Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.08.1985 | BGH, 27.08.1985

Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,571
BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
    Denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt; bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist dies schon dann der Fall, wenn die sexuellen Handlungen, wie hier, unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden (BGH bei Holtz MDR 1981, 99 ).
  • BGH, 16.10.1984 - 1 StR 591/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigungsversuch und

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
    Deshalb ist das Nötigungsmittel im Falle 7 der Urteilsgründe mit dem der Fälle 3 bis 6 so verzahnt, daß nicht von zwei Taten, sondern von einer tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84).
  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Der zur früheren Rechtslage in Rechtsprechung und Literatur verbreitete Sprachgebrauch, wonach die Tathandlung der Vergewaltigung in einer qualifizierten Nötigung zum Beischlaf bestehe (vgl. BGH NStZ 1985, 546), fand seine Rechtfertigung in dem Umstand, daß die herkömmlichen Tatmittel des § 177 Abs. 1 StGB a.F. sämtlich zugleich auch Nötigungsmittel im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB waren, die Vergewaltigung sich somit als Spezialfall der Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB darstellte.
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Während in § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB die tatbestandliche Nötigungshandlung, die im Einsatz von Gewalt oder einer Drohung des Täters mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben besteht, als solche geeignet ist, einen fortwirkenden Zwang auf das Opfer auszuüben und es - in einem weiteren Akt (BGH NStZ 1985, 546) - zur Duldung oder Vornahme erneuter sexueller Handlungen zu veranlassen, trifft dies bei § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht zu.
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Die einzelnen Nötigungshandlungen bzw. -versuche werden durch gleichartige Idealkonkurrenz zu einem Vergehen der Nötigung verbunden, weil ihnen eine unverändert andauernde, einheitliche Drohung zugrunde lag (vgl. BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht hat diese Handlungen rechtlich zutreffend als eine Tat im Sinne des § 52 StGB gewertet (vgl. BGH NStZ 1985, 546; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung (BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt.
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86

    Tateinheit bei Sexualdelikten

    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.

    Deshalb verzahnt das Nötigungsmittel alle Tatbestandsverwirklichungen in der Weise, daß nicht von drei Taten, sondern von einer tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85).

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille -

    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 181/99

    Dauerhafte Gewaltanwendung; Dauerhafte Drohung; Tateinheit

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98

    Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95

    Tateinheit - Einheitliche Drohung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 14.07.1999 - 2 StR 20/99

    Konkurrenz zwischen Nötigung, erpresserischen Menschenraub und schwerer

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

  • BGH, 06.07.1998 - 5 StR 170/98

    Erfüllung der Qualifikation zu einem Raub bei Vorliegen einer geladenen

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95

    Nötigung - Erpressung - Drohung - Tateinheit

  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95

    Versuchte Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tat - Fortdauernde Gewaltanwendung

  • BGH, 14.07.1995 - 2 StR 124/95

    Tateinheit - Gewalt - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tateinheit - Drohung - Fortgesetzte Handlung

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 366/94

    Konkurrenzen - Tateinheit - Raub - Räuberische Erpressung - Nötigung -

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 9/94

    Abänderung eines Schuldspruchs hinsichtlich eines Konkurrenzverhältnisses -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1597
BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85 (https://dejure.org/1985,1597)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1985 - 3 StR 287/85 (https://dejure.org/1985,1597)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 (https://dejure.org/1985,1597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (BGH NStZ 1984, 357; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Mösl NStZ 1984, 158, 159; BGH bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85
    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (BGH NStZ 1984, 357; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Mösl NStZ 1984, 158, 159; BGH bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85
    Darüber hinaus gibt die formelhafte Verneinung des Sonderstrafrahmens ("aus alledem ergibt sich": kein minder schwerer Fall) zu dem Bedenken Anlaß, das Landgericht könnte möglicherweise übersehen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein minder schwerer Fall allein aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung zu bejahen ist, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.).
  • LG Göttingen, 10.07.2008 - 1 KLs 11/08

    Drogenabhängigkeit; Eigenhändigkeit; Einsichtsfähigkeit; Einwilligung;

    Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein minder schwerer Fall immer dann vor, wenn bei Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in so erheblichem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint ( vgl. nur BGH, NStZ-RR 2001, 215; BGH, NStZ 1985, 546 ).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges

    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

    Der Senat vermag deshalb insbesondere nicht zu prüfen, ob das Landgericht bedacht hat, daß schon allein das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes für den Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall - § 249 Abs. 2 StGB anzunehmen (BGH StV 1984, 254; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gehilfe 1 und 2, Strafrahmenwahl 1 und 2), und ob das Landgericht nach Ablehnung eines minder schweren Falles die gemäß § 27 Abs. 2 StGB zwingend vorgeschriebene Milderung des Strafrahmens vorgenommen und über die fakultative Milderungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 2 StGB entschieden hat.
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an

    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86

    Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen

    Im Hinblick auf die neue Verhandlung sei bemerkt, daß in Fällen des versuchten Raubes zunächst zu prüfen ist, ob die Tatsache, daß die Tat im Versuch steckengeblieben ist, zur Anwendung des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB führt (vgl. BGH StV 1982, 69/70; 1982, 71 und 221; BGH NStZ 1985, 546 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.08.1986 - 3 StR 360/86

    Minderschwerer Fall der räuberischen Erpressung

    Dazu hätte sowohl angesichts des einen wie des anderen der bezeichneten Umstände, um so mehr beim Zusammentreffen beider, Anlaß bestanden (vgl. BGH StV 1981, 68; 1982, 69/70; 1982, 71; BGH NStZ 1984, 262; 1985, 546).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2198
BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85 (https://dejure.org/1985,2198)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1985 - 4 StR 457/85 (https://dejure.org/1985,2198)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1985 - 4 StR 457/85 (https://dejure.org/1985,2198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Verneinung des Vorliegens eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Annahme eines minder schweren Falls, wenn bereits mehrere vertypte Strafmilderungsgründe einschlägig sind

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 546
  • NStZ 1985, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jedoch jeder dieser Strafmilderungsgründe, sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen Umständen, auch dazu führen, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit oder der Tatsache, daß die Tat nur versucht worden ist, aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH StV 1982, 113; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - 4 StR 788/84 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.11.1981 - 3 StR 287/81

    Schwerer Raub - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Minder schwerer Fall - Inhalt

    Auszug aus BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jedoch jeder dieser Strafmilderungsgründe, sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen Umständen, auch dazu führen, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit oder der Tatsache, daß die Tat nur versucht worden ist, aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH StV 1982, 113; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - 4 StR 788/84 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles bei einer versuchten

    Auszug aus BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß dieser sachlich-rechtliche Mangel die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 3 StR 380/80).
  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 462/90

    Begründung der Strafrahmenwahl bei Verurteilung wegen minder schweren Fall von

    Die von ihm bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 StGB vorgenommene Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte läßt nämlich unbeachtet, daß schon das Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium - für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen - zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (siehe etwa BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 1 und § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 und 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht