Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.1985

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84   

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https://dejure.org/1985,1282
BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1985 - 2 StR 482/84 (https://dejure.org/1985,1282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 26

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft - Einfuhr von Heroin - Rauschgift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 361
  • StV 1985, 273
  • StV 1985, 415
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    aa) Unter Gesichtspunkten des Völkerrechts wäre dies allenfalls dann zu erwägen, wenn der niederländische Staat mit Grund eine Verletzung derartiger Regeln und Wiedergutmachung in Form unverzüglicher, die Weiterverfolgung durch die deutsche Justiz ausschließender Rückführung geltend machte (vgl. BGH NStZ 1984, 563 ).

    Dem Angeklagten selbst sind aus dem festgestellten Sachverhalt unter den vorgenannten Gesichtspunkten keine eigenen Rechte erwachsen, die seiner Strafverfolgung entgegenstünden (BGHSt 18, 281 [220]; BGH NStZ 1984, 563 ).

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Da die für die anderen Fälle in Betracht kommenden Tatzeiten nicht mitgeteilt werden, ist nach den Urteilsgründen nicht ausgeschlossen, daß jene oder einzelne davon in die Zeiten festgestellter Taten hineinreichen und somit die Voraussetzungen vorliegen, die schon nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 19, 323 ; 23, 33 (vgl. außerdem BGH, StV 1984, 242 m. Anm. Schlothauer) die Annahme des Fortsetzungszusammenhangs gerechtfertigt hätten.
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Zwar scheitert die Anwenden des § 31 Nr. 1 BtMG entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hier nicht daran, daß der Angeklagte hinsichtlich der zwei Fahrten vom September und Oktober 1982 nur die Lieferung von insgesamt 75 (statt 100) Gramm Herionzubereitung sowie hinsichtlich des Rauschgiftgeschäfts vom Dezember 1982 nur die tatsächlich erfolgte Lieferung von 236, 8 g, nicht aber die ursprüngliche Zusage über die Lieferung von 1 kg Heroinzubereitung eingeräumt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, NStZ 1983, 416 ).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Zwar scheitert die Anwenden des § 31 Nr. 1 BtMG entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hier nicht daran, daß der Angeklagte hinsichtlich der zwei Fahrten vom September und Oktober 1982 nur die Lieferung von insgesamt 75 (statt 100) Gramm Herionzubereitung sowie hinsichtlich des Rauschgiftgeschäfts vom Dezember 1982 nur die tatsächlich erfolgte Lieferung von 236, 8 g, nicht aber die ursprüngliche Zusage über die Lieferung von 1 kg Heroinzubereitung eingeräumt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 608/84 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH, NStZ 1983, 416 ).
  • BGH, 11.04.1984 - 2 StR 134/84

    Möglichkeit der Erlangung des Vorteils des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Wenn der Angeklagte mit seiner Handelstätigkeit im Zusammenhang stehende Bezugsquellen, Vertriebswege, Mittäter usw. aufgedeckt haben sollte, müßte die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht ohne weiteres daran scheitern, daß andere aufgedeckte strafbare Handlungen als rechtlich selbständig zu werten sind, aus dem Verfahren ausgeschieden oder gar ohne Beteiligung des Angeklagten begangen wurden (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1984 - 2 StR 134/84 - sowie die Vorschrift des § 31 Nr. 2 BtMG , die ebenfalls nicht auf den rechtlichen Zusammenhang mit der festgestellten Tat abstellt).
  • BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat

    Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84
    Insbesondere aber schließen die Urteilsgründe nicht aus, daß sich der Angeklagte bei seinen Rauschgiftgeschäften eines eingespielten Bezugs- und (auch auf die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten) Vertriebssystems bedient hatte, innerhalb dessen sich die einzelnen Geschäfte nach den Grundsätzen der Rechtsprechung als Teilakte einer fortgesetzten Handlung darstellen (vgl. BGH StV 1981, 185; 1983, 19; BGH, Urteile vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - und vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83 - BGH, Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83).
  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83

    Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    Insoweit ist anerkannt, dass letzteres insbesondere in Betracht kommt, wenn entsprechend der völkerrechtlichen Praxis der verletzte Staat Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rücklieferung des Entführten verlangt (vgl. BGH, Urteile vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, NStZ 1984, 563; vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84, NStZ 1985, 361; Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, NJW 1987, 3087; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß das Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit, auch wenn es auf der Unanwendbarkeit des deutschen Strafrechts beruht, ein Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGH NStZ 1985, 361; OLG Saarbrücken NJW 1975, 506, 509 [OLG Saarbrücken 03.10.1974 - Ss 55/74]; Dreher/Tröndle a.a.O. § 3 Rdn. 2 b a.E.; Lackner StGB 16. Aufl. Anm. 6 vor § 3; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 6 II 1, S. 75).

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Deckt ein Angeklagter mit seiner strafbaren Einfuhr- oder Handelstätigkeit im Zusammenhang stehende Bezugsquellen oder Vertriebswege und strafbare Handlungen anderer Personen auf, dann muß die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG zwar nicht daran scheitern, daß die aufgedeckten Taten (trotz des genannten Zusammenhanges) als rechtlich selbständig zu bewerten sind, aus dem Verfahren ausgeschieden oder gar ohne Beteiligung des Angeklagten begangen wurden (BGH Strafverteidiger 1985, 415, 416).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Die Verletzung holländischer Hoheitsrechte könnte nur dann als Verfahrenshindernis gemäß Art. 25 GG in Betracht kommen, wenn die Niederlande Ansprüche aus der völkerrechtswidrigen Verletzung ihrer Gebietshoheit gegenüber der Bundesrepublik geltend machen würden und diese Ansprüche ihrer Art nach der Durchführung des Strafverfahrens entgegenstünden, so wenn die Niederlande Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rückführung des Entführten verlangen würden (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 695/94

    Strafmilderung - Aufdeckung einer Tat - Einfuhr- und Handelstätigkeit

    Stets ist aber Voraussetzung, daß die vom Angeklagten aufgedeckte Tat "mit seiner strafbaren Einfuhr- oder Handelstätigkeit im Zusammenhang steht" (vgl. BGH StV 1987, 345, 346; 1985, 415, 416; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84   

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https://dejure.org/1985,1743
BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84 (https://dejure.org/1985,1743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen - Einwirkung auf den Täter - Unlauteres Mittel - Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Einziehung des sichergestellten Heroins - Vorliegen ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 26, § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 361
  • StV 1985, 272
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, muß eine Gesamtwürdigung stattfinden, in die alle für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände einzubeziehen sind (ständige Rechtsprechung, BGHSt 23, 254, 257 [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70]; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, muß eine Gesamtwürdigung stattfinden, in die alle für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände einzubeziehen sind (ständige Rechtsprechung, BGHSt 23, 254, 257 [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70]; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 46 Rdn. 43).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Die Grenzen zulässiger Tatprovokation können überschritten sein, wenn der Lockspitzel in nachhaltiger Meise - etwa durch wiederholte, länger andauernde Überredungsversuche, intensive und hartnäckige Beeinflussung - auf den Täter einwirkt (vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei Körner, BtMG § 31 Rdn. 42 f; ferner BGH Strafverteidiger 1982, 151; 1984, 4; 1984, 406; 1984, 407).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84
    Allerdings kann eine Tatprovokation auch ohne bedrängende Einwirkung auf den Täter unzulässig sein, wenn der Lockspitzel sich zur Herbeiführung des Tatentschlusses unlauterer Mittel bedient, insbesondere eine Not- oder Zwangslage des Täters arglistig ausnutzt (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 53: Überlassung von Heroin an einen Süchtigen als Belohnung für dessen Mitwirkung).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

    Das gilt auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen (auch auf die Vermittlung L. zurückzuführenden) Einflußnahme des Scheinkäufers V. (vgl. zu den insoweit geltenden Grundsätzen und anzuwendenden Maßstäben z.B. BGH StV 1985, 272; 1985, 323; 1986, 100; Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 179 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 480/87

    Besonders schwerer Fall eines Vergehens nach dem Waffengesetz bei gewerbsmäßigem

    Dieser Umstand war strafmildernd zu berücksichtigen (BGH Strafverteidiger 1985, 272; 323; 366; 1986, 100 f).
  • OLG Koblenz, 13.07.1993 - 1 Ss 136/93

    Tatrichter; Wahl des Strafrahmens; Umfassende Gesamtwürdigung;

    Um eine revisionsrechtliche Überprüfung der Annahme eines besonders schweren Falles zu ermöglichen, muß der Tatrichter daher schon bei der Wahl des Strafrahmens nach Abs. 1 oder Abs. 3 des § 29 BtMG eine umfassende Gesamtwürdigung aller wesentlichen Strafzumessungstatsachen vornehmen (BGH, StV 1985, 272 ).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Aus den Gründen, die der erkennende Senat in einem vergleichbaren Fall im einzelnen ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84), fehlt es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Strafverfolgungsverbot zu begründen.
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