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   BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84   

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https://dejure.org/1984,1327
BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84 (https://dejure.org/1984,1327)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1984 - 2 StR 199/84 (https://dejure.org/1984,1327)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 2 StR 199/84 (https://dejure.org/1984,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage; Feststellung des Wirkstoffgehalts; Abweichen vom Regelstrafrahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lockspitzel - Veranlassung zu Straftat - Rechtsstaatliche Grenzen - Nicht geringe Menge - Wirkstoffgehalt - Regelstrafrahmen - Abweichung - Begründung

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 519
  • StV 1984, 407
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Wäre dieses Verhalten des polizeilichen Vertrauensmannes v. A. einer staatlichen Behörde zuzurechnen, so stünde jedenfalls der Verfolgung des Angeklagten v. E. ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vergleiche BGH NJW 1980, 1761 ; Strafverteidiger 1982, 53, und 151 ff).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Das Vertrauen in die Gesetzmäßigkeit der Strafrechtspflege wird nicht nur beeinträchtigt, wenn feststeht, daß staatliche Ermittlungsorgane an einer rechtswidrigen Tatprovokation beteiligt waren, sich diese in Kenntnis der die Rechtswidrigkeit begründenden Umstände zunutzegemacht haben oder sonst dafür verantwortlich sind, sondern bereits dann, wenn sich ein auf bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht ihrer Mitverantwortung nicht ausräumen läßt (vergleiche auch BGHSt 18, 274, 279).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Wäre dieses Verhalten des polizeilichen Vertrauensmannes v. A. einer staatlichen Behörde zuzurechnen, so stünde jedenfalls der Verfolgung des Angeklagten v. E. ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vergleiche BGH NJW 1980, 1761 ; Strafverteidiger 1982, 53, und 151 ff).
  • BGH, 10.08.1982 - 5 StR 264/82

    Betäubungsmittel - Tatprovozierendes Verhalten - Anstiftung - Lockspitzel -

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Es ist deshalb denkbar, daß v. A., wenn auch nicht die Aachener Kriminalpolizei, so doch eine andere für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zuständige Behörde oder eine mit deren Zustimmung tätige Person über sein Vorhaben informiert und mit deren allgemeinen oder besonderem Einverständnis gehandelt hat (vergleiche auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 1982 - 5 StR 264/82 -).
  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 802/83

    Nicht geringe Menge - Haschisch - Wirkstoffgehalt - Fehlende Feststellung

    Auszug aus BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84
    Das Landgericht hätte den Wirkstoffgehalt des Haschischs feststellen oder - falls dies nicht mehr möglich war - unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" wenigstens angeben müssen, von welchen Mindestmenge reinen Tetrahydrocannabinols es ausgegangen ist (vergleiche BGH, Beschluß vom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 - BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83 - und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 529/94

    Verleitung zur Tat - Lockspitzel - Strafmilderung - Verfahrenshindernis - Absehen

    Dies führt allerdings nicht zu einem Verfahrenshindernis oder dazu, daß von Strafe völlig abzusehen ist (vgl. etwa BGHSt 32, 345; 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; Senat StV 1984, 58; BGH NStZ 1984, 519, 555; 1994, 289).
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