Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 28.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1167
BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85 (https://dejure.org/1985,1167)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1985 - 1 StR 393/85 (https://dejure.org/1985,1167)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85 (https://dejure.org/1985,1167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - Seelische Erschütterung als körperliche Beeinträchtigung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB) - Bedrohung mit einer Scheinwaffe als eine das Leben gefährdende Behandlung - Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewalt bei vorgehaltenem Messer / Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 166
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Zwischen §§ 253, 255 StGB und § 239 a StGB ist Tateinheit möglich, da der erpresserische Menschenraub nur die Absicht der Erpressung, nicht aber ihre Verwirklichung voraussetzt (BGHSt 26, 24, 28 [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74]; vgl. BGHSt 16, 316, 320) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].

    Bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen, zu denen die Entschließungsfreiheit zählt, ist Fortsetzungszusammenhang nicht möglich (BGHSt 26, 24, 26) [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74].

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Zwischen §§ 253, 255 StGB und § 239 a StGB ist Tateinheit möglich, da der erpresserische Menschenraub nur die Absicht der Erpressung, nicht aber ihre Verwirklichung voraussetzt (BGHSt 26, 24, 28 [BGH 06.11.1974 - 3 StR 200/74]; vgl. BGHSt 16, 316, 320) [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61].
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Hinsichtlich des Merkmals der lebensgefährdenden Behandlung genügt allerdings die Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergibt (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64]; 28, 11, 17) [BGH 21.04.1978 - 2 StR 686/77].
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65

    Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Der objektive Tatbestand der Körperverletzung ist damit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65;Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74 - bei Dallinger WDR 1975, 22;Beschluß vom 18. Januar 1978 - 3 StR 536/77; RGSt 32, 113, 114; 64, 113, 119).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Der objektive Tatbestand der Körperverletzung ist damit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65;Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74 - bei Dallinger WDR 1975, 22;Beschluß vom 18. Januar 1978 - 3 StR 536/77; RGSt 32, 113, 114; 64, 113, 119).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Bei der Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 [BGH 19.03.1975 - 2 StR 53/75]; st. Rspr.).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Entgegen der Meinung des Landgerichts (UA S. 12) ist auch die von dem gesondert verfolgten Mittäter So. geführte Spielzeugpistole eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH NJW 1976, 248; BGH NStZ 1981, 436).
  • BGH, 21.07.1976 - 2 StR 340/76

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Dadurch, daß ein Angeklagter jeweils einen Bankkunden mit einer - scheinbar geladenen - Schußwaffe in Schach hielt, hat er sich seiner bemächtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1976 - 2 StR 340/76); die Umstände und die Absicht, der erhobenen Forderung Nachdruck zu verleihen, sprechen dafür, daß das geschah, um die Sorgen des Bankpersonals um ihre Kunden zu einer Erpressung auszunutzen.
  • BGH, 18.01.1978 - 3 StR 536/77

    Körperverletzung durch psychische Einwirkungen - Misshandlung von Kleinkindern -

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Der objektive Tatbestand der Körperverletzung ist damit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65;Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74 - bei Dallinger WDR 1975, 22;Beschluß vom 18. Januar 1978 - 3 StR 536/77; RGSt 32, 113, 114; 64, 113, 119).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
    Hinsichtlich des Merkmals der lebensgefährdenden Behandlung genügt allerdings die Kenntnis der Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergibt (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64]; 28, 11, 17) [BGH 21.04.1978 - 2 StR 686/77].
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82

    Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80

    Strafzumessung: minder schwerer Fall - Voraussetzungen des § 21 StGB

  • RG, 11.04.1899 - 1005/99

    Findet die Annahme einer fahrlässigen Körperverletzung eine genügende Begründung

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Vielmehr liegt in diesen Fällen eine Körperverletzung nur dann vor, wenn die psychischen Einwirkungen den Geschädigten in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzt haben (vgl. nur BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, insoweit in BGHSt 41, 285 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1997, 123; 1986, 166; NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Daß der Täter außerdem die von ihm erkannten Umstände als lebensgefährdend bewertet , ist hingegen nicht erforderlich (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64]; 28, 11, 17; BGH NStZ 1986, 166; BGHR StGB § 223 a Lebensgefährdung 1; ebenso Dreher/Tröndle a.a.O. § 223 a Rdn. 6; aA Hirsch in LK a.a.O. § 223 a Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Ungeachtet der genauen, im Weiteren offen bleibenden Abgrenzung der beiden Tatmodalitäten des § 223 Abs. 1 StGB, verkennt das Gericht nicht, dass eine Einwirkung, die lediglich das seelische Wohlbefinden berührt, den Tatbestand der Körperverletzung grundsätzlich nicht verwirklicht (vgl. BGH NStZ 1986, 166; 1997, 123).
  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 272/89

    Isolde Oechsle-Misfeld - Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zur Tötung

    Indem Werner P... die Waffe auf zwei der anwesenden Personen richtete und sagte "Geiselnahme, drei Stunden Zeit, ihr geht raus", bemächtigte er sich jedenfalls der anwesenden Protokollführerin (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 987 und BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

    Bedrohungs- oder Einschüchterungshandlungen dürfen sich hinsichtlich der Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens nicht nur auf das seelische Gleichgewicht auswirken, sondern sie müssen auch die körperliche Verfassung des Opfers betreffen (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urt. vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; im Ergebnis ebenso Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 3; a.A. Hardtung in MK StGB § 224 Rdn. 21; differenzierend Eckstein NStZ 2008, 125, 128).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Der Tatbestand des § 223 a StGB setzt in der hier zu erörternden Begehungsform nicht voraus, daß der Täter sein Opfer in Lebensgefahr bringen will, dies also im Sinne einer Absicht zum Ziel seines Handelns macht; es genügt vielmehr, daß er mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei diejenigen Umstände erkennt, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergibt (BGHSt 19, 352 [BGH 23.06.1964 - 5 StR 182/64] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Sie kann auch durch Unterlassen begangen werden (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 12a) oder unter Umständen durch bloße Bedrohung (BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16

    Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit

    So kann die "lebensgefährliche Behandlung" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 224 Rdnr. 12 a) oder beispielsweise durch Bedrohung ohne Körperkontakt (vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1985, 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166) begangen werden.
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer - selbst über eine größere Distanz - mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß' es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (vgl. BGH StV 1999, 646; NStZ 1999, 509; 1986, 166; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1; Urt. vom 5. Mai 1999 - 2 StR 579/98 - jew. m.w. N.).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 254/18

    (Versuchter) Raub (erzwungene Preisgabe eines Beuteversteckes); Konkurrenzen

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02

    Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen

  • OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96

    Nachweis der Erheblichkeit einer körperlichen Beeinträchtigung bei einer durch

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen

  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 Ws 452/05

    Nebenklage; Anschlussberechtigung; gefährliche Körperverletzung; das Leben

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub;

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 305/88

    Erpresserischer Menschenraub durch Bedrohen eines Bankkunden mit einer

  • BGH, 10.03.1999 - 2 StR 613/98

    Unterlassene Benachrichtigung der Verteidiger der Beschuldigten (Vernehmung durch

  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 544/93

    Sichbemächtigen: Voraussetzungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals;

  • LG Kassel, 30.10.2020 - 10 KLs 2580 Js 45000/15
  • BGH, 25.06.1992 - 1 StR 325/92

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals des "Sichbemächtigens" - Strafbefreiender

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1424
OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85 (https://dejure.org/1985,1424)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.11.1985 - Ss 575/85 (https://dejure.org/1985,1424)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. November 1985 - Ss 575/85 (https://dejure.org/1985,1424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1275
  • NJW 1986, 1275 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1986, 166
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85
    § 86a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener, verfassungsfeindlicher Organisationen, ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wider derart einbürgert, daß das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, daß sie schließlich auch wider von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30, 33).

    Der durch diese Auslegung gewährleistete weitgespannte Schutz des poltischen Friedens, der z.B. auch jede - politisch absichtslose - kommerzielle Verwendung solcher Kennzeichen verhindern soll (vgl. BGHSt 28, 394), wurde jedoch zu einer Überdehnung des Tatbestandes führen, wenn auch solche Handlungen erfaßt würden, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (BGHSt 25, 30, 32; 25, 128, 131; 25, 132, 136; 28, 394, 396).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85
    Der durch diese Auslegung gewährleistete weitgespannte Schutz des poltischen Friedens, der z.B. auch jede - politisch absichtslose - kommerzielle Verwendung solcher Kennzeichen verhindern soll (vgl. BGHSt 28, 394), wurde jedoch zu einer Überdehnung des Tatbestandes führen, wenn auch solche Handlungen erfaßt würden, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (BGHSt 25, 30, 32; 25, 128, 131; 25, 132, 136; 28, 394, 396).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85
    Der durch diese Auslegung gewährleistete weitgespannte Schutz des poltischen Friedens, der z.B. auch jede - politisch absichtslose - kommerzielle Verwendung solcher Kennzeichen verhindern soll (vgl. BGHSt 28, 394), wurde jedoch zu einer Überdehnung des Tatbestandes führen, wenn auch solche Handlungen erfaßt würden, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (BGHSt 25, 30, 32; 25, 128, 131; 25, 132, 136; 28, 394, 396).
  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246; OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).
  • OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver

    Die obergerichtliche Rechtsprechung differenziert vor dem Hintergrund des oben genannten dritten Schutzzweckes (Verhinderung der Wiedereinbürgerung) danach, ob das Kennzeichen nur kurz in das äußere Erscheinungsbild getreten ist und keine Nachwirkung anzunehmen ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. November 1985, Ss 575/18, NJW 1986, 1275).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Als ein solches Kennzeichen gilt auch der Gebrauch der Grußformel "Heil Hitler", ob mit oder ohne gleichzeitigem Zeigen des "Hitler-Grußes" (OLG Celle NStZ 1994, 440; NJW 1970, 2257; OLG Oldenburg NJW 1986, 1275).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23

    Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, aus dem Tatbestand ausgeschlossen ( BGH, Urt. v. 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15 , NJW 2015, 3590, 3592 mwN); dies ist etwa der Fall, wenn sie als Protest gegen überzogene polizeiliche Maßnahmen und deren Charakterisierung als nazistische Methoden aufzufassen und damit als Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zu verstehen ist (BGH, Urt. v. 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71, NJW 1971, 106, 107 [BGH 27.10.1970 - 5 StR 347/70] ; ähnlich OLG Oldenburg, Beschl. v. 28. November 1985 - Ss 575/85 , NStZ 1986, 166; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. Januar 2008 - 1 Ss 331/07 , juris Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 26.07.2010 - 1 Ss 103/10

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der Verwendung der nationalsozialistischen

    Ob es denkbar ist, dass die Verwendung der vom Angeklagten benutzten national-sozialistischen Kennzeichen dann dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwiderliefe, wenn sie von objektiven Beobachtern als Protest oder sonstiger Ausdruck einer Gegnerschaft zum NS-Regime aufzufassen wären (vgl. Senatsentscheidung vom 28.11.1985, NStZ 1986, 166; BGHSt 51, 244), kann hier dahinstehen, weil dies nicht festgestellt ist und auch ersichtlich nicht in Betracht kommt.
  • OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87

    Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text;

    Ob es denkbar ist, daß die Verwendung des "Horst-Wessel-Liedes« dann dem Schutzzweck des § 86 a StGB nicht zuwiderliefe, wenn sie von objektiven Zuhörern nur als Protest oder als sonstiger Ausdruck einer Gegnerschaft zum NS-Regime aufzufassen wäre (vgl. Senat .. , NStZ 1986, 166 [hier: III (320) 213 a]), kann hier dahinstehen .
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich der als abstraktes Gefährdungsdelikt weitgefassten Vorschrift des § 86a StGB dahin eingeschränkt, dass ein Gebrauchmachen von verfassungswidrigen Kennzeichen dann nicht tatbestandsmäßig ist, wenn es dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30/32/33; 25, 128/130; 25, 133/136/137; 28, 394/396/397; 31, 383/387; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Oldenburg NStZ 86, 166; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
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