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   BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85   

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BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 2 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterungsverbot im Rechtsmittelprozess - Verschlechterung des Urteils bei Einlegung eines Rechtsmittels durch den Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft - Unterbliebene Vereidigung aufgrund früherer Tatbeteiligung - Unzulässigkeit einer nicht ordnungsgemäß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 358 Abs. 2
    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits erfolgreicher Revision

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 332
  • MDR 1985, 861
  • NStZ 1985, 493
  • NStZ 1985, 494
  • StV 1985, 411
  • StV 1986, 468
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.07.1928 - III 406/28

    Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76; Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Ablehnungsbeschluß und Begründung entsprechen der Rechtslage (BGHSt 7, 330).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 784/76

    Strafbarkeit wegen versuchter Körperschaftssteuerhinterziehung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Diesen Antrag durfte die Strafkammer ohne Bindung an die in § 244 Abs. 3 StPO aufgeführten Ablehnungsgründe zurückweisen (vgl. BGHSt 6, 128; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 784/76; Herdegen in KK StPO, § 244 Rdn. 57 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 82 ff).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Da der Senat hierbei nach Beschwerdegrundsätzen und mithin in der Sache selbst zu entscheiden hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 18, 200; 21, 334, 338; BGH NStZ 1984, 230), kam es allein darauf an, ob die erfolglos gebliebenen Ablehnungsanträge begründet waren.
  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77

    Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • RG, 06.12.1928 - II 852/28

    Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67]; Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    Der Generalbundesanwalt weist dabei mit Recht darauf hin, dass es dem neu entscheidenden Tatgericht trotz des unveränderten Schuldspruchs nicht verwehrt ist, wegen des Vorliegens einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung, zu der der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, eine höhere Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 StR 127/85, NJW 1986, 332, 333; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 331 Rn. 9 mwN).
  • LG Kempten, 08.10.2020 - 3 Ns 111 Js 10508/14

    Strafbarkeit des Arztes bei eigenen schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die er

    Zudem ist auch die lange, vom Angeklagten nicht zu vertretene Verfahrensdauer insoweit zu berücksichtigen (vgl. zum Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer und Strafaussetzung BGH NJW 1986, 332).
  • BGH, 06.02.2009 - 2 StR 340/08

    Tenorierung bei gewerbsmäßiger Hehlerei und beim Diebstahl im besonders schweren

    Sofern die Kammer hiermit nicht auf die Nähe zur Tatvollendung abgestellt, sondern dem Angeklagten angelastet hat, dass er die Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgab, würde dies im Rahmen der gebotenen Gesamtschau keinen tauglichen Gesichtspunkt darstellen (BGH StV 1985, 411).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00

    Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

    Diese Sperrwirkung ist im vorliegenden Fall allerdings durch das auf den Rechtsfolgenausspruch gerichtete Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft beseitigt worden (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

    Innerhalb des mit dieser Maßgabe eröffneten Strafrahmens bildet die in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht getroffene rechtliche und tatsächliche Beurteilung die Grundlage der Strafzumessung (OLG Hamm NJW 1957, 1850/1851; OLG Stuttgart JZ 1966, 105/106; wohl auch BGH NJW 1986, 332/333, der die Berücksichtigung eines in der Berufungsinstanz festgestellten größeren Tatumfangs unbeanstandet gelassen hat; a.A.: OLG Hamburg NJW 1961, 745; OLG Celle NJW 1967, 2275/2276).

    Eine derartige "relative" Fortwirkung überholter oder gar aufgehobener Feststellungen zugunsten desjenigen, der mit seinem Rechtsmittel die Änderung herbeigeführt hat, ist dem geltenden Prozeßrecht fremd (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88).
  • LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
    Als besonderer Gesichtspunkt war maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Dauer des Verfahrens als überlang einzuordnen war (vgl. hierzu die Ausführungen unter V.4.; BGH NJW 1986, 332).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Aus der von der Verteidigung in ihrem Plädoyer in Bezug genommen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 04.06.1985 - 2 StR 127/85, StV 1986, 411 = NJW 1986, 332) folgt nichts Abweichendes.
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Etwas anderes gilt nur, wenn er ausnahmsweise von mangelnder Zuverlässigkeit des Verteidigers ausgehen muss oder die Fristversäumung durch den Verteidiger voraussehen kann (BGHSt 14, 306 [308 f.] = NJW 1960, 1774; BGH NJW 1973, 1138; BGH NStZ 1995, 352), z.B. weil er weiß oder damit rechnen muss, dass der Verteidiger die (nach seiner Einschätzung aussichtslose) Revision nicht begründen wird (BGH NStZ 1985, 493 [Pf./M]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 44 Rdnr. 18), und gleichwohl gebotene Maßnahmen zur Fristwahrung unterlässt (SenE v. 18.04.2001 - Ss 106/01 -).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1995 - 5 Ss OWi 323/94

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Änderungen des Schuldspruches sind dagegen zulässig (BGH NJW 1986, 332 ; Senatsbeschluß vom 20. Juni 1990 a.a.O.; Göhler a.a.O., § 79 Rdnr. 37; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., §§ 358 Rdnr. 11, 331 Rdnr. 8; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85   

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https://dejure.org/1985,2878
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BGH, Entscheidung vom 13.03.1985 - 3 StR 15/85 (https://dejure.org/1985,2878)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis - Absprechen des Beweiswertes - Nahes Verhältnis zum Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
  • StV 1985, 356
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen

    Für widerlegt erachtete Angaben eines Angeklagten dürfen regelmäßig ebensowenig als Grundlage oder Beweisanzeichen für eine Verurteilung herangezogen werden wie das Scheitern eines Alibis (vgl. BGHSt 25, 285, 287; BGH, Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85).

    Insoweit lassen falsche Angaben, mit denen der Angeklagte sich zu entlasten sucht, regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse darauf zu, was sich wirklich ereignet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17

    Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren

    Denn auch derjenige, der unschuldig ist, kann Anlass haben, Zuflucht zur Lüge zu nehmen oder sich in anderer unzutreffender Weise von dem Tatverdacht zu entlasten (vgl. BGH Urteil vom 13. März 1985 - 3 StR 15/85 - StV 1985, 356; Beschluss vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86 - NStZ 1986, 325; Miebach in: Münchener-Kommentar zur StPO, § 261 Rn. 181; Miebach , Die Beweiswürdigung des Aussageverhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung, NStZ-RR 2018, 265, 268).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85   

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https://dejure.org/1985,3397
BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Schriftsachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
  • StV 1985, 489
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85
    Das Revisiohsgericht hat aber nachzuprüfen, ob sie rechtlich fehlerfrei ist (vgl. BGHSt 10, 116, 117) [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56].
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, daß er über sie nicht verfüge (BGH StV 1985, 489; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05

    Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als

    Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, dass er über sie nicht verfügt (BGH StV a.a.O.; StV 85, 489).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Sachverständigengutachten, neuer

    Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger - hier Dr. S. - ein bestimmtes Untersuchungsverfahren oder eine entsprechende Technik nicht angewendet hat, kann nicht geschlossen werden, dass er über solche nicht verfügt hat (vgl. BGH StV 85, 489; BGHR Nr. 5 zu § 244 Abs. 4 S. 2 StPO; Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 319 zu § 244 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84   

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https://dejure.org/1985,7006
BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84 (https://dejure.org/1985,7006)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1985 - 3 StR 514/84 (https://dejure.org/1985,7006)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - 3 StR 514/84 (https://dejure.org/1985,7006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
  • StV 1985, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Das Revisionsgericht darf diese Berichtigung jedoch nicht berücksichtigen, weil sie der vorher, nämlich am 17. August 1984, beim Landgericht eingegangenen Revisionsbegründung den Boden entziehen würde (BGHSt 2, 125, 127; Engelhardt in KK § 271 Rdn. 26).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Als Vortaten kommen neben der Untreue, deretwegen das Landgericht den Angeklagten Manfred N. verurteilt hat, Straftaten des Diebstahls, falls sich der Angeklagte Manfred N. die Stoffballen unter Gewahrsamsbruch in der Absicht der Zueignung zugeeignet hat, oder der Unterschlagung, falls der Angeklagte die Stoffballen ohne Gewahrsamsbruch zugeeignet hat (vgl. dazu BGHSt 4, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]; BGH NJW 1970, 1753 mit Anm. Schröder), in Betracht.
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Daß beim Zusammentreffen von Untreue und Unterschlagung - anders als beim Zusammentreffen von Untreue und Diebstahl (vgl. BGHSt 17, 360) - unter Umständen nur wegen Untreue zu verurteilen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 314, 316; 8, 254, 260; 14, 38; Lenckner JZ 1973, 794, 796 [OLG Stuttgart 04.04.1973 - 1 Ss 724/72]; Hübner in LK a.a.O. § 266 Rdn. 109) würde nicht hindern, die Unterschlagung als Vortat der Hehlerei anzusehen (BGH NJW 1959, 1377, 1378).
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Daß beim Zusammentreffen von Untreue und Unterschlagung - anders als beim Zusammentreffen von Untreue und Diebstahl (vgl. BGHSt 17, 360) - unter Umständen nur wegen Untreue zu verurteilen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 314, 316; 8, 254, 260; 14, 38; Lenckner JZ 1973, 794, 796 [OLG Stuttgart 04.04.1973 - 1 Ss 724/72]; Hübner in LK a.a.O. § 266 Rdn. 109) würde nicht hindern, die Unterschlagung als Vortat der Hehlerei anzusehen (BGH NJW 1959, 1377, 1378).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft hat, so ist dies zwar grundsätzlich vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 3. Mai 1978 - 3 StR 127/78).
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Die Vortat des Manfred N. muß vollendet sein (BGHSt 13, 403, 405; BGH JZ 1981, 596; Ruß in LK, 10. Aufl. § 259 Rdn. 11, 12).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Daß beim Zusammentreffen von Untreue und Unterschlagung - anders als beim Zusammentreffen von Untreue und Diebstahl (vgl. BGHSt 17, 360) - unter Umständen nur wegen Untreue zu verurteilen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 314, 316; 8, 254, 260; 14, 38; Lenckner JZ 1973, 794, 796 [OLG Stuttgart 04.04.1973 - 1 Ss 724/72]; Hübner in LK a.a.O. § 266 Rdn. 109) würde nicht hindern, die Unterschlagung als Vortat der Hehlerei anzusehen (BGH NJW 1959, 1377, 1378).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Ein Sachmangel, der zur Aufhebung eines freisprechenden Urteils führt, liegt aber dann vor, wenn der Tatrichter sich im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83 und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 = bei Holtz MDR 1984, 444, 445) [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83].
  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Daß beim Zusammentreffen von Untreue und Unterschlagung - anders als beim Zusammentreffen von Untreue und Diebstahl (vgl. BGHSt 17, 360) - unter Umständen nur wegen Untreue zu verurteilen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 314, 316; 8, 254, 260; 14, 38; Lenckner JZ 1973, 794, 796 [OLG Stuttgart 04.04.1973 - 1 Ss 724/72]; Hübner in LK a.a.O. § 266 Rdn. 109) würde nicht hindern, die Unterschlagung als Vortat der Hehlerei anzusehen (BGH NJW 1959, 1377, 1378).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Die dem Angeklagten Olaf N. in der Anklage neben der Beihilfe zur Untreue zur Last gelegte Hehlerei (vgl. dazu BGHSt 22, 206) setzt voraus, daß der Angeklagte Manfred N. die Sachen, die er an Olaf N. hat liefern lassen, durch einen Diebstahl oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat.
  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 527/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unterschlagung - Anforderungen an die

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 127/78

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine

  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83

    Möglichkeit der Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 04.04.1973 - 1 Ss 724/72

    Voraussetzungen der Beschwer eines Nebenklägers; Verwirklichung des

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6854
BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84 (https://dejure.org/1985,6854)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1985 - 5 StR 879/84 (https://dejure.org/1985,6854)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 5 StR 879/84 (https://dejure.org/1985,6854)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht in revisionsrechtlicher Überprüfung - Antragsablehnung - Verschleppungsabsicht - Beweiserhebung - Verzögerung des Verfahrens - Verfahrensverzögerung - Zeugenvernehmung - Ablehnungsbeschluss

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58
    Auszug aus BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84
    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84
    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 34/82

    Beweisaufnahme - Verschleppungsabsicht - Prozeßverschleppung - Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84
    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
    Auszug aus BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84
    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7790
BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85 (https://dejure.org/1985,7790)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - 4 StR 103/85 (https://dejure.org/1985,7790)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - 4 StR 103/85 (https://dejure.org/1985,7790)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten - Tatsächliche Grundlage - Sachverständiger - Beweismittel - Kratzwunden - Arzt - Beweisantrag - Freibeweis - Sachdienliche Erkenntnisse - Anknüpfungstatsachen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 796
  • NStZ 1985, 494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85
    Zu 1. ebenso BGHSt 14, 339 = MDR 1960, 863 = NJW 1960, 1582.
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

    Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1985 - 3 StR 630/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8241
BGH, 03.04.1985 - 3 StR 630/84 (https://dejure.org/1985,8241)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1985 - 3 StR 630/84 (https://dejure.org/1985,8241)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1985 - 3 StR 630/84 (https://dejure.org/1985,8241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,8241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Verbescheidung des Antrags - Zeugen - Vernehmung der Zeugen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.08.1997 - 2 Ss 951/97

    Ablehnung eines Beweisantrages, Hilfsbeweisantrag, Bedeutungslosigkeit,

    Zwar ist für eine Entscheidung über einen in der Hauptverhandlung gestellten Hilfsbeweisantrag dessen ausdrückliche Erwähnung in den Urteilsgründen nicht erforderlich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 244 Rn. 44; BGH NStZ 1985, 494 in der Rechtsprechungsübersicht von Pfeiffer/Miebach).
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