die ausschließliche Verschleppungsabsicht nicht hergeleitet werden (BGHSt 21, 118 [123] = NJW 1966, 2174 [2176]; BGH NStZ 1984, 230 = StV 1984, 144 [145]; OLG Schleswig StV 1985, 225;… Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 645;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 68;… Sarstedt/Hamm a.a.O. Rdnr. 645).
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat …
Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auch formelle Mängel des Beschlusses, durch den das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, rügt und insbesondere einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend macht, ist dies für die nach Beschwerdegrundsätzen zu treffende Entscheidung des Senats, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.), rechtlich ohne Belang. - BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf …
Er hat vielmehr nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.). - OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90
Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf …
Die fehlerhafte Verwerfung des Ablehnungsgesuchs nach § 26 a StPO führt allerdings noch nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, da das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen in der Sache entscheiden muß, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGHSt 23, 265; BH NStZ 1984, 230; NJW 1985, 243, 244; BayObLG VRS 44, 206, 208; SenE vom 29.05.1990 - SS. 551/89;… KK-Pikart, StPO, 2. Aufl., § 338, RNr. 59;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 338 RNr. 65;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 338 RNr. 28). - OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Wegen Prozeßverschleppung (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung objektiv geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern, sie außerdem nach Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391; NStZ 1982, 291; NStZ 1984, 230 = Strafverteidiger 1984, 144; NStZ 1984, 466 = Strafverteidiger 1984, 494; SenE NStZ 1983, 90, SenE vom 30. August 1985 - Ss 490/85, vom 16. Juli 1985 - Ss 363/85 - und vom 15. März 1985 - Ss 66/85 -). - BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des …
- BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94
Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden …
- OLG Hamm, 06.04.2000 - 3 Ss 311/00
- BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90
Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit
- BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf …
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.12.1983 - 7 VAs 95/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVollstrO § 43 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 510
- NStZ 1984, 236
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.03.2022 - 1 VAs 163/21
Rückwirkende Änderung der Vollstreckungsreihenfolge; lebenslange Freiheitsstrafe; …
Insofern kann es dahinstehen, ob diese Regelung auf lebenslange Freiheitstrafen überhaupt anwendbar ist, was in der Kommentarliteratur abgelehnt wird (…vgl. BeckOK, StVollstrO, 9. Edition, 15.12.2021, § 43 Rn. 3; Rechtsprechung ist zu dieser Frage, soweit ersichtlich, noch nicht ergangen. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm in ihrer Stellungnahme herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 05. Dezember 1983 - 7 VAs 95/83 - (juris) ist insofern unbehilflich, da sie nicht zu § 43 Abs. 3 StVollstrO in der derzeit gültigen Fassung ergangen ist; § 43 Abs. 3 StVollstrO enthielt zum damaligen Zeitpunkt die mit dem 23. StrÄndG vom 13. April 1986 in § 454b Abs. 2 StPO überführte Regelung, wonach bei Zusammentreffen mehrerer zu vollstreckender Freiheitsstrafen jede nach Verbüßung von zwei Dritteln zu unterbrechen ist, vgl. BT-Drs.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 345 Abs. 2
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 02.01.1984 - 2 Ss 540/83
- OLG Koblenz, 25.05.1984 - 2 Ss 540/83
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 236
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83
Rechtsmittel
b) Das Bundesarbeitsgericht hat auch die Frage bejaht, ob den Erfordernissen der Schriftform durch Übermittlung eines Telebriefes (Telekopie) genügt wird (BAG 43, 46, 49; ebenso BFHE 136, 38; 138, 403; vgl. auch BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] zu § 73 Patentgesetz; BGHZ 87, 63 und OLG Koblenz, NStZ 1984, 236 zu § 345 Abs. 2 StPO). - BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86
Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung
Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere formgerecht begründet (BGHZ 87, 63; OLG Koblenz NStZ 1984, 236); in der Sache bleibt es jedoch ohne Erfolg. - OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86
Revision; Begründung; Telebrief; Form
Die Übermittlung der Revisionsanträge und ihrer Begründung durch sogenannten Telebrief genügt dem Formerfordernis des § 345 Abs. 2 StPO (so auch OLG Koblenz NStZ 1984, 236). - OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88 Aus dem gleichen Grunde ist von der Rechtspr. auch die Revisionsbegründung durch Telebrief als den Formerfordernissen des § 345 Abs. 2 StPO entsprechend anerkannt worden (BGH, NJW 83, 1498; OLG Koblenz, NStZ 84, 236; OLG Karlsruhe, NJW 86, 2773), ebenso bei der Übermittlung durch Telekopie für die Revisionsbegründung in zivilrechtlichen Verfahren (BGHZ 79, 314; 87, 63 [hier: IV (416) 270 a]; BAG, NJW 87, 341 [vgl. auch BAG, DB 1986, 1184 Ä hier: IV (412) 191 a-b; NJW 1989, 1822 Ä hier: IV (412) 206 b]).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 1 Ws 33/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 296
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 236
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12
Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe …
Eine solche unmittelbare Beeinträchtigung beinhaltet die angefochtene Entscheidung ebenso wenig, wie nach altem Recht die richterliche Genehmigung einer Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1984, 236). - OLG Hamm, 16.12.2003 - 1 VAs 60/03
Vollstreckungsreihenfolge; nachträgliche Änderung
Die Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zweck der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung ist zulässig (vgl. § 122 StVollzG, § 92 UVollzO) und in der Regel auch geboten (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 236; JMBl. NW 1996, 138;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., vor § 112 Rdnr. 14), weil Untersuchungshaft wegen des grundrechtlich verbürgten Freiheitsanspruchs (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) und der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) nur in streng begrenzten Ausnahmefällen angeordnet und nur so lange aufrechterhalten werden darf, wie dies überwiegende Interessen des Gemeinwohls zwingend gebieten. - OLG Köln, 15.05.2009 - 2 Ws 246/09 Die aufgrund der erteilten Genehmigung der Strafvollstreckungsbehörde gegebene Möglichkeit, die Vollstreckung der anderweitig erkannten Strafe einzuleiten, ist vielmehr geeignet, zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzugs von U-Haft beizutragen (…vgl. Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, Vor § 112 Rn. 54; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 236; Thüring. OLG, NStZ 1997, 510).
- OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 606/98
Statthaftigkeit der Beschwerde, Unterbrechung der Untersuchungshaft, …
Der Senat vermag der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, die Beschwerde sei mangels Beschwer - die Vollstreckung der Erzwingungshaft führe zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzugs der Untersuchungshaft (so auch OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 236 für den Fall der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe) - nicht zu folgen. - OLG Hamburg, 12.12.1991 - 1 Ws 371/91 Es ist anerkannt, daß ein Untersuchungsgefangener die Unterbrechungsgenehmigung nicht anfechten kann, weil sie für ihn wegen des Vorranges der Strafvollstreckung vor der Untersuchungshaft keinen Nachteil mit sich bringt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 236 ).
- OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 1 Ws 205/96 Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Ermöglichung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Maßregel in Unterbrechung der Untersuchungshaft geeignet ist, zu der vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünschten Verkürzung des Vollzuges von Untersuchungshaft beizutragen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Januar 1984, NStZ 1984, 236 ).