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   BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83   

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BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,430)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 4 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,430)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83 (https://dejure.org/1983,430)
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Gefesselter Hotelportier

§ 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der Beeinträchtigung eines gesetzlichen Pfandrechts (hier nach § 704 BGB) und des Selbsthilferechts (§ 229 BGB);

§ 249 StGB, kein Raub, sondern Diebstahl bei Fortwirken abgeschlossener Nötigungshandlungen;

§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, Anrechnungsmaßstab muß sich aus dem Urteilsspruch ergeben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Diebstahl - Nichtbezahlung einer Hotelrechnung - Nötigung unter Einsatz einer Waffe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beeinträchtigung des gesetzlichen Pfandrechts des Gastwirts als Vermögensnachteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 253, § 255, § 289

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 88
  • NJW 1984, 500
  • MDR 1984, 66
  • NStZ 1984, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.1980 - 3 StR 499/79

    Strafzumessung: Anrechnung ausländischer Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Das würde auch dann gelten, wenn die schwere räuberische Erpressung nur versucht sein sollte, da sich hier der Raub und die schwere räuberische Erpressung auf unterschiedliche Gegenstände (Hotelkasse bzw. eingebrachte Sachen) beziehen (vgl. BGH NJW 1967, 60, 61; Herdegen in LK, 10. Aufl., § 249 StGB Rdn. 26).
  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 83/74

    Mittäterschaft bei räuberischer Erpressung - Nötigung als mitbestrafte Nachttat

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Die Forderung auf Bezahlung des Mietpreises hing nicht vom Verbleiben im Hotel oder vom Verlassen des Hotels ab; diese Forderung wurde durch die gegenüber dem Hotelportier ausgeübte Gewalt nicht geschmälert oder in ihrer Durchsetzbarkeit beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 bei Dallinger MDR 1975, 23).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung wäre jedoch, daß der Angeklagte mindestens den bedingten Vorsatz hatte, dem Inhaber des Hotels durch das erzwungene Hinausschaffen seines Gepäcks einen Vermögensnachteil zuzufügen, und in der Absicht handelte, sich dadurch zu Unrecht zu bereichern (vgl. dazu BGHSt 16, 1, 4) [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61], wobei für die Unrechtmäßigkeit der Bereicherung wiederum bedingter Vorsatz genügt (vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 253 StGB Rdn. 14).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Mit dem Raub und der schweren räuberischen Erpressung würde ferner - was das Landgericht übersehen hat - ein Vergehen der Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 StGB rechtlich zusammentreffen (vgl. BGHSt 18, 26, 27; Herdegen in LK, 10. Aufl., § 249 StGB Rdn. 28; Lackner in LK, 10. Aufl., § 253 StGB Rdn. 34).
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Er hatte kein Selbsthilferecht zur Befriedigung der Hotelforderung (vgl. § 230 Abs. 1 BGB) und auch nicht zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten (BGHSt 17, 328, 330).
  • BGH, 08.04.1983 - 3 StR 494/82

    Annahme eines besonders schweren Falles wegen der Zurechung der Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Aus der Entscheidung BGHSt 25, 224 ergibt sich nichts anderes:.
  • BGH, 05.03.1982 - 3 StR 56/82

    Untersuchungshaft - Anrechnung - Strafe im Ausland - Anrechnung erlittener

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß sich die Angabe des Anrechnungsmaßstabes im Ausland erlittener Freiheitsentziehung aus denn Urteilsspruch ergeben muß (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB); die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß die Strafkammer sich ihrer Verpflichtung bewußt war, den Anrechnungsmaßstab nach ihrem tatrichterlichen Ermessen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 499/79 - bei Holtz, MDR 1980, 454; BGH NStZ 1982, 326; BGH, Beschluß vom 8. August 1983 - 3 StR 494/82 - und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83).
  • RG, 19.06.1894 - 1858/94

    Kann hinsichtlich der Thatbestände des § 289 und der §§ 253. 255 St.G.B.'s

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325, vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Zu dem Zeitpunkt, als T. - im Einvernehmen mit O. - den Wegnahmevorsatz faßte, war die Gewalthandlung bereits abgeschlossen; selbst wenn die Nötigungswirkung noch fortdauerte, weil das Opfer infolge seiner Verletzungen zu körperlicher Gegenwehr nicht in der Lage war, reichte dies hier zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus (vgl. BGHSt 32, 88, 92).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Dieses Unterlassen und nicht die positive Gewaltanwendung durch die Vornahme der Fesselung setze der Täter zur Verwirklichung seiner Wegnahmeabsicht ein, wobei dieses Unterlassen einem positiven Tun entspreche (so auch Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 249 Rdn. 4; Schünemann JA 1980, 349 f., 351, 352; Jacobs JR 1984, 385, 386, Anm. zu BGHSt 32, 88 f.; Seelmann JuS 1986, 203; im Ergebnis auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 249 Rdn. 3).

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHSt 32, 88 die Verurteilung von zwei Tätern, die, um ihre Hotelrechnung nicht bezahlen zu müssen, den Hotelportier in ihrem Zimmer gefesselt und eingeschlossen und beim Verlassen des Hotels aus der Kasse der unbesetzten Rezeption Geld entnommen hatten, wegen Diebstahls gebilligt.

    Dies unterscheidet den Sachverhalt von der in BGHSt 32, 88 wiedergegebenen Fallgestaltung.

  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Folgt die Wegnahme der Anwendung von Gewalt zu anderen Zwecken nur zeitlich nach, ohne dass eine solche finale Verknüpfung besteht, so scheidet ein Schuldspruch wegen Raubes aus (BGH, Urteil vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10

    Räuberische Erpressung (Finalität; Kausalität; "Sicherungserpressung"); Nötigung;

    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

    Damit fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen einer Nötigungshandlung und der Wegnahme (vgl. BGHSt 32, 88, 92; 41, 123, 124; BGH NStZ 2003, 431; Tröndle/Fischer aaO § 249 Rdn. 6 ff., 10 ff. m. w. N.).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).

    Er ist auch dann erfüllt, wenn die zunächst mit anderer Zielrichtung vorgenommene Gewalt zum Zeitpunkt der Wegnahme noch andauert oder als aktuelle Drohung mit erneuter Gewaltanwendung auf das Opfer einwirkt und der Täter diesen Umstand bewusst dazu ausnutzt, dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt, die Beute wegzunehmen (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 174/12, NStZ 2013, 471, 472).

  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 39/09

    Raub (finale Beziehung zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; konkludente

    Damit fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen einer Nötigungshandlung und der Wegnahme (vgl. BGHSt 32, 88, 92; 41, 123, 124; BGH NStZ 2003, 431; Fischer, StGB 56. Aufl. § 249 Rdn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12

    Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 249 Rn. 6, 10 mwN).
  • BGH, 24.03.1987 - 4 StR 73/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betrugs bei Abschluss eines

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 174/12

    Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Zeitpunkt des Vorliegens

  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als

  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 2 Ss 360/05

    Raub; Gewalt; Nötigungsmittel, Ausnutzen

  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

  • BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84

    Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der

  • KG, 17.03.1999 - 3 Ws 151/99

    Strafprozeßrecht: Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren

  • BGH, 25.10.1988 - 1 StR 577/88

    Änderung einer Urteilsformel - Änderung einer Kostenentscheidung

  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 34/88

    Bereicherung durch das ungehinderte Verlassen einer Diskothek ohne zu bezahlen

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83   

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https://dejure.org/1983,490
BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83 (https://dejure.org/1983,490)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1983 - 2 StR 485/83 (https://dejure.org/1983,490)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83 (https://dejure.org/1983,490)
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Mutlose Tankstellenräuber

§ 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls und wegen Verabredung zu einem Verbrechen des schweren Raubes - Überfall eines Tankwartes - Strafbarkeit trotz Untätigbleiben nach der Verabredung eines Verbrechens

  • Juristenzeitung

    Zum strafbefreienden Rücktritt von der Verabredung eines Verbrechens

  • rechtsportal.de

    StGB § 30, § 31

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 133
  • NJW 1984, 745
  • MDR 1984, 154
  • NStZ 1984, 73 (Ls.)
  • StV 1984, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11; Fischer aaO § 24 Rn. 40).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108; Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.; s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Es kann danach bei beiden Angeklagten ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB, für den unter bestimmten Voraussetzungen auch bloßes Untätigbleiben genügen kann (vgl. BGHSt 32, 133, 134/135), nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGHSt 32, 133; BGH NStZ 1999, 395, 396).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Würde man es dem Tatrichter verwehren, bei den obligatorisch vorgeschriebenen Milderungsgründen die Milderung durch die Annahme eines minder schweren Falles zu verwirklichen, so könnte dies zu einer Schlechterstellung der Täter jedenfalls in den Fällen führen, in denen - wie in § 250 StGB - eine Milderung des Normalstrafrahmens nach § 49 StGB einen ungünstigeren Rahmen vorsieht, als bei Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGHSt 32, 133, 136 f.).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 39/97

    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung mit strafbefreiender Wirkung -

    Ausnahmsweise kann aber auch passives Verhalten ein "Verhindern der Tat" im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein, wenn der Täter nichts unternimmt, weil nach seiner Vorstellung ohne ihn der verabredete Plan nicht verwirklicht werden kann, und daraufhin die Tat unterbleibt (vgl. BGHSt 32, 133, 134; BGH StV 1984, 70 und BGHR StGB § 31 Abs. 1 Verhindern 1).

    Unterläßt in einem solchen Fall der Täter jeglichen weiteren Tatbeitrag und macht er dadurch nach seiner Vorstellung die Ausführung der Tat unmöglich, so ist sein Verhalten gleich zu bewerten wie ein auf Verhinderung der Tat gerichtetes aktives Tun (BGHSt 32, 133, 135).

  • BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96

    Verabredung eines gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Versuch des

    Bei der Strafzumessung wegen Verbrechensverabredung müssen vor allem das in der Verabredung selbst enthaltene Bedrohungspotential und das Ausmaß, in dem die Verabredung bereits durch abredegemäßes Verhalten der Beteiligten "aktiviert" worden ist, berücksichtigt werden; ebenso ist zu beachten, wie nahe die zu ihrer Erfüllung vorgenommenen Ausführungsakte dem Stadium des Tatbeginns gekommen sind (BGH NStZ 1989, 571; vgl. auch BGHSt 32, 133, 136 f. und Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 30 Rdn. 42).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11

    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134f.; Fischer, 58. Aufl., § 24 Rn. 40; Kudlich/Schuhr in SSW-StGB § 24 Rn. 57; Lilie/Albrecht in LK-StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 400 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Unterläßt in solchen Fällen der Täter jeglichen weiteren Tatbeitrag und macht er dadurch nach seiner Vorstellung die Ausführung der Tat unmöglich, so ist sein Unterlassen gleich zu bewerten wie auf Verhinderung der Tat gerichtetes aktives Tun (vgl. BGHSt 32, 133 ).".
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 185/95

    Teilnahme - Anstiftung - Bestimmen - Versuch - Versuchte Teilnahme - Versuch der

    Ging die Angeklagte letztlich davon aus, ohne ihr weiteres Zutun würde mit einer Tatausführung nicht begonnen, kann schon im Unterlassen jedes weiteren Tatbeitrages und der damit verbundenen Vorstellung, die Ausführung der Tat sei so unmöglich, ein auf Verhinderung der Tat gerichtetes gleichwertiges Unterlassen liegen (vgl. BGHR StGB § 30 Beteiligung 1 mit Hinweis auf BGHSt 32, 133, 135).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub -

  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 494/13

    Minder schwerer Fall des schweren Raubs

  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz -

  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der

  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 299/88

    Verurteilung wegen Verabredung der Brandstiftung bzw. wegen Anstiftung zur

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 84/90

    Feststellung der Rücktrittvoraussetzungen bei geplantem Banküberfall - Zeitnahe

  • BGH, 07.02.1984 - 1 StR 900/83

    Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen Raubes - Rüge eines nicht

  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86

    Rücktritt von einer verabredeten Tat, wenn die Tat in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 348/90

    Erforderlichkeit der Prüfung eines möglicherweise minder schweren Falles bei

  • BGH, 07.08.1987 - 1 StR 337/87

    Voraussetzung für einen minder schweren Fall bei der Verabredung zu einem Raub

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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1810
BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1983 - 1 StR 480/83 (https://dejure.org/1983,1810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Vergehen gegen das Arzneimittelgesetz - Belieferung mit Arzneimitteln trotz verfallener Rezepte - Verweigerung einer Zeugenaussage

  • rechtsportal.de

    StGB § 267; StPOB §§ 244, 245

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 ; StPOB §§ 244, 245

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 73
  • StV 1983, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Es könnte sich dann um eine aus einer schriftlichen Erklärung und einem Augenscheinsobjekt zusammengesetzte Urkunde handeln (vgl. Tröndle in LK 10. Aufl. § 267 Rdn. 86, 89; Lampe NJW 1965, 1746 und JR 1979, 214; Peters NJW 1968, 1894), freilich nur dann, wenn die "äußerliche Verbindung nach tatsächlicher und normativer Betrachtung so fest ist, daß sie einen besonderen Beweiswert erzeugt" (Lampe JR 1979, 216; vgl. auch BGHSt 9, 235).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Die Pflicht zu umfassender Aufklärung gebot, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Zeugin zur Sachaussage zu bringen, sei es durch Maßnahmen nach § 70 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73), sei es - eventuell verbunden mit einer solchen Maßnahme - durch erneute Vorladung auf einen anderen Termin.
  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83
    Die Pflicht zu umfassender Aufklärung gebot, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die Zeugin zur Sachaussage zu bringen, sei es durch Maßnahmen nach § 70 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73), sei es - eventuell verbunden mit einer solchen Maßnahme - durch erneute Vorladung auf einen anderen Termin.
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Da zusammengesetze Urkunden als "Zufallsurkunden" nicht denkbar sind (BGHSt 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384), müssen die Teile nach dem Willen des Ausstellers - i.d.R. fest - miteinander verbunden sein (vgl.BGHSt 5, 76,79; 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384; NStZ 1984, 73; SenE NJW 1979, 729; Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl.,§ 267 Rn.36 a).
  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 195/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erzwingung der Aussage eines Zeugen

    Hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung erschienenen, aber grundlos die Aussage verweigernden Zeugen für die Überzeugungsbildung des Gerichts erhebliche Bedeutung, so gebietet es die Aufklärungspflicht, Anstrengungen zu unternehmen, den Zeugen zu einer Auskunft zu bewegen (BGH, Beschluss vom 6. September 1983 - 1 StR 480/83, StV 1983, 495 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2667
BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83 (https://dejure.org/1983,2667)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1983 - 1 StR 338/83 (https://dejure.org/1983,2667)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83 (https://dejure.org/1983,2667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Ehemannes, der den Selbstmord der Ehefrau nicht verhindert - Beeinflussung der Motivation zu einem Selbstmord durch einen Irrtum, den der Garant durch sein Verhalten hervorgerufen hat - Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83
    Die Frage, ob sich der Ehemann strafbar macht, wenn er den Selbstmord der Ehefrau nicht verhindert, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten; der Bundesgerichtshof hat sich hierzu mehrfach geäußert (vgl. insbesondere die Entscheidungen BGHSt 2, 150 und BGH NJW 1960, 1821).

    von C. Reimer, S. 85; ders., GA 1983, 22; Bringewat ZStW 87, 623; Dreher MDR 1952, 711; ders., JR 1967, 269; Dreher/Tröndle StGB, 41. Aufl. Rdn. 6 vor § 211; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 39 vor § 211; Friebe GA 1959, 163; Gallas JZ 1952, 371 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; ders., JZ 1960, 649, 686; Geilen JZ 1974, 145; Grünwald GA 1959, 110, 121; Heinitz JR 1954, 403; Herzberg, Die Unterlassung im Strafrecht und das Garantenprinzip, S. 265; ders., ZStW 91, 557; Hirsch JR 1979, 429; Horn in SK, § 212 Rdn. 7, 19; Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 21 vor § 211; Klinkenberg JR 1978, 441; Meister GA 1953, 166; Roxin in Festschrift für Dreher, S. 331; Schmidhäuser in Festschrift für Welzel, S. 801).

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

    Auszug aus BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83
    Die Frage, ob sich der Ehemann strafbar macht, wenn er den Selbstmord der Ehefrau nicht verhindert, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten; der Bundesgerichtshof hat sich hierzu mehrfach geäußert (vgl. insbesondere die Entscheidungen BGHSt 2, 150 und BGH NJW 1960, 1821).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus BGH, 20.09.1983 - 1 StR 338/83
    von C. Reimer, S. 85; ders., GA 1983, 22; Bringewat ZStW 87, 623; Dreher MDR 1952, 711; ders., JR 1967, 269; Dreher/Tröndle StGB, 41. Aufl. Rdn. 6 vor § 211; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 39 vor § 211; Friebe GA 1959, 163; Gallas JZ 1952, 371 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; ders., JZ 1960, 649, 686; Geilen JZ 1974, 145; Grünwald GA 1959, 110, 121; Heinitz JR 1954, 403; Herzberg, Die Unterlassung im Strafrecht und das Garantenprinzip, S. 265; ders., ZStW 91, 557; Hirsch JR 1979, 429; Horn in SK, § 212 Rdn. 7, 19; Jähnke in LK, 10. Aufl. Rdn. 21 vor § 211; Klinkenberg JR 1978, 441; Meister GA 1953, 166; Roxin in Festschrift für Dreher, S. 331; Schmidhäuser in Festschrift für Welzel, S. 801).
  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84

    Beihilfe zum Totschlag - Verstoß gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung -

    Das Vorliegen dieses besonderen gesetzlichen Milderungsgrundes ist dabei ebenso zu beachten wie in anderen Fällen bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall eines Vergehens oder Verbrechens gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81, bei Holtz MDR 1982, 101; zu § 213 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 1983 - 1 StR 338/83).
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