Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.07.1984 | AG Reutlingen, 18.07.1984

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886 - 887/83 (69/84)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2231
OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886 - 887/83 (69/84) (https://dejure.org/1984,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1984 - 3 Ss 886 - 887/83 (69/84) (https://dejure.org/1984,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - 3 Ss 886 - 887/83 (69/84) (https://dejure.org/1984,2231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 277 (Ls.)
  • MDR 1984, 960
  • NStZ 1984, 508
  • afp 1985, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83
    ... Entscheidend ist danach, ob dem unbefangenen Betrachter der Eindruck eines Hakenkreuzes und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1981, 393 ..).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83
    Verboten ist nicht die Darstellung von Emblemen, die an Kennzeichen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation erinnern, sondern nur die Darstellung dieser Kennzeichen selbst (vgl. BGHSt 25, 128; 25 133).
  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr;

    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).

    Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508; S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).

  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht

    Schon vor der Tatbestandserweiterung auf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen in § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) ist zwar in der Rechtsprechung zu § 86 a StGB (der die Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen und von Kennzeichen aus bestimmten Gründen rechtskräftig verbotener Vereinigungen betreffenden Strafvorschrift) auch die Verwendung eines geringfügig veränderten Kennzeichens als tatbestandsmäßig beurteilt worden, wenn das Zeichen trotz der Veränderung dem unbefangenen Betrachter den Eindruck des verbotenen Kennzeichens und damit zugleich dessen Symbolgehalt vermittelte (OLG Köln NStZ 1984, 508; OLG Hamburg NStZ 1981, 393; OLG Oldenburg NStZ 1988, 74; vgl. aber auch BGHSt 25, 128, 130).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87

    Zeichen der "Rael"-Bewegung als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Der Angeklagte hat jedoch den objektiven Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt, weil die vom Amtsgericht festgestellte Art der Verwendung des Hakenkreuzes nicht gegen den oben definierten Schutzzweck dieser Vorschrift verstößt; dies ist ersichtlich, nämlich für einen objektiven, unbefangenen Beobachter ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30/34; 28, 394/398; OLG Köln NStZ 1984, 508).
  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 486/87

    Verurteilung wegen übler Nachrede durch Aufstellen einer unwahren Behauptung

    Dem Revisionsgericht ist eine eigene Würdigung ebenso versagt wie bei der Beweiswürdigung, auch wenn der Inhalt der betreffenden Äußerung, Erklärung oder Urkunde im Urteil wörtlich festgestellt ist (vgl. OLG Köln AfP 1985, 285).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5011
BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84 (https://dejure.org/1984,5011)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1984 - 1 StR 421/84 (https://dejure.org/1984,5011)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84 (https://dejure.org/1984,5011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Erziehungsgedanken in der Verhängung einer Jugendstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1982 - 4 StR 137/82

    Berücksichtigung von Erziehungsgesichtspunkten bei der Annahme eines minder

    Auszug aus BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84
    Das genügt den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nicht (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Zwar kann eine erlittene Untersuchungshaft im Rahmen der Strafzumessung - freilich insbesondere bei bisher haftunerfahrenen Angeklagten - ein bestimmender Gesichtspunkt sein (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und Strafzwecke 6; BGH NStZ 1984, 508; StV 1986, 68, 69; NStZ 1998, 86, 87).
  • BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87

    Einbeziehung des Erziehungsgedankens in die Bemessung der Schuld - Besonderheiten

    Die Bemessung der Jugendstrafe - deren Verhängung das Landgericht wegen der Schwere der Schuld für erforderlich hält - läßt eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; vgl. BGH StV 1982, 474 sowie NStZ 1984, 508).
  • BGH, 19.03.1987 - 1 StR 109/87

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen Aufweisen von schädlichen Neigungen

    Den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken hat sie überhaupt nicht erwähnt (vgl. BGH NStZ 1984, 508).
  • BGH, 30.09.1985 - 3 StR 322/85

    Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Generalprävention bei der Verhängung und

    Darüber hinaus lassen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken vermissen (vgl. hierzu BGH MDR 1982, 339; BGH NStZ 1984, 508).
  • BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84

    Grundlegende Unterscheidung zwischen der Bemessung einer Jugendstrafe und der

    Sicherlich war auch die Tatschuld von Bedeutung, doch nur als ein Faktor neben dem - vorrangigen - Erziehungsgedanken (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84).
  • BayObLG, 28.03.1994 - 4St RR 11/94

    Ersturteil; Berufung; Revision; Begründung; Rauschgiftgeschäft; Gewinn;

    Die Jugendkammer hätte daher prüfen müssen, ob die mit dem erstmaligen Freiheitsentzug verbundene Einwirkung auf den Angeklagten eine mildere Sanktion für angebracht erscheinen läßt (vergleiche BGH NStZ 1984, 508 ; BGH StV 1986, 68/69; Brunner JGG 9. Auflage § 18 Rdn. 7 b).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 166/86

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Außerachtlassung des Erziehungsgedanken bei

    Sein Rechtsmittel führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs und der zugehörigen Feststellungen, weil das Landgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe entgegen § 18 Abs. 2 JGG den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken außer Betracht gelassen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 508 Nr. 6, BGH, Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 494/84, 10. September 1985 - 1 StR 416/85 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 444/85).
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Rechtsprechung
   AG Reutlingen, 18.07.1984 - 9 Cs 208/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1795
AG Reutlingen, 18.07.1984 - 9 Cs 208/84 (https://dejure.org/1984,1795)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 18.07.1984 - 9 Cs 208/84 (https://dejure.org/1984,1795)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 18. Juli 1984 - 9 Cs 208/84 (https://dejure.org/1984,1795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 214 (Ls.)
  • NStZ 1984, 508
  • StV 1985, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.07.1984 - 9 Cs 208/84
    Die ganz herrschende Rechtspr. behauptet dies heute allerdings (vgl. etwa BGHSt 8, 103; 23, 46; BGH, NJW 1982, 189).

    in die Auslegung des Gewaltbegriffes auch das "Ziel des Handelns« Eingang finden soll (.. BGHSt 23, 46 ), die Gewalt daher zu einem nur noch von außerrechtlichen Wertungen abhängigen Tatbestandsmerkmal degeneriert.

  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.07.1984 - 9 Cs 208/84
    Die Rechtspr. des BGH stelle in BGHSt 8, 102 ausschließlich auf die Zwangswirkung ab.
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