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   BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85   

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BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85 (https://dejure.org/1985,262)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1985 - 1 StR 241/85 (https://dejure.org/1985,262)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 1 StR 241/85 (https://dejure.org/1985,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 285
  • NJW 1986, 141
  • MDR 1985, 1040
  • NStZ 1986, 139
  • StV 1986, 17
  • StV 1986, 477
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Auch die Ausführungen des Landgerichts zur Frage des Vorwegvollzuges der Strafe vor der Maßregel (vgl. BGH NJW 1986, 141, 142) [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] weisen keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Sie ist vielmehr dahin zu verstehen, daß solche nicht pathologisch bedingten Störungen Anlaß für die Unterbringung nur dann sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen - bei Ausschluß der weniger gewichtigen (vgl. BGH GA 1976, 221; NStZ 1983, 429; dazu Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 63 Rdn. 2; Lackner, StGB 16. Aufl. § 63 Anm. 2 b) -entsprechen (BGH NJW 1983, 350; BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 241/85, insoweit in MDR 1985, 1040 nicht abgedruckt); sie müssen als länger dauernde Umstände den Zustand des Täters widerspiegeln und seine Gefährlichkeit für die Zukunft begründen (Hanack in LK § 63 StGB Rdn. 66).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Zweck der Maßregel des § 63 StGB ist es, durch heilende oder bessernde Einwirkung auf den Täter sowie durch seine Verwahrung die von ihm ausgehende Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten abzuwenden oder zu verringern (BGH Urteil vom 25.7.1985 - 1 StR 241/85 - BGHSt 33, 285 - Juris RdNr 7) .
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Die Gesichtspunkte, Herbeiführung eines "Leidensdrucks" (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4 und Zweckerreichung, leichtere 6; BGH NStZ 1986, 139) und Gefährdung des Therapieerfolgs bei nachfolgendem Strafvollzug (vgl. BGH NStZ 1999, 613, 614) sind im Grundsatz tragfähige Ansatzpunkte für die Umkehr der Vollzugsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 1 StGB (Bedenken dagegen aber in BGH NStZ 1986, 427, 428), in besonderen Fällen auch bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, wenn der Maßregel eine schwere andere seelische Abartigkeit zugrunde liegt (BGH NStZ 1999, 613, 614).

    Zwar sind die genannten Gesichtspunkte, Herbeiführung eines "Leidensdrucks" (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 4 und Zweckerreichung, leichtere 6; BGH NStZ 1986, 139; Maul/Lauven, Die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel gemäß § 67 Abs. 2 StGB, NStZ 1986, 397, 398) und Gefährdung des Therapieerfolgs bei nachfolgendem Strafvollzug (vgl. BGH NStZ 1999, 613, 614, Maul/Lauven aaO 399) im Grundsatz tragfähige Ansatzpunkte für die Umkehr der Vollzugsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 1 StGB (Bedenken dagegen aber in BGH NStZ 1986, 427, 428), in besonderen Fällen auch bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB, wenn der Maßregel eine schwere andere seelische Abartigkeit zugrunde liegt (BGH NStZ 1999, 613, 614).

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Die genaue Zuordnung zu einem der "biologischen" Merkmale des § 20 StGB ist rechtlich von Bedeutung; denn - anders als etwa bei endogenen Psychosen - führen Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzurechnen sind, nur in seltenen Ausnahmefällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zu völliger Exkulpation (vgl. BGH NJW 1986, 141 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; NStZ 1991, 31, 32; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 20 Rdn. 22; Jähnke in LK/StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; aus psychiatrischer Sicht eingehend Saß, Psychopathie, Soziopathie, Dissozialität , S. 113 ff.).
  • BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Strafvollzug eine sinnvolle Vorstufe der Behandlung sein kann (BGHSt 33, 285, 286).

    Insoweit ist den Feststellungen des Tatrichters nicht zu entnehmen, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Straftäter handelt, der sich erst noch in der Strafhaft Rechenschaft darüber geben müßte, daß er durch die Taten auch gegen sich selbst etwas getan hat und der Strafvollzug zu dem Problembewußtsein und zu dem Wunsch führen könnte, die eigene Lage durch Mitarbeit bei einer Therapie in der Entziehungsanstalt zu verbessern (BGHSt 33, 285, 286/287).

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe -

    Die Bestimmung, daß hiervon abweichend die Strafe - ganz oder teilweise - vorwegzuvollstrecken ist, setzt voraus, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird (§ 67 Abs. 2 StGB), der Vorwegvollzug der Strafe also im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1987, 574; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7 und 11).

    Eine langjährige Strafverbüßung läßt sich allgemein kaum, keineswegs aber im vorliegenden Fall noch als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke (vgl. BGHSt 33, 285 f [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1) verstehen.

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 370/92

    Verwerfung der Revision - Anordnung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung -

    Die Änderung der Vollstreckungsreihenfolge verlangt nach § 67 Abs. 2 StGB, daß dadurch der Zweck der Maßregel leichter erreicht wird; sie ist nur insoweit zulässig, als sie dem Rehabilitationsinteresse dient (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 7).

    Die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwegvollzuges setzen daher eingehende, die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigende Überlegungen voraus (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7, Zweckerreichung, leichtere 5).

  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 593/87

    Zweck der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Ob zur Erreichung dieses Zwecks ein Abweichen von der gesetzlichen Reihenfolge erforderlich ist, bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, welche die Persönlichkeit des Täters, die Länge seiner Freiheitsstrafe und die Art der notwendigen Behandlung berücksichtigen muß (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m. w. Nachw.; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 7).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum der Zweck der Unterbringung des Angeklagten, bei dessen Hirnschädigung es sich "um eine von der Entwicklung des Angeklagten unabhängige bleibende Störung handelt", die "demnach keine aufholbare Entwicklungsverzögerung" darstellt (UA 16), in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht mit der gleichen Aussicht auf Erfolg (BGHSt 33, 285, 287) [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] zu erreichen sein soll wie im Strafvollzug.

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der

  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98

    Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexueller

  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 325/01

    Fehlerhafte Anordnung des Vorwegvollzugs; Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99

    Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

  • BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97

    Zulässigkeit des Abweichens von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung

  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 498/98

    Anforderungen an die Anordnung einer Entziehungskur als Maßregel; Notwendigkeit

  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

  • BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97

    Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

  • BGH, 03.05.1990 - 1 StR 160/90

    Maßregel - Strafe - Vorwegvollzug - Unzulässigkeit

  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88

    Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 362/98

    Voraussetzungen eines Vorwegvollzugs - Verwerfung der Revision - Abweichung von

  • BGH, 12.08.1994 - 3 StR 227/94

    Beschwer des Angeklagten durch fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung -

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 190/93

    Persönlichkeitsveränderungen auf Grund schizoaffektiver Psychosen - Anordnung der

  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 258/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzugs bei Entziehungsmaßnahmen

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 460/87

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung

  • BGH, 29.10.1985 - 1 StR 504/85

    Rechtfertigung einer Abweichung der Reihenfolge von Strafvollzug und

  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

  • BGH, 11.03.1994 - 3 StR 716/93

    Rehabilitation - Verurteilter - Zulässigkeit - Vollstreckungsumkehr -

  • BGH, 04.09.1990 - 2 StR 389/90

    Zulässigkeit der Beschränkung einer Revision auf die Reihenfolge der Vollziehung

  • BGH, 07.07.1986 - 3 StR 255/86

    Strafbemessung: Anwendungsbereich des § 50 StGB - Maßregeln der Besserung und

  • BGH, 17.09.1997 - 5 StR 450/97

    Möglichkeit eines Vollzugs der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzuges einer Haftstrafe vor dem Beginn der

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93

    Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung;

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 412/89

    Rehabilitationsinteresse eines Angeklagten - Strafvollzug als sinnvolle Vorstufe

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

  • BGH, 07.07.1986 - 2 StR 258/86

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung über den

  • BGH, 10.01.1996 - 5 StR 653/95
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

  • BGH, 15.08.1986 - 2 StR 339/86

    Rechtfertigung eines Abweichens der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge von

  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 7/86

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Vorwegvollzugs der Strafe vor der

  • BGH, 24.01.1986 - 2 StR 736/85

    Möglichkeit des Zusammentreffens von Raub mit leichtfertig verursachter

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90

    Vorwegvollzug der Strafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 651/89

    Vollzug einer Gesamtfreiheitsstrafe vor Durchführung einer Maßregel -

  • BGH, 01.07.1986 - 1 StR 317/86

    Möglichkeit der Durchführung einer Richtigkeitskontrolle durch Zeugenbeweis -

  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 676/86

    Unterlassene Anordnung eines Teilvollzugs vor Beginn eines Aufenthalts in einem

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