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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85   

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https://dejure.org/1985,1336
BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85 (https://dejure.org/1985,1336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der Straffestsetzung - Maß der strafrechtlichen Schuld als Grenze für die Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - Leugnen des Angeklagten als strafschärfender Gesichtspunkt - Bestreiten der Tat als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 54
  • NStZ 1985, 545
  • StV 1986, 15
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

    Fehlende Reue kann als strafschärfender Umstand nur dann herangezogen werden, wenn das Verhalten des Täters trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit kennzeichnend ist für eine gefühllose oder rechtsfeindliche Gesinnung oder wenn es andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (BGH NStZ 1981, 257).

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, das Prozeßverhalten eines Angeklagten nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund zu werten (BGHSt 1, 105).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH MDR 1954, 693; VRS 40, 418, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Grundlagen der Strafbemessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH MDR 1954, 693; VRS 40, 418, ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zuläßt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH NJW 1971, 1758).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auch der Bundesgerichtshof hat stets die Freiheit des Beschuldigten betont, selbst darüber zu befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitwirken will oder nicht (z.B. BGHSt 5, 332, 334; Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Zum anderen kann jedes Tun oder Unterlassen berücksichtigt werden, das Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt, auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche des Täters hinweist oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545; Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 2 StR 468/96, NStZ-RR 1997, 196; vgl. auch S/S-StreeKinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 39; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 246 ff. jeweils mwN).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Der Vorwurf mangelnder Schuldeinsicht und Reue lässt somit besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten sein Verteidigungsverhalten strafschärfend angelastet hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 8 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2005 - 2 Ss 78/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn der Angeklagte bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindschaft und Gefährlichkeit schließen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5, und vom 24.07.1985 - 3 StR 127/85 -, NStZ 1985, 545, juris Rn. 9).

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Einem Angeklagten darf nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet und infolgedessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85; Beschluß vom 8. Januar 1985 - 5 StR 828/84 sowie die Übersicht in Strafverteidiger 1985, 205, 207).
  • BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13

    Strafschärfung auf Grund eines späteren Verhaltens des Angeklagten (Rückschluss

    Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf aber in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01

    Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur

    Die nachteilige Verwertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens ist sowohl bei der Strafzumessung als auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 5 und 24; § 56 I Sozialprognose 4 und 18; § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 6; BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93

    Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen

    Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

    Andernfalls wäre der Angeklagte gezwungen, seine Verteidigungsposition aufzugeben (BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95

    Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an

  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 5/09

    Strafzumessung: strafschärfende Berücksichtigung eines nicht von Reue getragenen

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen

  • BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86

    Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen

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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1566
BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1985 - 3 StR 263/85 (https://dejure.org/1985,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung der Unterbrechung auf Tat im verfahrensrechtlichen Sinne - Verjährungsunterbrechende Wirkung durch Vernehmung des Beschuldigten - Keine Verjährungsunterbrechung bei nicht hinreichend ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 545
  • StV 1985, 504
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • OLG Hamm, 29.08.1980 - 6 Ws 254/80
    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85
    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Eine Unterbrechungswirkung wird nur dann abgesprochen, wenn es sich um eine die bloße Untätigkeit verdeckende Scheinmaßnahme handelt (BGH NStZ 1985, 545; Senat, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Gürtler a.a.O. § 33 Rdn. 3).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Insbesondere kommt es auf ihre konkrete Eignung zur Verfahrensförderung, das heißt, ob die getroffene Maßnahme notwendig oder zweckmäßig war, nicht an (BGH NJW NStZ 1985, 545/546).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 3 Ws 48/03

    Strafverfolgungsverjährung: Unterbrechung durch einen Auftrag der

    In rechtlicher Hinsicht geht die Strafkammer allerdings zutreffend davon aus, dass lediglich die unbedingte Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten gem. § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbricht, während ein bloßer allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei selbst dann keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfaltet, wenn im Rahmen der zur Aufklärung des Sachverhalts durchzuführenden Ermittlungen auch die Vernehmung des Beschuldigten erfolgen soll (vgl. BGH NStZ 1985, 545; StV 1997, 634 [Ls]; HansOLG Hamburg MDR 1978, 689; NJW 1978, 434; BayObLG NStZ-RR 1996, 46; LG Hamburg NStZ-RR 1997, 265; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 78 c Rdnr. 10; Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 78 c Rdnr. 22).

    Dass die Vernehmung des Angeschuldigten nicht zeitnah nach der Anordnung vom 21.05.2001, sondern nach umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen erst am 09.04.2002 durchgeführt wurde, ist für die durch die Anordnung als solche bewirkte Verjährungsunterbrechung ohne Belang (vgl. BGH NStZ 1985, 545, 546; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke-Schröder StGB 26. Aufl. § 78 c Rdnr. 6; Tröndle/Fischer a.a.O.; Jähnke a.a.O. Rdnr. 10).

  • OLG Zweibrücken, 28.06.2018 - 1 Ws 116/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine die Verfolgungsverjährung unterbrechende

    In einem solchen Fall ist die Maßnahme nicht hinreichend konkretisiert, um ihr verjährungsunterbrechende Wirkung beimessen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.1985 - 3 StR 263/85, juris).
  • OLG Jena, 29.09.2009 - 1 Ss 181/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde

    Es kommt nicht darauf an, ob die Handlung zur Förderung des Verfahrens bestimmt und objektiv geeignet, notwendig oder zweckmäßig war (BGH NStZ 1985, 545, 546, Göhler, aaO., § 33 Rn. 3).
  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

    An der verjährungsunterbrechenden Wirkung dieser zweckmäßigen Verfügung ändert es nichts, dass ihre Erledigung unterblieben ist, ohne dass die hierfür maßgeblichen Gründe den Akten entnommen werden können (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 08.01.1997 - 5 StR 525/96

    Bewertung der Anordnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft im Hinblick

    Ein allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei reicht selbst dann nicht aus, wenn er die Vernehmung des Beschuldigten miteinschließt (BGH NStZ 1985, 545, 546).
  • BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94

    Unterbrechung der Verjährung einer Straftat

    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verfügung der Staatsanwaltschaft den an eine Anordnung der ersten Vernehmung im Sinne des § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 545, 546) und ob der Durchsuchungsbeschluß den Gegenstand des Verfahrens hinreichend konkret bezeichnet.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der genannte Beschluß notwendig oder zweckmäßig war (vgl. z.B. BGH NStZ 1985, 545; BayObLGSt 1976, 28/30 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2062
BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 2 StR 368/85 (https://dejure.org/1985,2062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des deutschen Strafrechts für die Tat eines Ausländers im Ausland - Hehlerei als auslieferungsfähige Straftat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.02.1957 - 2 St 42/56

    Deutsches Strafrecht; Anwendung; Ausländer; Auslandstaten; Auslieferung;

    Auszug aus BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85
    Im vorliegenden Fall hätte die Strafkammer zumindest eine Entschließung der nach § 74 IRG zuständigen Behörde wegen einer Auslieferung nach Polen herbeiführen müssen (vgl. BayObLG GA 1958, 244).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Das Gericht hat sich um die Beseitigung des dargelegten Hindernisses zu bemühen (vgl. BGHSt 18, 283, 286 ff.; BGH NStZ 1985, 545; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93; OLG Karlsruhe Justiz 1963, 304 f.; vgl. ferner BGH NJW 1991, 3104 [BGH 17.05.1991 - 2 StR 183/90]).
  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

    Das Prinzip folgt aus dem Interesse daran, dass ein ausländischer Straftäter durch Eintritt in den Staat, der ihn ergreift, aber nicht ausliefert oder ausliefern kann, einer gerechten Verfolgung nicht entgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1985 - 2 StR 368/85, NStZ 1985, 545 mwN).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Bei zunehmender Internationalisierung könnte es die Funktionsfähigkeit der stellvertretenden Strafrechtspflege, die u.a. der Solidarität der Staaten bei der Verbrechensverfolgung im Interesse eines weltweiten Schutzes der Rechtsgüter dient (Pappas, Stellvertretende Strafrechtspflege, 1996, Seite 11 f.; Oehler aaO Rdn. 811, 840; vgl. auch BGH NStZ 1985, 545), gefährden, wenn bei umfangreichen Verfahren auch noch in der Revisionsinstanz unter Einbeziehung der betroffenen Bundesministerien immer wieder alle denkbaren Auslieferungsmöglichkeiten im Hinblick auf gegebenenfalls mehrere Heimat- und Tatortstaaten überprüft werden müßten.
  • BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich

    Sie hat jedoch - worauf die Revision zu Recht hinweist - nicht bedacht, daß vor einer Verurteilung des Angeklagten durch ein deutsches Gericht auch die Frage einer Auslieferung an die tschechische Republik hätte geklärt werden müssen (BGH NStZ 1985, 545).
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