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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85   

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BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85 (https://dejure.org/1985,974)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1985 - 3 StR 129/85 (https://dejure.org/1985,974)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 3 StR 129/85 (https://dejure.org/1985,974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen Organisation in Tateinheit mit Vorrätighalten von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen Organisation - Strafbarkeit wegen Aufstachelung zum Rassenhass sowie wegen Widerstands gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbreiter eines Druckwerks; Vorsatz für Zukunft; Rücknahme des Druckwerks; Verfolgungsverjährung; Presseinhaltsdelikt

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 271
  • NJW 1986, 331
  • MDR 1985, 948
  • NStZ 1985, 514
  • StV 1986, 18
  • afp 1985, 202
  • JR 1987, 165
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    »Hat der Verbreiter eines Druckwerks den Willen, es künftig zu verbreiten, nach der Beschlagnahme seines Vorrats aufgegeben und entschließt er sich später nach der unerwarteten Rückgabe der Druckwerke erneut zur Verbreitung, so beginnt die Verjährung nunmehr begangener Presseinhaltsdelikte mit dem ersten auf dem neuen Tatentschluß beruhenden Verbreitungsakt (im Anschluß an BGHSt 25, 347).«.

    a) Die Verjährungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Veröffentlichung oder bei sukzessivem Verbreiten mit dem ersten Verbreitungsakt (vgl. § 23 Abs. 1 und 3 HH-PresseG, § 24 Abs. 1 und 3 SH-PresseG; BGHSt 25, 347) und läuft für jeden an der Verbreitung beteiligten Täter hinsichtlich seiner Verbreitungstätigkeit gesondert (BGH aaO S. 354).

    Wird auch nur ein Exemplar verbreitet, ohne daß eine Scheinverbreitung im Sinne von BGHSt 25, 347, 355 vorliegt, so erfaßt die hiermit beginnende Presseverjährung vielmehr sämtliche aus demselben Vervielfältigungsprozeß stammenden Druckwerke derselben Art, die der Täter zum Zwecke der Verbreitung vorrätig hält.

    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).

    Lassen sie die für die Verbreitung geltende Verjährungsfrist verstreichen mit der Folge, daß auch weiteres sukzessives Verbreiten der gleichen Druckwerke nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann (BGHSt 25, 347), so wäre es sinnwidrig, das auch die weitere Verbreitung vorbereitende Vorrätighalten der allgemeinen Verjährung zu unterwerfen und weiterhin für verfolgbar zu erklären.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof aus den neuen Landespressegesetzen gefolgert, daß bei sukzessivem Verbreiten eines Druckwerks die Strafverfolgungsverjährung schon mit dem ersten Verbreitungsakt beginnt (BGHSt 25, 347).

    In einem solchen Falle handelt es sich nicht mehr insgesamt um ein sukzessives Verbreiten im Sinne von BGHSt 25, 347.

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Sie gilt aber auch für das dem Verbreiten vorausgegangene strafbare Vorrätighalten der Druckwerke (vgl. BGHSt 8, 245, 246; 27, 18; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH MDR 1981, 1032; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80 (S).

    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Sie gilt aber auch für das dem Verbreiten vorausgegangene strafbare Vorrätighalten der Druckwerke (vgl. BGHSt 8, 245, 246; 27, 18; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH MDR 1981, 1032; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80 (S).
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).
  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).
  • BGH, 19.05.1980 - 3 StR 193/80

    Verfolgungsverjährung bei Presseinhaltsdelikten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Sie gilt aber auch für das dem Verbreiten vorausgegangene strafbare Vorrätighalten der Druckwerke (vgl. BGHSt 8, 245, 246; 27, 18; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH MDR 1981, 1032; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80 (S).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 142/81

    Pressestraftat - Verjährung - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
    Sie gilt aber auch für das dem Verbreiten vorausgegangene strafbare Vorrätighalten der Druckwerke (vgl. BGHSt 8, 245, 246; 27, 18; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH MDR 1981, 1032; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1980 - 3 StR 193/80 (S).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Ihr steht das Strafverfolgungshindernis der Verjährung entgegen, da insoweit die - nicht rechtzeitig unterbrochene - sechsmonatige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPG-NW eingreift, die bei sukzessiver Verbreitung eines bestimmten Druckwerks für jeden Mittäter gesondert mit dessen erstem Verbreitungsakt zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347, 354; BGHSt 33, 271, 273).
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

    a) Soweit das Verbreiten mehrerer Exemplare einer bestimmten Schrift aufgrund eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren Schritten erfolgte, kann eine tateinheitliche Begehungsweise gegeben sein (vgl. zum sukzessiven Verbreiten BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 129/85, BGHSt 33, 271, 274 f. mwN; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 140; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 23 ff.; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., § 86a Rn. 9d; Warda in Festschrift Geilen, 2003, S. 199 ff.).
  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 441/07

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Strafverfolgungsverjährung;

    Da nach den Urteilsgründen aber auszuschließen ist, dass weitere Feststellungen zur Eingrenzung der Tatzeit getroffen werden können, ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass diese Tat in verjährter Zeit begangen wurde (BGHSt 33, 271, 277).".
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99

    Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis;

    Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Diese Art der Weitergabe wird von § 86a StGB nicht erfasst (vgl. Keltsch in NStZ 85, 514).
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 158/04

    Absoluter Revisionsgrund (Entfernung des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung)

    Sollte das Landgericht erneut die Tatzeit nicht näher bestimmen können, müßte es insoweit zugunsten des Angeklagten davon ausgehen, daß auch diese Fälle in verjährter Zeit begangen wurden (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1993 - 3 StR 514/93; BGHSt 33, 271, 277).
  • BGH, 05.03.1996 - 4 StR 54/96

    Begründung der Glaubwürdigkeit - Zeuge - Zirkelschluß - Rückschluß mit

    Da die Tatzeiten nicht genauer als "im Zeitraum von Januar 1988 bis November 1989" eingegrenzt werden können, ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGHSt 33, 271, 277; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 652/95) zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, daß alle Taten vor dem 13. Dezember 1988 begangen worden sind.
  • BGH, 11.02.1998 - 2 StR 669/97

    Verjährungsunterbrechende Handlungen bei sexuellem Missbrauch von Kindern -

    Dabei ist zugunsten des Angeklagten in den Fällen 2, 3 und 4 von einer Tatzeit vor dem 21. August 1991 auszugehen (vgl. BGHSt 33, 271, 277).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1988 - 12 U 105/87

    Ersatzanspruch aus einem endgültigen Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherungsvertrag;

    Es ist anerkannten Rechts und entspricht § 4 AGBG, daß eine Individualabrede - zumindest wenn sie von einer hierzu bevollmächtigten Person getroffen wurde - der in einem Formular enthaltenen Schriftformklausel vorgeht (vgl. z.B. BGH NJW 86, 331, 332; KG Betrieb 80, 2033 sowie die frühere Entscheidung des Senats NJW 81, 405 ff.).
  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 514/93

    Verjährung einer Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen

    Zugunsten des Angeklagten ist daher davon auszugehen, daß auch die letzteren fünf Fälle vor dem 24. Juli 1987 und damit in verjährter Zeit begangen worden sind (vgl. BGHSt 33, 271, 277).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85   

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BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85 (https://dejure.org/1985,2401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 78
  • MDR 1985, 981
  • NStZ 1985, 514
  • StV 1985, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1966 - 5 StR 477/66

    Vernehmung des Verteidigers der Angeklagten als Zeuge - Gesetzlicher Ausschluss

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt; Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27).
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt; Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 2 Ws 371/16

    Strafverfahren: Ablehnung der Genehmigung einer Verteidigung eines Angeklagten

    Das hierdurch entstehende verfahrensrechtliche Spannungsverhältnis ist von solchem Gewicht, dass eine sachgerechte Wahrnehmung in der vergleichbaren Situation weder bei einem Staatsanwalt noch einem als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt - jeweils Personen mit der Befähigung zum Richteramt - als gegeben erachtet wird (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 107 [als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft]; BGH NStZ 1985, 514 [als Zeuge vernommener Verteidiger]).
  • BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95

    Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen

    Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78).
  • OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97

    An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des

    Vielmehr nötigt § 140 Abs. 2 StPO in einer durch den Begriff der prozessualen Fürsorgepflicht bestimmten Auslegung den Vorsitzenden zur Bestellung eines weiteren Verteidigers nur dann, wenn der bisherige Verteidiger zu einer nicht ganz unwesentlichen Frage vernommen wird (vgl. BGH NJW 1986, 78 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84   

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https://dejure.org/1985,1788
BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84 (https://dejure.org/1985,1788)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 1 StR 828/84 (https://dejure.org/1985,1788)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 1 StR 828/84 (https://dejure.org/1985,1788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Herstellung von Öffentlichkeit bei der Schöffenauslosung - Verlesung der Niederschrift über eine Vernehmung eines Zeugen aufgenommen bei einem Generalkonsulat - Antrag auf Einholung eines psychiatrisch-medizinischen Gutachtens über einen Zeugen - ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 31

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 514
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82

    Antrag auf psychiatrische oder psychologische Untersuchung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84
    Die Strafkammer hat sich bei ihrer Entscheidung an die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gehalten (vgl. BGH NStZ 1982, 432).
  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84
    Das Landgericht ist von einem bis auf das gesetzliche Mindestmaß reduzierten Strafrahmen ausgegangen (UA S. 199) und hat eine nicht an der Obergrenze, sondern an der unteren Grenze des Strafrahmens orientierte Strafe verhängt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 -).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 189/83

    Anforderungen an die Durchführung der Auslosung des Schöffen mit denen das

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84
    Nach der Rechtsprechung sind derartige Termine vorher durch Aushang bekannt zu geben (BGH NStZ 1984, 89, vgl. auch KK-Mayr § 169 GVG Rdn. 7 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84
    Zwar hat der Tatrichter die Vorschriften des § 11 Abs. 4 BtmG a.F. und des § 31 BtmG n.F. rechtsfehlerhaft miteinander kombiniert (vgl. BGH NStZ 1983, 80).
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß der gleichzeitige Besitz mehrerer Schußwaffen nur ein Vergehen der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Schußwaffen darstellt (vgl. BGH NStZ 1984, 171).
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 998/06

    Anforderungen an die Herstellung der Öffentlichkeit bei der Auslosung der

    Dass es hier an der Auslosung interessierten Bürgern nicht möglich gewesen wäre, sich vorab Kenntnis von Ort und Zeit der Sitzung, z.B. durch eine Anfrage an der Gerichtspforte oder bei der Schöffengeschäftsstelle zu verschaffen (vgl. BGH, NStZ 1985, S. 514; 1984, S. 89), wurde nicht vorgetragen und ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 20/06

    Besetzung des Gerichts; Öffentlichkeitsgrundsatz bei der Auslosung der

    Es bereitet dem interessierten Zuhörer keine besonderen Schwierigkeiten, entsprechend dem hier angebrachten Hinweisschild das Präsidentenzimmer durch das regelmäßig besetzte Vorzimmer zu betreten oder durch Klopfen an der Tür Einlass zu erlangen (vgl. in ähnlichem Sinne schon Senat NStZ 1985, 514).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

    Dieser mögliche gleichzeitige Besitz führt aber nach ständiger Rechtsprechung dazu, daß sämtliche betroffenen Waffendelikte, ungeachtet ihrer rechtlichen Einordnung, als in Tateinheit zueinander stehend anzusehen sind (BGH NStZ 1984, 171; 1985, 514; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1 und 2; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52; Steindorf Waffenrecht 6. Aufl. § 53 Rdn. 32).
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