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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84   

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BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1984 - 1 StR 385/84 (https://dejure.org/1984,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer sukzessiven Mittäterschaft - Eintritt des erfolgsqualifizierenden Merkmals "Todesfolge" - Zurechnung von verursachenden Tatbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 548
  • StV 1984, 507
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Ob Kenntnis und Billigung und mittäterschaftliches Eingreifen dazu führen, daß dem Eingreifenden auch bereits verwirklichte Tatumstände zuzurechnen sind, ist umstritten (vgl. BGHSt 2, 344, 346 [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52]; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1969, 533; BGH JZ 1981, 596; Küper JZ 1981, 568 m.w.N.; Samson in SK StGB § 25 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 352/63
    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urt. vom 22. Oktober 1963 - 1 StR 352/63; BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Kann einer der Beteiligten, nachdem er sich zur Tatbeteiligung entschlossen hat, die Tatausführung nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und sein Tun deshalb auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne Einfluss bleibt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und gegebenenfalls Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548 f.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des Geschehens ohne jeden Einfluss bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548; 1998, 565).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    a) Daran fehlt es hier, weil zugunsten des Angeklagten R. in dubio pro reo davon auszugehen ist, dass allein die Verletzungshandlungen des Mitangeklagten K. die tödliche Folge vor R. s Faustschlägen in der Schlussphase verursacht haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 583/19 Rn. 6 f. und vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09 Rn. 7 f.; Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 Rn. 7).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 583/19

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft)

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung dagegen gar nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluss bleibt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, NStZ 1984, 548 f.; Beschluss vom 9. Juni 2009, NStZ 2009, 631, 632; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19, NStZ-RR 2019, 205, 206 jeweils mwN) .
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 164/09

    Körperverletzung mit Todesfolge (Zurechnung mittäterschaftlichen Handelns;

    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und bleibt deshalb sein eigenes Handeln ohne Einfluss auf den späteren Tod des Geschädigten, kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der (sukzessiven) Mittäterschaft und eine Mitwirkung an einem Verbrechen des § 227 StGB trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen Anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH NStZ 1984, 548, 549; Senatsurteil NStZ 1994, 339).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Denn nach den Feststellungen ergibt sich nicht, dass der Angeklagte W. zur Verwirklichung des qualifizierenden "Mitsichführens" selbst einen fördernden Beitrag geleistet hat (vgl. BGH NStZ 1984, 548 f.).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Zur Annahme einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung würde allerdings nicht ausreichen, daß der Angeklagte lediglich die von seinen Mitangeklagten durch Anwendung von Gewalt geschaffene Lage zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs ausgenutzt hat; ist der Eintritt des Angeklagten erst nach Vollendung der Vergewaltigung durch die anderen Mitangeklagten erfolgt, kommt eine mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch die anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 147/74 - bei Dallinger MDR 1975, 366; BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung in der vorliegenden Fallgestaltung, in der es nach Eingreifen des Angeklagten zu keiner weiteren Schadensvertiefung gekommen ist, überhaupt noch möglich ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH NStZ 1984, 548; 1997, 82; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 25 Rdn. 21).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Ein Fall sukzessiver Mittäterschaft, wie er der Entscheidung BGH NStZ 1984, 548 zugrunde liegt, auf die sich das Landgericht beruft, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 102/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher

  • BGH, 29.04.1998 - 2 StR 664/97

    Anforderungen an sukzessive Mittäterschaft bei Mordvorwurf; Zufügen von

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage -

  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90

    Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten

  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84   

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https://dejure.org/1984,1512
BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84 (https://dejure.org/1984,1512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 548
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Zwar können und müssen die nach Art und Maß unterschiedlichen konkreten Umstände, die zu einer Milderung des Strafrahmens geführt haben, mit ihrem verbleibenden Gewicht bei der Strafhöhenbemessung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; Beschlüsse vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; vom 8. April 1987 - 2 StR 91/87; vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 5).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Die Strafkammer war daher nicht gehindert, die die verminderte Schuldfähigkeit konkretisierenden Umstände bei der eigentlicher Strafzumessung nochmals zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548 Dies hat sie möglicherweise verkannt.
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).

    konkrete Strafzumessung als zulässig - weil bedeutsam für ihr Gewicht - erachtet worden zu erwägen, ob sie mehr oder weniger verschuldet ist (BGHSt 26, 311, 312) oder welchen Grad sie erreicht hat (BGH NStZ 1984, 548; 992, 538; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 49 m.w.Nachw. ).

  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. auch BGHSt 16, 351, 354; 26, 311; BGH NStZ 1987, 504; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH StV 1982, 522; BGH NStZ 1984, 548; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f; ebenso das Schrifttum: Lackner, StGB 18. Aufl. § 49 Anm. 5; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2 c; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 49; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 46 Rdn. 157; Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; Zipf JR 1977, 158 f; Hettinger, Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, 1982 S. 172).
  • BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08

    Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung

    Dadurch, dass der Tatrichter die "deutliche" (UA S. 26) Alkoholisierung des Angeklagten anführt, hat er hier dem besonderen Umstand des Grades der Alkoholisierung - nach dem Kontext auch der besonderen Ursache - Rechnung getragen (vgl. BGH NStZ 1984, 548; 1992, 538) und damit bereits mehr als die nochmalige Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit als solcher angeführt.
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Selbst wenn insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen ist, blieb er ohne Einfluß auf den Strafausspruch: Wenn auch der eine Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher nicht nochmals strafmildernd berücksichtigt werden darf, so ist der Tatrichter doch nicht gehindert, die diesen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung zugunsten des Täters zu verwerten (BGHSt 26, 311/312; BGH NStZ 1984, 548).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 436/94

    Urteilsfindung - Erkenntnisse - Hauptverhandlung - Verwertungsmöglichkeit

    § 50 StGB verbietet nicht, bei der Strafzumessung die nach Art und Maß unterschiedlichen, den vertypten Strafmilderungsgrund konkretisierenden Umstände erneut zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3, 4, 5).
  • BGH, 13.02.2002 - 2 StR 10/02

    Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung; Vergewaltigung; eingeschränkte

    Es liegt daher nahe, daß gerade der psychopathologische Zustand des Angeklagten, der zur erheblichen Minderung seiner Schuldfähigkeit führte, Ursache der vom Landgericht als schulderhöhend gewerteten Modalitäten der jeweiligen Tatausführung gewesen ist; in diesem Fall können diese Umstände nicht uneingeschränkt straferhöhend wirken (vgl. BGHSt 16, 361, 364; BGH NStZ 1984, 548; 1986, 115; 1991, 581; 1997, 401; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 1, 4; st. Rspr.).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91

    Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte

  • OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06

    Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände;

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 185/85

    Berücksichtigung der bei der Findung des Strafrahmens verwerteten Gesichtspunkte

  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 574/93

    Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch den Tatrichter bei der Prüfung

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