Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 26.11.1983 | BayObLG, 19.03.1984

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1551
BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 (https://dejure.org/1983,1551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren wegen Verdachts der Beteiligung - Bedeutsamkeit des Fehlens eines Strafantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 138a, § 138d Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 316
  • MDR 1984, 67
  • NStZ 1984, 320
  • StV 1984, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Er liegt vor, wenn der Ausschließungsgrund mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben ist; dabei ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich (vgl. BGH NJW 1984, 316; OLG Hamburg NStZ 1983, 426).
  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 498/99

    Ausschließung des Verteidigers; Vereiteln der Zwangsvollstreckung

    Bereits das Oberlandesgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ein Verteidiger auch dann nach § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn das ihm zur Last gelegte Verhalten mangels Strafantrag nicht strafgerichtlich, sondern - wie hier - nur im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden kann (vgl. BGH NJW 1984, 316).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss (OWi) 581/83 - 245/83 III   

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https://dejure.org/1983,2242
OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss (OWi) 581/83 - 245/83 III (https://dejure.org/1983,2242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1983 - 2 Ss (OWi) 581/83 - 245/83 III (https://dejure.org/1983,2242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1983 - 2 Ss (OWi) 581/83 - 245/83 III (https://dejure.org/1983,2242)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 320
  • NStZ 1985, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Wird der Termin zur Hauptverhandlung in einem auf einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid folgenden Verfahren versäumt und der Einspruch deshalb verworfen, hängt die Möglichkeit, rechtliches Gehör zum Verfahrensgegenstand zu erlangen, davon ab, dass dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 74 Abs. 2 und Abs. 5 OWiG i.V.m. § 235 StPO gewährt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1983, NStZ 1984, 320 f.; ferner BVerfGE 54, 80 ff.).

    So hat die Rechtsprechung mit Rücksicht auf mögliche zeitliche Verschiebungen anderer, vom Verteidiger wahrzunehmender Termine oder auch im Hinblick auf mögliche verkehrsbedingte Unpünktlichkeiten für den Regelfall den Grundsatz aufgestellt, dass das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung wenigstens 15 Minuten warten muss, ehe es eine Entscheidung nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Beteiligung des Betroffenen oder seines Verteidigers trifft (s. BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 1984, VRS 67, 438 f. m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1983, NStZ 84, 320 f.).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06

    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

    Vielmehr hat das Landgericht zu Recht festgehalten, dass nur solche Nachteile, die unmittelbare Folgen des Verlustes der persönlichen Freiheit sind, im Kongruenzverhältnis zu Unterkunft und Verpflegung in der Haftanstalt und den dadurch ersparten Kosten stehen, nicht aber Rechtsanwalts- einschließlich Verteidigerkosten (so auch Baukelmann, Anm. zu LG Frankfurt 29.06.1983, NStZ 1985, 32; Schätzler-Kunz, § 7 Rdz. 84).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    cc) Zu einem abweichenden Ergebnis führt schließlich nicht die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass auch im Rahmen des § 329 Abs. 3 StPO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen in Betracht kommt ( so: OLG Düsseldorf NJW 1980, 1704 [1705] - zu § 74 Abs. 4 OWiG - unter Hinweis auf BVerfGE 42, 252 [257] = NJW 1976, 1839 [1840]; LG Siegen NJW 1976, 2359; Lemke, in: AK/StPO, § 45 Rdnr. 3; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 17; dagegen: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 329 Rdnr. 40 u. § 45 Rdnr. 12; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 235 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl., § 329 Rdnr. 11; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl., Rdnr. 685.2, und in: SK-StPO, § 235 Rdnr. 9; Baukelmann NStZ 1984, 229 f.; Eckert NStZ 1985, 32).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 2a Ss OWi 258/02
    Es kann vorliegend die Frage dahinstehen, ob über die gesetzlich geregelten Zulassungsgründe hinaus die Rechtsbeschwerde auch zugelassen werden kann, um eine zulässige und begründete Verfassungsbeschwerde zu ersparen, weil das angefochtene Urteil eine die Verfassungsbeschwerde rechtfertigende Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen, NStZ 1984, 320, 321 mwN; BayObLGSt 1995, 158, 160; VRS 75, 100, 102; OLG Celle NStZ-RR 1997, 183; OLG Hamm NJW 1974, 2098, 2099; Göhler, 13. Aufl., § 80 OWiG Rdnrn. 3 und 16 e).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Die Auffassung, daß die Verletzung des rechtlichen Gehörs in § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG nur beispielhaft aufgeführt sei und unter diesem Blickwinkel durchaus eine analoge Anwendung vertretbar sei (vgl. Göhler § 80 Rn. 16e OWiG unter Hinweis auf den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 26.11.1983 [NStZ 1984, 320/381], der allerdings die Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 80 Abs. 1 OWiG betrifft), vermag der Senat nicht zu teilen.
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 2a Ss 258/02

    Geldbuße; Kurierdienst; Verfassungswidrigkeit von § 6 FPersV; Berufsfreiheit;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1984 - RReg. 4 St 37/84   

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https://dejure.org/1984,2174
BayObLG, 19.03.1984 - RReg. 4 St 37/84 (https://dejure.org/1984,2174)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1984 - RReg. 4 St 37/84 (https://dejure.org/1984,2174)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1984 - RReg. 4 St 37/84 (https://dejure.org/1984,2174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 320
  • StV 1984, 249
  • BayObLGSt 1984, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 20.06.1991 - RReg. 4 St 10/91
    Zwischen der Übergabe der Paketmarke durch den Angeklagten an den Mithäftling und dem geplanten Erwerb (d. h. der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt: BayObLGSt 1984, 25; Körner § 29 Rn. 515) mußte noch eine Vielzahl von Handlungen vorgenommen werden: Versenden der Paketmarke an die als Absender des Pakets in Aussicht genommene Person; u.U. Besorgen des Haschisch durch den Absender; Zusammenstellen des Pakets und Verstecken des Haschisch in diesem; Aufgabe des Pakets zur Post; Empfangnahme des Pakets und gegebenenfalls (erfolglose) Kontrolle des Inhalts des Pakets durch Beamte der Justizvollzugsanstalt; Aushändigung des Pakets an den ursprünglichen Inhaber der Paketmarke und Adressaten des Pakets W.; Übergabe des Pakets durch W. an den Angeklagten und durch diesen an den unbekannten Mithäftling.
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Das ist der Fall, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, dementsprechend wenn er Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH NStZ 1983, 364 ; BayObLG NStZ 1984, 320 ).
  • BayObLG, 22.04.1994 - 4St RR 47/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs, Vollendung des

    Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel erlangt (BayObLGSt 1984, 25/25; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Aufl. § 29 Rn. 515).
  • BayObLG, 18.02.1994 - 4St RR 16/94

    Vorbereitungshandlung; Versuch; Grenze; Handlungen; Tatplan; Erfüllung;

    Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel erlangt (BayObLGSt 1984, 25/26; Körner Betäubungsmittelgesetz 3. Auflage § 29 Rn. 515).
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