Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.02.1985 | BGH, 23.01.1985 | BGH, 02.05.1985 | BGH, 05.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1454
BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelprozess - Verschlechterung des Urteils bei Einlegung eines Rechtsmittels durch den Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft - Unterbliebene Vereidigung aufgrund früherer Tatbeteiligung - Unzulässigkeit einer nicht ordnungsgemäß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 358 Abs. 2
    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits erfolgreicher Revision

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 332
  • MDR 1985, 861
  • NStZ 1985, 493
  • StV 1985, 411
  • StV 1986, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.07.1928 - III 406/28

    Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76; Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Ablehnungsbeschluß und Begründung entsprechen der Rechtslage (BGHSt 7, 330).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76

    Strafbarkeit wegen versuchter Körperschaftssteuerhinterziehung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76; Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • RG, 06.12.1928 - II 852/28

    Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14

    Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er

    Zudem ist auch die lange, vom Angeklagten nicht zu vertretene Verfahrensdauer insoweit zu berücksichtigen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer und Strafaussetzung BGH NJW 1986, 332).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Der Generalbundesanwalt weist dabei mit Recht darauf hin, dass es dem neu entscheidenden Tatgericht trotz des unveränderten Schuldspruchs nicht verwehrt ist, wegen des Vorliegens einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, eine höhere Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 StR 127/85, NJW 1986, 332, 333; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 331 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08

    Tenorierung bei gewerbsmäßiger Hehlerei und beim Diebstahl im besonders schweren

    Sofern die Kammer hiermit nicht auf die Nähe zur Tatvollendung abgestellt, sondern dem Angeklagten angelastet hat, dass er die Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgab, würde dies im Rahmen der gebotenen Gesamtschau keinen tauglichen Gesichtspunkt darstellen (BGH StV 1985, 411).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00

    Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

    Diese Sperrwirkung ist im vorliegenden Fall allerdings durch das auf den Rechtsfolgenausspruch gerichtete Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft beseitigt worden (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

    Innerhalb des mit dieser Maßgabe eröffneten Strafrahmens bildet die in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht getroffene rechtliche und tatsächliche Beurteilung die Grundlage der Strafzumessung (OLG Hamm NJW 1957, 1850/1851; OLG Stuttgart JZ 1966, 105/106; wohl auch BGH NJW 1986, 332/333, der die Berücksichtigung eines in der Berufungsinstanz festgestellten größeren Tatumfangs unbeanstandet gelassen hat; a.A.: OLG Hamburg NJW 1961, 745; OLG Celle NJW 1967, 2275/2276).

    Eine derartige "relative" Fortwirkung überholter oder gar aufgehobener Feststellungen zugunsten desjenigen, der mit seinem Rechtsmittel die Änderung herbeigeführt hat, ist dem geltenden Prozeßrecht fremd (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88).
  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Als besonderer Gesichtspunkt war maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Dauer des Verfahrens als überlang einzuordnen war (vgl. hierzu die Ausführungen unter V.4.; BGH NJW 1986, 332).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Aus der von der Verteidigung in ihrem Plädoyer in Bezug genommen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 04.06.1985 - 2 StR 127/85, StV 1986, 411 = NJW 1986, 332) folgt nichts Abweichendes.
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Etwas anderes gilt nur, wenn er ausnahmsweise von mangelnder Zuverlässigkeit des Verteidigers ausgehen muss oder die Fristversäumung durch den Verteidiger voraussehen kann (BGHSt 14, 306 [308 f.] = NJW 1960, 1774; BGH NJW 1973, 1138; BGH NStZ 1995, 352), z.B. weil er weiß oder damit rechnen muss, dass der Verteidiger die (nach seiner Einschätzung aussichtslose) Revision nicht begründen wird (BGH NStZ 1985, 493 [Pf./M]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 44 Rdnr. 18), und gleichwohl gebotene Maßnahmen zur Fristwahrung unterlässt (SenE v. 18.04.2001 - Ss 106/01 -).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1995 - 5 Ss OWi 323/94

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Änderungen des Schuldspruches sind dagegen zulässig (BGH NJW 1986, 332 ; Senatsbeschluß vom 20. Juni 1990 a.a.O.; Göhler a.a.O., § 79 Rdnr. 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., §§ 358 Rdnr. 11, 331 Rdnr. 8; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5990
BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84 (https://dejure.org/1985,5990)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84 (https://dejure.org/1985,5990)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - 4 StR 731/84 (https://dejure.org/1985,5990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder Sachverständigen gegen den Widerspruch eines Verfahrensbeteiligten mit der Revision - Begründung eines Revisionsangriffs auf Grund des nicht erfolgten Ziehens der vom Beschwerdeführer gewünschten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 492
  • NStZ 1985, 493
  • StV 1985, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Gerade beim letzten Wort ist dem Angeklagten aber andererseits weitestgehende Verteidigungsfreiheit zu ermöglichen (BGHSt 9, 77, 79; Tröndle in DRiZ 1970, 213, 217); der Sinn der Schlußausführungen besteht gerade darin, daß der Angeklagte das sagen kann, was er aus seiner Sicht für wichtig hält (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, § 258 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 136/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Vor allem muß einem Angeklagten Gelegenheit gegeben werden, die Beweggründe seiner Tat darzulegen (BGH, Urteil vom 26. Mai 1955 - 4 StR 136/55).
  • BGH, 23.06.1964 - 1 StR 1/64

    Schwerhörigkeit eines Schöffen als Revisionsgrund - Einschreiten des

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Zwar muß der Vorsitzende des Gerichts auch bei den Schlußausführungen und dem letzten Wort eines Angeklagten darauf bedacht sein, daß dieser die ihm gewährte Redefreiheit nicht mißbraucht, indem er etwa vom Gegenstand des Strafverfahrens abschweift, sich fortwährend wiederholt oder gar seine Redebefugnis zu verfahrensfremden Zwecken ausnutzt (BGH, urteil vom 23. Juli 1964 - 1 StR 1/64, insoweit in BGHSt 19, 354 nicht abgedruckt; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 258 StPO Rdn. 40).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Das Revisionsgericht hat sich bei der Prüfung dieser Rüge nach den für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätzen zu richten; denn das Rechtsmittel bleibt eine Beschwerde, auch wenn es die angefochtene Entscheidung eines erkennenden Richters betrifft und daher in der Form der revisionsrechtlichen Verfahrensrüge eingelegt werden muß (BGHSt 27, 96, 98 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Damit ist der Angeklagte aber in seinen Verfahrensrechten verletzt worden; denn im Ergebnis kam die Anordnung des Vorsitzenden der Nichterteilung des letzten Wortes gleich (vgl. BGHSt 3, 368, 370).
  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

    Auszug aus BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84
    Daß der Beschluß der Strafkammer, mit dem der Ablehnungsantrag verworfen wurde, nicht unterschrieben ist, ist unschädlich: Zum einen wurde er in der Hauptverhandlung verkündet, zum anderen ist bei Beschlüssen eine Unterzeichnung nicht erforderlich, da sich § 275 Abs. 2 StPO nur auf Urteile bezieht und auf Beschlüsse auch nicht entsprechend anwendbar ist (RGSt 43, 217, 218; vgl. auch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 275 StPO Rdn. 45).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtfertigen die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. nur BGHSt 15, 40, 46; NStZ 1985, 492 (Pf/M)).
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Die StPO enthält keine Vorschrift, wonach Beschlüsse zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift aller mitwirkenden Richter bedürften (vgl. RG, Urt. v. 03.02.1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Urt. v. 14.02.1985 - 4 StR 731/84, StV 1985, 355, juris Rn. 11; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg.
  • BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Begründungsgebot: Auseinandersetzung mit

    Noch beleuchtet der Beschwerdeführer den Umstand, dass der Bundesgerichtshof seit Beginn seiner Rechtsprechung die Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses nach § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine revisionsrechtliche Verfahrensrüge angesehen hat, die im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden erhoben werden soll (vgl. BGHSt 1, 322 ; 4, 364 ; BGH, StV 1985, S. 355 f.; 1988, S. 325 f.).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen regelmäßig selbst dann nicht die Annahme der Befangenheit begründen, wenn dabei Verfahrensverstöße vorliegen, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen oder sogar unhaltbaren Rechtsansicht beruhen (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.11.1961 - 2 StR 472/61, GA 1962, 282 f.; Beschluss vom 16.06.1971 - 4 StR 450/70, VRS 41, 203 ; Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, bei Pfeiffer , NStZ 1985, 492; Urteil vom 14.03.1990 - 3 StR 109/89, bei Miebach , NStZ 1991, 27; Urteil vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Tz. 19; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 725/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 Ws 723/96, NStZ-RR 1997, 175 ).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Diese Maßstäbe gelten für die Überprüfung von Zwischenentscheidungen (dazu BGH NStZ 1985, 492; 1991, 27; 1995, 218) und von Hinweisen auf eine mögliche Verschärfung der Rechtsfolgen im Zwischen- oder Hauptverfahren ebenso.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Die StPO enthält keine Vorschrift, wonach Beschlüsse zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift aller mitwirkenden Richter bedürften (vgl. RG, Urt. v. 03.02.1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Urt. v. 14.02.1985 - 4 StR 731/84, StV 1985, 355, juris Rn. 11; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg.
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20

    Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort

    Die StPO enthält keine Vorschrift, wonach Beschlüsse zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift aller mitwirkenden Richter bedürften (vgl. RG, Urt. v. 03.02.1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Urt. v. 14.02.1985 - 4 StR 731/84, StV 1985, 355, juris Rn. 11; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg.
  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, sind hier nicht ersichtlich (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1985 - 4 StR 731/84).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Tatsächliche Irrtümer, wie sie jedem Richter unterlaufen können, Äußerungen einer Rechtsmeinung oder Begründungen einer Zwischenentscheidung rechtfertigen die Ablehnung eines Richters in der Regel selbst dann nicht, wenn in ihnen aus prozessual veranlaßten Gründen die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten zum Ausdruck kommt (BGH GA 1962, 282;BGH VRS 41, 203; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3).
  • OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung;

    Hingegen ist es bei Beschlüssen nicht erforderlich, dass sie überhaupt unterzeichnet sind, denn die Regelung des § 275 Abs. 2 StPO gilt nur für Urteile und ist auf Beschlüsse nicht anwendbar (BGH, Urt. v. 14.02.1985 - 4 StR 731/84 - juris).
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gerichtsbeschluß - Eventualbeweisantrag -

  • OLG Nürnberg, 21.09.2018 - 1 Ws 359/18

    Nutzung von privaten Computern durch Anstaltsinsassen

  • OLG Nürnberg, 28.05.2018 - 2 Ws 304/18

    Unterschrift, Anforderungen, Beschlüsse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1985 - 3 StR 496/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14198
BGH, 23.01.1985 - 3 StR 496/84 (https://dejure.org/1985,14198)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 3 StR 496/84 (https://dejure.org/1985,14198)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 3 StR 496/84 (https://dejure.org/1985,14198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes am Ehemann - Mangelhafte Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht eines Jugendlichen - Nachweis der Verabreichung von Gift (Thallium)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 496/84
    Der Umfang der Darstellungspflicht richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, insbesondere nach der Bedeutung, die der sachverständig zu beurteilenden Indiztatsache für die Überführung des Angeklagten zukommt (vgl. BGHSt 12, 311, 315).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Denn ein der Vorlegung zugänglicher Verstoß gegen sachliches Recht liegt nicht nur vor, wenn ein Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz ohne hinreichenden Grund mißachtet, sondern auch dann, wenn der Tatrichter seiner Entscheidung einen tatsächlich nicht bestehenden Erfahrungssatz zugrunde legt (BGHSt 7, 82, 83; 23, 156, 159; 31, 86, 89; BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 496/84; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 49; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 337 Rdn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1985 - 4 StR 204/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13688
BGH, 02.05.1985 - 4 StR 204/85 (https://dejure.org/1985,13688)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - 4 StR 204/85 (https://dejure.org/1985,13688)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - 4 StR 204/85 (https://dejure.org/1985,13688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,13688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Recht eines Verteidigers zur Nichtbegründung einer augenscheinlich aussichtslosen Revision

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 07.11.2001 - 2 WDB 11.01

    Möglichkeit der vollen gerichtlichen Überprüfung bei Antrag auf Wiedereinsetzung

    Kein ausreichendes Mittel der Glaubhaftmachung ist die bloße Erklärung des Antragstellers, die von ihm behaupteten Tatsachen lägen vor (vgl. dazu u.a. BGH, Beschluss vom 2. Mai 1985 - 4 StR 204/85 - <NStZ 1985, 493 >; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. 1999, § 45 RdNr. 9 m.w.N.).
  • KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13

    Wiedereinsetzung bei fehlenden Sprachkenntnissen; Bestellung eines

    Denn der Beschwerdeführer hat - was nach § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags gehört - sein Antragsvorbringen, erst am 8. Dezember 2012 eine Übersetzung des angefochtenen Beschlusses erlangt haben zu können, durch seine eigene schlichte Erklärung, die kein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung darstellt (vgl. BGH NStZ 1985, 493 [bei Pfeiffer/Miebach]), nicht glaubhaft gemacht.
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89

    Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Abwicklung eines Rechtsmittels durch einen

    Eine Ausnahme gilt für den Fall, daß dem Angeklagten nach seinem Gespräch mit dem Verteidiger bewußt geworden ist, daß dieser die Revision nicht begründen werde; in einem solchen Fall muß von dem Rechtsmittelführer erwartet werden, daß er sich sofort um einen neuen Verteidiger bemüht oder aber die Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts wählt (Beschluß des Senats vom 2. Mai 1985 - 4 StR 204/85 - NStZ 1985, 493 ).
  • BGH, 21.03.1995 - 4 StR 135/95

    Frist - Fristversäumnis - Fristwahrung - Fristablauf - Rechtsmittel -

    Die eigene Erklärung des Antragstellers genügt zur Glaubhaftmachung nicht (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 493).
  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 705/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Das aber berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung zu verlangen (BGHSt 14, 44, 45 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH bei Pfeiffer/Maul NStZ 1985, 493).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 329/89

    Einhalten der Frist zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Da zu diesem Zeitpunkt - wie dem Angeklagten bekannt war - die Revisionsbegründungsfrist bereits abgelaufen war, hätte der Angeklagte binnen einer Woche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und zugleich die versäumte Handlung (Begründung der Revision) mittels Beauftragung eines anderen Verteidigers oder selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle nachholen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1985 - 4 StR 204/85 = bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 493 - und vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1985 - 5 StR 842/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15643
BGH, 05.02.1985 - 5 StR 842/84 (https://dejure.org/1985,15643)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1985 - 5 StR 842/84 (https://dejure.org/1985,15643)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 5 StR 842/84 (https://dejure.org/1985,15643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,15643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer früheren Aussage einer die Aussage verweigernden Zeugin

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 05.02.1985 - 5 StR 842/84
    Über den Inhalt dieser vor Gericht nach Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht gemachten Zeugenaussagen durfte durch Vernehmung von Richtern Beweis erhoben werden; die Vorschrift des § 252 StPO stand nicht entgegen (BGHSt 2, 99; ständige Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht