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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 3 Ws 503/83   

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https://dejure.org/1983,2159
OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 3 Ws 503/83 (https://dejure.org/1983,2159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.1983 - 3 Ws 503/83 (https://dejure.org/1983,2159)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 1983 - 3 Ws 503/83 (https://dejure.org/1983,2159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33 Abs. 2, § 154 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung der Wiederaufnahme; Staatsanwaltschaft; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 3 Ws 503/83
    »... Die vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage (vgl. BGHSt 10, 88 [90]).

    Das in der Regel auch auf geringere Erkenntnisse gestützte Ermessen des Beschwerdegerichts konnte daher das erkennende Gericht nicht binden (vgl. BGHSt 10, 88 [92]..).«.

  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der

    Mit der in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2017 - III-4 Ws 27/17, Rn. 8, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ws 465/06, Rn. 5, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Juni 1996 - Ws 277/96, NStZ-RR 1997, 44) vorherrschenden Auffassung vermag der Senat auch aus anderen Gründen (vgl. hierzu grundlegend: BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88-94 (91 f.); Rieß, NStZ 1985, 39 ff., 40) keinen rechtlich begründeten Anlass zu erkennen, der Staatsanwaltschaft das Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellte Verfahren zu versagen.

    Die in der älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 1982 - 1 Ws 865-866/81, MDR 1983, 252f. (253); OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. August 1983 - 3 Ws 503/83, NStZ 1985, 39 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juli 1983 - 1 Ws 214/83, MDR 1984, 73) sowie auch von Teilen der Literatur (Gerecke/Julius/Temming in: Zöller, StPO, 6. Auflage, § 154 Rn. 20; Teßmer in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 154, Rn. 91; Beukelmann in: BeckOK StPO, 42. Ed., § 154, Rn. 30, ohne Begründung) für die Ablehnung eines Beschwerderechtes der Staatsanwaltschaft gegen den gerichtlichen Beschuss, ein nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestelltes Verfahren nicht gemäß § 154 Abs. 4 StPO wiederaufzunehmen, angeführten Argumente überzeugen nicht.

    Soweit ferner für die Versagung eines Beschwerderechtes der Staatsanwaltschaft angeführt wird, mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gehe kraft Gesetzes die Möglichkeit zur Verfügung über das Verfahren von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über, das zur Wiederaufnahme weder an einen Antrag noch an eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft gebunden sei (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 3. August 1983 - 3 Ws 503/83), kann auch dieses Argument das Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft nicht tragfähig ausschließen.

    Der Senat kann als Beschwerdegericht nicht selbst die Wiederaufnahme des Verfahrens beschließen, weil diese Entscheidung nur von dem Gericht getroffen werden kann, das die Einstellung beschlossen hat (OLG Oldenburg, a.a.O., Rn. 8; Rieß, NStZ 1985, 39 ff. (41)).

  • OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 1 Ws 465/06

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen

    Die Gegenansicht (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 39; Meyer-Goßner, StPO, 49.Aufl., § 154 Rn. 24; KK-Schoreit, 4. Aufl. § 154 Rn. 46) vermag nicht zu überzeugen.

    Der Senat kann als Beschwerdegericht nicht selbst die Wiederaufnahme des Verfahrens beschließen, weil diese Entscheidung nur von dem Gericht getroffen werden kann, das die Einstellung beschlossen hat, vgl. SK-Komm. a.a.O.; LK a.a.O.; Rieß NStZ 1985, 39 (41).

  • KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09

    Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch

    Der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO hat eine beschränkte materielle Rechtskraft (vgl. BGH NJW 1957, 637, 638; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 154 Rdnr. 17; Beulke in Löwe-Rosenberg, StPO 26. A., § 154 Rdnr. 42; Weßlau in Systematischer Kommentar, StPO, § 154 Rdnr. 37) und beendet die gerichtliche Anhängigkeit (vgl. BGH a.a.O; OLG Frankfurt NStZ 1985, 39; OLG Celle NStZ 1985, 218; Meyer-Goßner, a.a.O.).

    Zwar ist anerkannt, dass § 154 Abs. 4 StPO die zur Wiederaufnahme führenden Gründe nicht abschließend enthält (vgl. BGH NStZ 1986, 36 m. Anm. Rieß; Beulke in LR, a.a.O., Rdnr. 73, 75 und JR 1986, 50, 51; Weßlau, a.a.O., Rdnr. 43 f.) und dass sowohl Einstellung als auch Wiederaufnahme jeweils eine Ermessensentscheidung des mit der Sache befassten Gerichts darstellt und sich daher hinsichtlich ihrer konkreten Grundlagen naturgemäß weitgehend einer gerichtlichen Überprüfung entziehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 39).

  • OLG Hamm, 31.03.2017 - 4 Ws 27/17

    Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Ablehnung der Wiederaufnahme des

    Nur das Tatgericht vermöge sachgerecht zu beurteilen, ob die Annahme verhältnismäßiger Unwesentlichkeit in einem späteren Verfahrensstadium noch Bestand haben könne oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 252; OLG Frankfurt, NStZ 1985, 39; OLG Stuttgart, MDR 1984, 73; Meyer-Goßner, NStZ 2007, 421).
  • OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15

    Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des

    Zwar ist anerkannt, dass § 154 Abs. 4 StPO die zur Wiederaufnahme führenden Gründe nicht abschließend enthält und dass sowohl Einstellung als auch Wiederaufnahme jeweils eine Ermessensentscheidung des mit der Sache befassten Gerichts darstellt und sich daher hinsichtlich ihrer konkreten Grundlagen naturgemäß weitgehend einer gerichtlichen Überprüfung entziehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.07.1984 - Ws 345/84   

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https://dejure.org/1984,4016
OLG Bamberg, 05.07.1984 - Ws 345/84 (https://dejure.org/1984,4016)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.07.1984 - Ws 345/84 (https://dejure.org/1984,4016)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - Ws 345/84 (https://dejure.org/1984,4016)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 39
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 3 Ws 70/99

    Auswahl von Hilfspersonen, Überwachung, Verschulden, Wiedereinsetzung in den

    Gegen die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist entsprechend § 304 StPO die Beschwerde zulässig (zu vgl. OLG Bamberg, NStZ 85, 39).
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   OLG Stuttgart, 17.08.1984 - 1 Ss 536/84   

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OLG Stuttgart, 17.08.1984 - 1 Ss 536/84 (https://dejure.org/1984,5292)
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  • NStZ 1985, 39 (Ls.)
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