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   OLG Hamm, 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84   

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OLG Hamm, 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84 (https://dejure.org/1984,1595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84 (https://dejure.org/1984,1595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 1984 - 1 Vollz (Ws) 170/84 (https://dejure.org/1984,1595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 874 (Ls.)
  • MDR 1985, 433
  • NStZ 1985, 189
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 13.09.2005 - 1 Vollz (Ws) 155/05

    Ausführung; Voraussetzungen

    Auch dann, wenn - wie vorliegend - Ausschließungsgründe i.S.d. § 11 Abs. 2 StVollzG nicht vorliegen, ist für die Anordnung von Vollzugslockerungen nur Raum, wenn und soweit der Gefangene durch die Lockerungsmaßnahmen in der Erreichung des Vollzugszieles (vgl. hierzu §§ 2, 3 StVollzG) gefördert werden kann; dieser Grundsatz gilt auch für die Ausführung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04 - NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 1).

    Insoweit kann auch die Personallage der Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen überhaupt in Frage kommen und welche Rangfolge bei der Abstufung der Dringlichkeit sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 189, 190; NStZ 1988, 198, 199).

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04

    Vollzugslockerungen; Bestreiten der Tat; Entscheidung der Vollzugsbehörde;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf die Gewährung von Vollzugslockerungen nicht davon abhängig gemacht werden, ob bei einem Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt noch weitergehende Lockerungen in Betracht kommen könnten (OLG Hamm NStZ 85, 189).
  • OLG Hamm, 24.05.2006 - 1 Vollz (Ws) 306/06

    Zur Gewährung von Vollzugslockerungen

    Der Anstaltsleiter ist berechtigt, die Personallage seiner Anstalt bei der Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge der dafür in Frage kommenden Gefangenen sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, zu berücksichtigen, wenn er sich nicht grundsätzlich gegen Ausführungen wendet (OLG Hamm, NStZ 1985, S. 189).
  • KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06

    Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe

    Ausgänge und Ausführungen sind nicht nur vorbereitende Maßnahmen im Sinne von § 15 StVollzG für eine bevorstehende Entlassung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ 1989, 246) oder einen Urlaub (vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 189).
  • OLG Hamm, 24.05.2006 - 1 Vollz (Ws) 307/06

    Zur Gewährung von Vollzugslockerungen

    Der Anstaltsleiter ist berechtigt, die Personallage seiner Anstalt bei der Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge der dafür in Frage kommenden Gefangenen sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, zu berücksichtigen, wenn er sich nicht grundsätzlich gegen Ausführungen wendet (OLG Hamm, NStZ 1985, S. 189).
  • OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Vollz (Ws) 121/04

    Strafvollzug; Ausführung; Fluchtgefahr, Bewilligung; Ermessen der Vollzugsbehörde

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen (NStZ 1985, 189; NStZ 1988, 198) ausgeführt hat, kann die Personallage einer Anstalt bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus ihre Mitberücksichtigung finden (so auch Calliess/Müller-Dietz, a.a.O.; Schwind-Böhm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.07.1987 - 1 Vollz (Ws) 128/87

    Mitberücksichtigung der Personallage der Anstalt; Gewährung der Ausführung des

    Der Senat führt unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung (NStZ 1985, 189, 190) aus: Die Personallage einer Anstalt könne bei Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen (gem. § 11 StVollzG ) in Frage kommen und welche Rangfolge im Rahmen der Dringlichkeit sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, mitberücksichtigt werden.
  • OLG München, 17.12.2012 - 4 Ws 204/12

    Strafvollzug: Antrag auf Ausführung; Versagungsgründe

    d) Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Anstalt können bei der Prüfung der Frage, in welchem Umfang Ausführungen in Frage kommen und welche Rangfolge sich daraus im Rahmen des Realisierbaren ergibt, durchaus eine Mitberücksichtigung finden (Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. § 11 StVollzG Rdn. 6; OLG Hamm in NStZ 1988, 198; OLG Hamm in NStZ 1985, 189).
  • LG Kassel, 23.06.2020 - 3 StVK 56/20
    Denn keinesfalls darf die Ausführung etwa ausschließlich als eine abstrakt-vorbereitende Maßnahme für eine weitergehende Vollzugslockerung bzw. vollzugsöffnende Maßnahme missverstanden werden (OLG Hamm, NStZ 1985, 189).
  • LG Kassel, 19.08.2020 - 3 StVK 105/20

    Verweigerung vollzugsöffnender Maßnahmen nur ausnahmsweise zulässig

    Auch soweit die Antragsgegnerin auf einen voraussichtlich Entlassungszeitpunkt zum 18.07.2021 rekurriert und hieraus sowie aus dem Umstand, dass der Antragsteller nach der Entlassung zunächst bei seiner Mutter unterkommen könne und sich bezüglich des Bewerbens um einen Substitutionsplatz zur Unterstützung an den Sozialdienst wenden könne, schlussfolgert, dass "noch kein dringender Handlungsbedarf" bestehe, so wird auch hieran ersichtlich, dass die Antragsgegnerin verkannt haben dürfte, dass es gerade keines dringenden Grundes bedarf, um vollzugsöffnende Maßnahmen zum Zwecke der Entlassungsvorbereitung zu gewähren (vgl. Laubenthal , Strafvollzug, Rn. 529; vgl. OLG Hamm NStZ 1985, 189).
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 520/11
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