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   OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 4 Ws 71/84   

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https://dejure.org/1984,3132
OLG Düsseldorf, 05.06.1984 - 4 Ws 71/84 (https://dejure.org/1984,3132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1984 - 4 Ws 71/84 (https://dejure.org/1984,3132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 4 Ws 71/84 (https://dejure.org/1984,3132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 71
  • NStZ 1985, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Soweit sich die Beschwerde darüber hinaus auch gegen die Ausgestaltung und die Anordnung einzelner Weisungen richtet, ist sie gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 StPO als einfache, nicht fristgebundene Beschwerde statthaft (vgl. KK /Appl StPO 6. Aufl. § 454 Rn. 38; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 27 f.) und auch sonst zulässig (§ 306 Abs. 1 StPO).
  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 1541/91

    Nachtragsentscheidungs über eine nach DDR-Recht angeordnete Unterbringung in ein

    "Gegen die Aussetzung der Unterbringung nach § 67 d Abs. 2 StGB steht dem Verurteilten mangels Beschwer kein Rechtsmittel zu; weder die kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht noch die dem Verurteilten erteilten Weisungen begründen eine Beschwer in diesem Sinne (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 27 ; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl., § 67 d Rdn. 8).".
  • OLG Bamberg, 06.11.2012 - 1 Ws 678/12

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht: Pflicht zur Mitteilung eines intimen

    Die Beschwerde ist gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 StPO als einfache Beschwerde statthaft, da sie sich lediglich gegen die Anordnung von einzelnen Weisungen richtet (KK/Appl StPO 6. Aufl. § 454 Rn. 38; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 27 f.) und auch sonst in zulässiger Art und Weise eingelegt ist (§ 306 Abs. 1 StPO).
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