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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,295
BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Nichtzustellung eines Urteils - Beachtung eines Verfahrenshindernisses von Amts wegen - Verstöße gegen Zustellungsgebote als Prozesshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 316 Abs. 2, §§ 337, 344
    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 183
  • NJW 1985, 2960
  • MDR 1985, 778
  • NStZ 1985, 563
  • StV 1985, 490
  • StV 1989, 490
  • Rpfleger 1985, 317
  • JR 1986, 300
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    Dieses Wahlrecht wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß er bereits vorher das Rechtsmittel anders bezeichnet hatte (BGHSt 25, 321, 324; BayObLGSt 1971, 73).

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • OLG Zweibrücken, 14.10.1983 - 1 Ws 469/83

    Rechtsmittelführer; Revision; Amtsgericht; Urteil; Anfechtung; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Dies entspricht dem auch sonst anerkannten Grundsatz, daß im Zweifel das eingelegte Rechtsmittel als Berufung aufgefaßt werden muß (vgl. BayObLG VRS 53, 362; BayObLGSt 1983, 93; OLG Zweibrücken VRS 66, 137; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 335 Rdn. 7; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 335 Rdn. 10) und steht im Einklang mit der gesetzlichen Wertung, die in § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO ihren Ausdruck gefunden hat.
  • BayObLG, 15.07.1983 - RReg. 5 St 138/83
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Dies entspricht dem auch sonst anerkannten Grundsatz, daß im Zweifel das eingelegte Rechtsmittel als Berufung aufgefaßt werden muß (vgl. BayObLG VRS 53, 362; BayObLGSt 1983, 93; OLG Zweibrücken VRS 66, 137; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 335 Rdn. 7; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 335 Rdn. 10) und steht im Einklang mit der gesetzlichen Wertung, die in § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO ihren Ausdruck gefunden hat.
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zu den von Amts wegen zu prüfenden Verfahrenshindernissen gehören nur solche Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 24, 239, 240; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zu den von Amts wegen zu prüfenden Verfahrenshindernissen gehören nur solche Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 24, 239, 240; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 04.04.1984 - 3 Ss 104/84
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Das Oberlandesgericht Köln ist in seinem Beschluß vom 4. April 1984 - 3 Ss 104/84 (NStZ 1984, 475 Nr. 33) dieser Auffassung entgegengetreten und hat die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG zur Entscheidung folgender Frage vorgelegt:.
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

  • OLG Celle, 02.04.1981 - 1 Ss 148/81
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1983 - 5 Ss 160/83
  • OLG Hamm, 15.10.1981 - 3 Ss 1640/81
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20

    Strafbarkeit einer Beteiligungslüge in sog. Zweipersonenverhältnissen

    Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Angeklagte form- und fristgerecht Berufung ein, ging dann (BGH, Beschl. v. 19.4.1985, 2 StR 317/84, BeckRS 9998, 168899) innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision über.
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff.), 19. März 1974 (BGHSt 25, 321 ff.), 19. April 1985 (BGHSt 33, 183 ff.) und vom 25. Januar 1995 (BGHSt 40, 395 ff.) sowie durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juni 1989 (BayObLGE 1989, 107) und des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 1996 (NStZ-RR 1996, 175) gehindert.

    Nach dem vom Oberlandesgericht geschilderten Verfahrensgang liegt auch eine zweifelsfreie Festlegung des Rechtsmittels als Berufung (vgl. BGHSt 13, 388, 392; 25, 321, 324; 33, 183, 189) nicht vor, was eine Entscheidung der Vorlegungsfrage nicht gebieten würde.

    Falls ein Urteil sowohl mit der Berufung als auch mit der (Sprung-) Revision angefochten werden kann (§ 335 StPO), ist der Übergang vom Rechtsmittel der Berufung zum Rechtsmittel der Revision grundsätzlich auch dann noch zu lässig, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel bereits ausdrücklich als Berufung bezeichnet hat, vorausgesetzt, die für den Übergang erforderliche Erklärung erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 5, 338 f.; 13, 388; 17, 44; 33, 183, 187; 40, 395, 398).

    Sie findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, daß bei dem auf eine Vereinfachung des Verfahrens gerichteten Zweck der Sprungrevision (vgl. BGHSt 5, 338, 339; Hanack aaO Rdn. 1) den Interessen des Beschwerdeführers an der Sicherung und Effektuierung seines Rechtsmittelwahlrechts (vgl. BGHSt 33, 183, 188) größeres Gewicht beizumessen ist als den Geboten der Klarheit von Prozeßerklärungen und der Bestimmtheit des weiteren Prozeßverlaufs (vgl. Hanack aaO Rdn. 15 m.w.N.).

    Hinzu treten Gründe prozessualer Fairneß, die es verbieten, einen Beschwerdeführer an einer Erklärung festzuhalten, die er ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe, mithin voreilig, abgegeben hat (vgl. BGHSt 2, 63, 65; 5, 338, 339; 33, 183, 188; Frisch in SK-StPO 31. Aufbau-Lfg. § 335 Rdn. 9).

    Der Senat stellt maßgeblich darauf ab, daß eine nunmehr 50 Jahre ohne nennenswerte Einwände bestehende Rechtspraxis (vgl. Fezer JR 1996, 38, 39) zu einer gewissen Rechtssicherheit bei der Anwendung des § 335 StPO geführt hat (vgl. schon BGHSt 33, 183, 188).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, daß grundsätzlich auch ein Wechsel von der zunächst erklärten Revision zur Berufung in Rechtsprechung und Schrifttum - ebenfalls bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - für zulässig gehalten wird (vgl. BGHSt 17, 44, 46 ff.; 33, 183, 188; Hanack aaO § 335 Rdn. 17 f.; Frisch aaO § 335 Rdn. 9).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sie ist daher bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 33, 183, 186; 34, 101, 103 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2386
BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der möglicherweise zur Verurteilung führenden Taten

  • rechtsportal.de

    StPO § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 563
  • StV 1985, 489
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85
    Eine fortgesetzte Tat scheidet zwar aus, da es sich bei dem in § 181 a Abs. 1 StGB geschützten Rechtsgut, nämlich der Selbstbestimmung der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen oder ihr noch mehr anheim zu fallen (BGH NStZ 1982, 507), um ein höchst persönliches handelt (Laufhütte in LK Rdn. 21 vor § 174; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. Rdn. 16 zu § 181 a).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Auszug aus BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht, falls es zu den gleichen Feststellungen kommen sollte, auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob und inwieweit das Vorgehen der Angeklagten, das den Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht (BGH NStZ 1983, 220), gegenüber den verschiedenen Prostituierten tatsächlich als jeweils selbständige Handlung zu werten ist.
  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    In solchen Fällen würden die einzelnen Taten im Sinne des § 181 a Abs. 1 StGB tateinheitlich verbunden sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 624; BGH Beschluß vom 9. August 1985 - 3 StR 301/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1985 - 2 StR 881/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3606
BGH, 03.07.1985 - 2 StR 881/85 (https://dejure.org/1985,3606)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 2 StR 881/85 (https://dejure.org/1985,3606)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 2 StR 881/85 (https://dejure.org/1985,3606)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    ist ggf. ohne Kenntnis des wesentlichen Inhaltes der Zeugenaussage die Prüfung verwehrt, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind; daher muß zumindest der entscheidende Teil der Zeugenaussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH, NStZ 1985, 563; StV 1990, 440; 1997, 173).
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