Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.1984

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1162
BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83 (https://dejure.org/1984,1162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Strafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 420
  • NStZ 1984, 231 (Ls.)
  • NStZ 1984, 329
  • StV 1984, 498
  • Rpfleger 1984, 244
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Da das Gericht in freier Beweiswürdigung Einlassungen von Angeklagten in gleicher Weise wie alle erhobenen Beweise zu prüfen habe, bestimme sich der Beweiswert einer Aussage nicht nach der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson (vgl. BGHSt 18, 238).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn das Beweisthema mit den früheren Aussagen der als Zeugen benannten Personen übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 476 f), bedarf im vorliegenden Falle keiner Entscheidung; denn der Begründung des Ablehnungsbeschlusses läßt sich hier nicht entnehmen, daß die Behauptungen, zu denen die Zeugen gehört werden sollten, sich vollen Umfangs mit denjenigen Angaben deckten, die sie bereits im Rahmen ihrer Einlassung als Mitangeklagte gemacht hatten.
  • BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83
    Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468).
  • OLG Celle, 13.12.2016 - 2 Ss 136/16

    Besitz kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz

    Die Rüge der Verletzung richterlicher Aufklärungspflicht darf sich nicht auf die Mitteilung der Tatsachen beschränken, die nach Meinung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht sind, sondern muss bestimmte Beweisbehauptungen und die konkrete Angabe des erwarteten Beweisergebnisses enthalten (BGH NStZ 1984, 329; 2001, 425).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Dies gilt nicht nur im Falle einer ausdrücklich auf einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 StPO gestützten Verfahrensrüge, sondern auch dann, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - wie hier - allein mit der Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) und nicht als Verletzung des Beweisantragsrechts beanstandet wird (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH, Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, Urteilsabdruck S. 5).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge

    Macht der Beschwerdeführer geltend, dass in der - nach seiner Auffassung - fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrages zugleich eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht liege, können an die Begründung der Aufklärungsrüge keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Begründung der Rüge fehlerhafter Behandlung des Beweisantrages (BGH, NStZ 1984, 329; NJW 1998, 2229).

    Insbesondere kann der Beschwerdeführer dem Erfordernis der Mitteilung des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses nicht dadurch entgehen, dass er anstelle der Rüge der fehlerhaften Behandlung seines Beweisantrages die Aufklärungsrüge erhebt (BGH, NStZ 1984, 329).

  • BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08

    Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage nach Tod der Verletzten

    Bestehen an der Existenz des Anschlusserklärenden Zweifel, so gilt nicht der Zweifelsgrundsatz, vielmehr hat sich das Gericht - grundsätzlich im Wege des Freibeweises - positiv von dessen Existenz zu überzeugen (vgl. auch BGH NStZ 1984, 329 zu dem ähnlich gelagerten Fall der Verhandlungsfähigkeit).
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Die auf diese Weise begründete Aufklärungsrüge ist unzulässig, denn an diese könne keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Rüge fehlerhafter Ablehnung von Beweisanträgen (zu vgl. BGH, NStZ 84, 329; NJW 98, 2229).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    a) Ist ein Beschwerdeführer der Ansicht, der Tatrichter habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, so steht es ihm grundsätzlich frei, entweder die Verletzung des Beweisantragsrechts zu rügen oder geltend zu machen, das Gericht habe durch die Nichterhebung des Beweises seine aus § 244 Abs. 2 StPO folgende Aufklärungspflicht verletzt (BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, NJW 1998, 2229; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, NStZ 1998, 79; Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, NStZ 1984, 329).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …

    Soweit sich der Angeklagte zur Begründung seiner Aufklärungsrüge auf die gegenteilige Auffassung stützt, ist er deshalb gehalten, den gerichtlichen Beschluss mit dessen voller Begründung oder zumindest wesentlichem Inhalt mitzuteilen, um den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BayObLG aaO).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auch im Rahmen dieser Rüge muß der vollständige Inhalt eines insoweit gestellten Beweisantrages mitgeteilt werden (BGH NStZ 1984, 329, 330).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 604/95

    Verurteilungen wegen Lieferungen von Waffenteilen an den Iran und Handeltreiben

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90

    Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit

  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 2 Ss 192/05

    Aufklärungsrüge; ausreichende Begründung; Beweiswürdigung; Indizienbeweis;

  • BayObLG, 08.12.1994 - 5St RR 96/94
  • OLG Hamm, 18.01.1988 - 2 Ss 1359/87

    Revisionsrüge; Mitteilung des Beweisthemas in der Revisionsbegründung; Ablehnung

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 664/83

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls - Anforderungen

  • OLG Rostock, 28.11.2000 - 1 Ss 29/99
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2031
BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Es stände der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen, wenn - wie die Revision vorträgt - eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben wäre; denn der Lauf der Revisionsfrist ist von einer Rechtsmittelbelehrung nicht abhängig (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1973 - 2 StR 72/73 - bei Dallinger MDR 1973, 557 und vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83; Wendisch in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 35 a StPO Rdn. 30).

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.

    Wenn die Strafkammer keinen Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gesetzt hat, so kann diese auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83).

  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80

    Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Zugleich ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - n.w.N.).".
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.
  • BGH, 04.04.1973 - 2 StR 72/73

    Folgen eines Rechtsmittelsverzichts in der Revision und Beurteilung einer

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Es stände der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen, wenn - wie die Revision vorträgt - eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben wäre; denn der Lauf der Revisionsfrist ist von einer Rechtsmittelbelehrung nicht abhängig (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1973 - 2 StR 72/73 - bei Dallinger MDR 1973, 557 und vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83; Wendisch in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 35 a StPO Rdn. 30).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; Treier in KK § 205 Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; Pfeiffer in KK Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 10.07.1973 - 5 StR 189/73

    Straftatbestände der Falschbeurkundung im Amt sowie der Falschaussage

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; Treier in KK § 205 Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; Pfeiffer in KK Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 350/02

    Rechtsmittelverzicht ohne Rechtsmittelbelehrung

    Ein Rechtsmittelverzicht ist aber auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht erfolgte (BGH NStZ 1984, 329; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1999 - 2 StR 237/99).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 279/05

    Wirksamer Rechtmittelverzicht (erfolglose Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Soweit der Wiedereinsetzungsantrag auf § 44 Satz 2 StPO gestützt wird, weil laut Protokoll überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des erklärten Rechtsmittelverzichts nicht (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 247/01

    Unzulässige Revision nach Rechtsmittelverzicht (Trotz Erklärung auf Grund

    wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329; BGH NStZ 1997, 611 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf

    Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 611 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02

    Verwerfung der Revision als unzulässig; wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Die Verzichtserklärung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angefochten oder widerrufen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1984, 329).
  • BGH, 09.02.2000 - 2 StR 31/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig, da wirksam auf Rechtsmittel verzichtet

    Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1999 - 2 StR 237/99

    Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzicht

    Ein Rechtsmittelverzicht ist aber auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 11.12.1998 - 2 StR 611/98

    Rechtsmittelverzicht

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch dann wirksam ist, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts; Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung;

    Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 143/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig wegen wirksamen Rechtsmittelverzicht

    Ohnehin ist der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - 1 StR 710/93

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts -

  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 544/84

    Formanforderungen an eine Ermächtigung der Angeklagten zur Rücknahme einer

  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 275/84

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger bei

  • OLG Naumburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 32/23

    Bußgeldverfahren: Auslegung bzw. Umdeutung eines Rechtsbehelfs bei

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