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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90   

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BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - Beachtung der Pflicht zur Wahrheitserforschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 181
  • NStZ 1991, 383
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84

    Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Weil sich das Verfahren nur noch gegen erwachsene Angeklagte richtet, war Zurückverweisung an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer angezeigt (BGHSt 35, 267 = BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 1).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Das Landgericht hat nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern dem Strafausspruch unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auch die Strafmilderung für außergewöhnliche Fälle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem beim Heimtückemord in entsprechender Anwendung des § 49 StGB stattfinden kann, erfordert eine umfassende Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände einschließlich der Motivlage auch in der dem eigentlichen Tatgeschehen vorgelagerten Lebenssituation (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1, 2).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Beim Vorliegen eines so genannten Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH, Urteil vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Bei der Bewertung des den Angeklagten beherrschenden Motivbündels (vgl. BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20) kam deshalb dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, daß der Angeklagte sich von dem Tatopfer "verraten" (UA 4) fühlte.
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    a) Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte H. , wie die Strafkammer "nicht ausschließbar" und "gegebenenfalls" meint, wegen Art und Folgen ihrer sexuellen Beziehung zum Angeklagten K. nur erheblich vermindert steuerungsfähig i.S.d. § 21 StGB war (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 18 "äußerst selten"), sind weder aus den Feststellungen zur Tat noch sonst erkennbar.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2006, 338, 340 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2109
BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84 (https://dejure.org/1984,2109)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1984 - 4 StR 718/84 (https://dejure.org/1984,2109)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1984 - 4 StR 718/84 (https://dejure.org/1984,2109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung sachlichrechtlicher Rügen - Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs zur Ergänzung bereits erbrachter Verfahrensrügen - Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Urteils im gesamten Umfang durch Erhebung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Aber auch das Versäumnis, bestimmte Verfahrensrügen innerhalb der gesetzlichen Frist zu begründen, berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (BGHSt 1, 44, 45; 14, 330, 332 f; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1984, 443).
  • BGH, 15.11.1979 - 4 StR 598/79

    Revisionsrechtliches Erfordernis der Berücksichtigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Insbesondere ist die Wiedereinsetzung unzulässig, wenn sie nur die Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge bezweckt (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79, vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 592/80 und vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81).
  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Ein von der Rechtsprechung von diesem Grundsatz zugelassener Ausnahmefall (vgl. BGH NStZ 1981, 110; Pikart in KK, § 345 StPO Rdnr. 26) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 04.12.1980 - 4 StR 592/80

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der Grausamkeit - Innere Seite des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Insbesondere ist die Wiedereinsetzung unzulässig, wenn sie nur die Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge bezweckt (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79, vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 592/80 und vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Insbesondere ist die Wiedereinsetzung unzulässig, wenn sie nur die Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge bezweckt (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79, vom 4. Dezember 1980 - 4 StR 592/80 und vom 11. Juni 1981 - 1 StR 303/81).
  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 762/83

    Rechtliche Wirkungen einer unterlassenen Gewährung von Akteneinsicht innerhalb

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Aber auch das Versäumnis, bestimmte Verfahrensrügen innerhalb der gesetzlichen Frist zu begründen, berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (BGHSt 1, 44, 45; 14, 330, 332 f; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1984, 443).
  • BGH, 09.02.1984 - 4 StR 751/83

    Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Aber auch das Versäumnis, bestimmte Verfahrensrügen innerhalb der gesetzlichen Frist zu begründen, berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (BGHSt 1, 44, 45; 14, 330, 332 f; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1984, 443).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Bei dieser Sachlage kann es dahingestellt bleiben, ob die nachgereichte Revisionsbegründungsschrift trotz des Umstandes, daß sie vom Angeklagten verfaßt und vom Verteidiger lediglich mitunterzeichnet ist, ausnahmsweise den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO genügt (vgl. BGH NStZ 1984, 563; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 345 StPO Rdnr. 27).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84
    Aber auch das Versäumnis, bestimmte Verfahrensrügen innerhalb der gesetzlichen Frist zu begründen, berechtigt grundsätzlich nicht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (BGHSt 1, 44, 45; 14, 330, 332 f; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1984, 443).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Die Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (vgl. Senat, Urt. vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79; BGH NStZ 1985, 181; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Der in der Stellungnahme der Verteidigung vom 17.6.1996 enthaltene weitere Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erweist sich als unzulässig, da damit nur die Ergänzung der bereits erhobenen Verfahrensrüge bezweckt wird (vgl. BGH NStZ 1985, 181 ).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 613/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Abgesehen davon, daß eine Wiedereinsetzung zu diesem Zweck grundsätzlich unzulässig ist und eine ausnahmsweise Zulässigkeit nicht vorliegt (vgl. BGH NStZ 1981, 110; 1985, 181; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3 und 4), scheitert der Antrag bereits daran, daß die versäumte Handlung nicht innerhalb einer Woche nach Wegfall des (angeblichen) Hindernisses nachgeholt wurde.
  • KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99
    Auf dem Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Nachschieben von Verfahrensrügen nach Fristablauf oder die Ergänzung erhobener Verfahrensbeschwerden grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1985, 181; wistra 1992, 28; OLG Köln NStZ-RR 1996, 212).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3136
BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84 (https://dejure.org/1984,3136)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1984 - 2 StR 494/84 (https://dejure.org/1984,3136)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 2 StR 494/84 (https://dejure.org/1984,3136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Ausführung einer Besetzungsrüge - Wirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch Alkoholgenuß und Tablettenkonsum allein oder im Zusammenwirken mit einer "charakterneurotischen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Die entsprechenden Ausführungen im Urteil rechtfertigen hier insbesondere auch nicht die Besorgnis, das Landgericht könnte verkannt haben, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Minderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (so die ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1982, 376; BGH, Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84).
  • BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83

    Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 11.08.1983 - 4 StR 344/83

    Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Tat bezüglich der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 11.07.1984 - 3 StR 270/84

    Revision aufgrund Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Erheblich

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 13.07.1984 - 4 StR 385/84

    Voraussetzungen des Ausreichens einer formelhaften richterlichen Begründung im

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Eine solche, lediglich formelhafte Begründung reicht nicht aus, wo Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH Strafverteidiger 1981, 70; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1983 - 3 StR 214/83, 11. August 1983 - 4 StR 344/83 und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84); sie genügt aber dann, wenn der Fall so eindeutig liegt, daß eine andere (rechtlich einwandfreie) Entscheidung der Strafaussetzungsfrage nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 3 StR 270/84 - und 13. Juli 1984 - 4 StR 385/84).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

    Auszug aus BGH, 05.12.1984 - 2 StR 494/84
    Die entsprechenden Ausführungen im Urteil rechtfertigen hier insbesondere auch nicht die Besorgnis, das Landgericht könnte verkannt haben, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten ebensowenig wie ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Minderung des Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (so die ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1982, 376; BGH, Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.1984 - 2 BvR 790/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3958
BVerfG, 20.07.1984 - 2 BvR 790/84 (https://dejure.org/1984,3958)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1984 - 2 BvR 790/84 (https://dejure.org/1984,3958)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1984 - 2 BvR 790/84 (https://dejure.org/1984,3958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - Annex - Anfechtung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der einfachrechtlichen Auslegung über die Nichtanfechtbarkeit sog. Annexentscheidungen

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 128
  • NStZ 1985, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Zwei neuere Entscheidungen des BVerfG, die von den Verfahrensbeteiligten dem Gerichtshof vorgelegt wurden (2 BvR 790/84 vom 20. Juli 1984 und 2 BvR 889/86 vom 29. August 1986) gehen in dieselbe Richtung wie die Entscheidung vom 2. Februar 1982.
  • EKMR, 07.10.1987 - 11735/85

    ZEDAN v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY

    He refers in particular to three decisions of the Court of 2 February 1982 (2 BvR 1312/81) concerning a decision not to reimburse the accused's incidental costs, of 20 July 1984 (2 BvR 790/84) concerning a decision not to compensate damages due to a criminal prosecution and of 26 November 1984 (2 BvR 627/84) also concerning the accused's own incidental costs.
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