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   BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83   

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https://dejure.org/1984,1665
BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83 (https://dejure.org/1984,1665)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - 2 StR 700/83 (https://dejure.org/1984,1665)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - 2 StR 700/83 (https://dejure.org/1984,1665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit Betäubungsmitteln - Verlesung von Protokollen der niederländischen Polizei über Vernehmungen - Zusicherung freien Geleits an niederländische Zeugen - Verlesung von Vernehmungsniederschriften zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 375
  • StV 1984, 324
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
    Welche Bemühungen der Tatrichter entfalten muß, um die unmittelbare Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen zu ermöglichen, hängt davon ab, welche Bedeutung der Sache zukommt und wie wichtig die Zeugenaussage für die gerichtliche Wahrheitsfindung ist (BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 251 Rdn. 57).
  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
    Welche Bemühungen der Tatrichter entfalten muß, um die unmittelbare Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen zu ermöglichen, hängt davon ab, welche Bedeutung der Sache zukommt und wie wichtig die Zeugenaussage für die gerichtliche Wahrheitsfindung ist (BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 251 Rdn. 57).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß die Annahme, im Ausland befindliche Zeugen seien nicht beizubringen, im Einzelfalle verfrüht sein könne, wenn der nach Art. 10 Abs. 1 EuRHÜ offenstehende Weg nicht beschritten worden sei (BGH NStZ 1982, 171 Nr. 29; BGH, Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82

    Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß die Annahme, im Ausland befindliche Zeugen seien nicht beizubringen, im Einzelfalle verfrüht sein könne, wenn der nach Art. 10 Abs. 1 EuRHÜ offenstehende Weg nicht beschritten worden sei (BGH NStZ 1982, 171 Nr. 29; BGH, Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 554/00

    Ablehnung eine Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

    Dies ist aber in der Regel nur dann der Fall, wenn das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGHR § 244 III Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ 1984, 375, 376).

    Deshalb hätte sich das Landgericht darüber Gewißheit verschaffen müssen, ob der Zeuge auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß sein Bekannter wegen schwerwiegender Straftaten angeklagt ist, vor dem Landgericht nicht aussagen werde (vgl. BGH NStZ 1984, 375, 376).

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92

    Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).
  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86

    Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86

    Mitnahme eines Koffers mit Heroin - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen um Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und - dabei ist das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens mit zu berücksichtigen - auch keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden (vgl. BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375; Herdegen NStZ 1984, 337, 338/339; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 262, 266).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2017 - 3 RVs 6/17

    Verlesung, Zeugenaussage, Beschlussbegründung, Anforderungen

    Dafür ist grundsätzlich zumindest die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich (BGH, NStZ 1984, 375; BGH, NStZ 1993, 144).
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 84/85

    Äußerung eines Angeklagten zur Sache - Erklärung eines Angeklagten zu seinem

    Im übrigen hängt es von der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die gerichtliche Wahrheitsfindung ab, welche Bemühungen der Tatrichter entfalten muß, um die (unmittelbare oder kommissarische) Vernehmung eines im Ausland befindlichen Zeugen zu ermöglichen (BGH NStZ 1984, 375, 376 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
    Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212 [BGH 16.02.1982 - 5 StR 688/81]; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).
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